Hallo liebes Forum,
ich bin mir trotz Internetrecherche unsicher, wer für das Abschleifen und Streichen der Bodenpanele sowie des Geländers der Terasse des von uns gemieteten Hauses zuständig ist. Bilder der (hochgelegenen) Terasse habe ich euch in den Anhang gepackt, ebenso von dem Wortlaut im Mietvertrag.
Der Vermieter begründet die Verpflichtung für Mieter damit, dass die Terasse zu 50% in der gemieteten Fläche mit einberechnet ist. Er wäre zwar für das Streichen von Holz am Haus von außen zuständig, aber lediglich für die Außenseite der Fenster- und Türrahmen.
Aufgrund meiner Internetrecherche kann ich mir das so nicht vorstellen, leider gab es dabei aber keine 100% eindeutigen Ergebnisse. Könnt ihr mir weiterhelfen wer zuständig ist und wie ist eure Begründung?
Vielen Dank für eure Beteiligung!