Beiträge von Thorsten85

    Das mit dem Auszug ein Teil der Kaution einbehalten wird und damit die Nebenkosten gedeckt werden und somit alles abgetan ist....

    Und das ist nicht scheibenweise.....ich wollte einfach Wissen ob es sein kann, das mein Vermieter nach 19 Monaten mal ankommen kann und NK will.

    Und wie gesagt auf der ABRECHNUNG VOM VERMIETER STEHT KEIN ABRECHNUNGSZEITRAUM !!! Woher soll ich dann wissen wie da abgerechnet wird...

    Danke für den Vorschlag.....zieh morgen mal los.....

    Vielleicht ist man dort weniger arrogant.....

    Aber Minol ist "nur" ein Lieferant und nicht mein Vermieter. Meine Abrechnung muss ich von meinem Vermieter bekommen und wann greift dann die Regelung mit den 12 Monaten nach Auszug?
    Es war bezüglich dem Abrechnungszeitraum besprochen das es getrennt abgelesen wird und wir dann die Abrechnung erhalten sollten - dies ist aber nichts passiert

    Also auf der HAUSABRECHNUNG 2011 steht:

    nachstehend erlaube ich mir die JB für das Jahr 2011 vom 01.01.11 - 31.03.11 wie folgt zu erteilen.

    Es steht kein weiterer Zeitrum drauf. ( Hausabrechnung 2011 vom Vermieter )
    Auf der beigelegten Heizkostenabrechnung von Minol steht:
    Abrechnungszeitraum 01.01.11 - 31.12.11
    Nutzungszeitraum 01.01.11 - 31.03.11

    ( wurde jedoch bei Auszug extra abgelesen )

    Also wir haben vom 01.02.2010 bis zum 31.03.2011 dort gewohnt.

    2010 wurde von Feb. - Dez. abgerechnet

    und 2011 von Jan - März.

    "wie ist denn der übliche 12-monatliche BK_Abrechnungszeitraum dieser Immobilie?" - kann ich nicht sagen, wurde nie besprochen...und das was ich dazu gefunden habe ( Mietvertrag ) habe ich gepostet - das war nicht zufrieden stellend.....

    Ich denke ein Forum ist dafür da Dinge zufragen die man NICHT weiß. Und nicht dafür dumm angemacht zu werden weil man sich damit nicht auskennt.....wenn ich nen Plan bezüglich Miete / Mietrecht hätte würde ich sicherlich nicht so dumm fragen.....:mad:

    Und auf der Hausabrechnung vom Vermieter steht:

    nachstehend erlaube ich mir die Jahresabrechnung für das Jahr 2011 vom 01.01.11 - 31.03.2011 wie folgt zu erteilen.

    Das würde doch heißen: 01.01.11 - 31.03.2011 = Abrechnungszeitraum

    somit nicht das Kalenderjahr = 12 Monate frist nach Auszug

    oder liege ich da ganz falsch?

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem.

    Wir sind am 31.03.2011 aus einer Wohnung ausgezogen. Bei Wohnungsabnahme am 18.03.2011 wurden alle Werte abgelesen und notiert.

    Jetzt haben wir am 26.10.2012 die Nebenkostenabrechung erhalten.

    Müssen wir noch zaheln? Ich dachte der Vermieter hat ! Jahr zeit um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen ( ab Auszug )

    Das wäre somit der 31.03.2012 gewesen.....dass ist nun schon mehr wie ein 1/2 Jahr her.....

    Kann mir da jemand helfen? Der Vermieter droht auch schon gleich bei nicht zahlen bis zum 30.11 mit einer Ein und Auszugsgebühr von 150€ zusätzlich + Anwalt.... :eek:

    Sind nun sehr verunsichert

    Danke
    Thorsten & Steffi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!