Nebenkostenabrechnungsfrist?

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem.

    Wir sind am 31.03.2011 aus einer Wohnung ausgezogen. Bei Wohnungsabnahme am 18.03.2011 wurden alle Werte abgelesen und notiert.

    Jetzt haben wir am 26.10.2012 die Nebenkostenabrechung erhalten.

    Müssen wir noch zaheln? Ich dachte der Vermieter hat ! Jahr zeit um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen ( ab Auszug )

    Das wäre somit der 31.03.2012 gewesen.....dass ist nun schon mehr wie ein 1/2 Jahr her.....

    Kann mir da jemand helfen? Der Vermieter droht auch schon gleich bei nicht zahlen bis zum 30.11 mit einer Ein und Auszugsgebühr von 150€ zusätzlich + Anwalt.... :eek:

    Sind nun sehr verunsichert

    Danke
    Thorsten & Steffi

  • Zitat

    Jahr zeit um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen ( ab Auszug )

    Falsch - ab Ende des Abrechnungszeitraumes.

    Fällig ist eine evtl. Nachzahlung spätestens 30 Tage nach Zugang der Abrechnung. Hast also noch 7 Tage.

    Auszugsgebühr ist unzulässig.

  • Kann da Anitari nur zustimmen.

    Der Vermieter hätte Zeit bis 31.12.2012 die Abrechnung für das Abrechnungsjahr 1.1. bis 31.12.2011 euch zukommen zu lassen.
    Erst bei Zugang nach diesem Datum wäre eine Nachzahlung ausgeschlossen.

    Ihr habt 30 Tage nach Zugang der Abrechnung Zeit diese zu prüfen, dann müsst ihr zahlen, bestehen noch Zweifel an einzelnen Positionen, könnt ihr unter Vorbehalt zahlen. Jedoch empfehle ich nicht einfach nicht zu zahlen, denn auch wenn ein Ein-/Auszugsgebühr Unsinn ist, die Beitreibung durch einen Anwalt kostet euch auch Geld.

  • Zitat

    Der Vermieter hätte Zeit bis 31.12.2012 die Abrechnung für das Abrechnungsjahr 1.1. bis 31.12.2011 euch zukommen zu lassen.

    Vorausgesetzt der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.

  • Für die vorstehend aufgeführen Kostenword eine monatliche Vorrauszahlung wie in $3 Abs 1. Ziffer e festgelegt erhoben, hiebei wird jährlich abgerechnet....

    Ich finde nichts vom Kalenderjahr.....und das Jahr sind 12 Monate....

  • Und auf der Hausabrechnung vom Vermieter steht:

    nachstehend erlaube ich mir die Jahresabrechnung für das Jahr 2011 vom 01.01.11 - 31.03.2011 wie folgt zu erteilen.

    Das würde doch heißen: 01.01.11 - 31.03.2011 = Abrechnungszeitraum

    somit nicht das Kalenderjahr = 12 Monate frist nach Auszug

    oder liege ich da ganz falsch?

  • Zitat

    Das würde doch heißen: 01.01.11 - 31.03.2011 = Abrechnungszeitraum

    Das ist nicht der Abrechnungs- sondern Euer Nutzungszeitraum.

    Der Abrechnungszeitraum muß 12 Monate betragen und in der Abrechnung angegeben sein.

    Zum Beispiel, 1.1. - 31.12.2011

    Sorry, aber ist denn das so schwer zu verstehen?:(

  • So aber auch nicht ganz korrekt.

    Klugscheissermodus on

    Der Abrechnungszeitraum muss nicht 12 Monate betragen, er kann auch kürzer aber darf nicht länger sein. :)

    Klugscheissermodus off

  • Also wir haben vom 01.02.2010 bis zum 31.03.2011 dort gewohnt.

    2010 wurde von Feb. - Dez. abgerechnet

    und 2011 von Jan - März.

    "wie ist denn der übliche 12-monatliche BK_Abrechnungszeitraum dieser Immobilie?" - kann ich nicht sagen, wurde nie besprochen...und das was ich dazu gefunden habe ( Mietvertrag ) habe ich gepostet - das war nicht zufrieden stellend.....

    Ich denke ein Forum ist dafür da Dinge zufragen die man NICHT weiß. Und nicht dafür dumm angemacht zu werden weil man sich damit nicht auskennt.....wenn ich nen Plan bezüglich Miete / Mietrecht hätte würde ich sicherlich nicht so dumm fragen.....:mad:

  • Also auf der HAUSABRECHNUNG 2011 steht:

    nachstehend erlaube ich mir die JB für das Jahr 2011 vom 01.01.11 - 31.03.11 wie folgt zu erteilen.

    Es steht kein weiterer Zeitrum drauf. ( Hausabrechnung 2011 vom Vermieter )
    Auf der beigelegten Heizkostenabrechnung von Minol steht:
    Abrechnungszeitraum 01.01.11 - 31.12.11
    Nutzungszeitraum 01.01.11 - 31.03.11

    ( wurde jedoch bei Auszug extra abgelesen )

  • Aber Minol ist "nur" ein Lieferant und nicht mein Vermieter. Meine Abrechnung muss ich von meinem Vermieter bekommen und wann greift dann die Regelung mit den 12 Monaten nach Auszug?
    Es war bezüglich dem Abrechnungszeitraum besprochen das es getrennt abgelesen wird und wir dann die Abrechnung erhalten sollten - dies ist aber nichts passiert

  • Abrechnungszeitraum 01.01.11 - 31.12.11 - das steht auf der Rechnung von dem Lieferant und nicht auf der Abrechnung von meinem Vermieter. Wie soll ich da wissen wie mein Vermieter abzurechnen hat. - vereinbart war was anderes.....

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