Neue Hauskläranlage

  • Hallo Leute,

    wir haben seit ein paar Tagen eine neue Kläranlage bekommen.
    Diese wird mit Strom betrieben in festen Intervallen.
    So wird ca.alle 15 Minuten die Kläranlage über ein Kompressor mit Sauerstoff angereichert.
    Anlage für 2Parteien (Haushälften)

    Soweit so gut, nun kam heute Post von den Vermietern.
    Nun sollen wir nachdem Verursacherprinzip zahlen.
    Also nach m³ Wasserverbrauch wird der Strompreis, die Zählerkosten und die Wartungen (2mal jährlich)berechnet.

    Der Zähler ist doch so oder so da, ob ich nun mehr oder weniger brauche an Wasser, bzw. mein Nachbar.
    Da wir zu viert sind und der Nachbar zu zweit, bleibt nun das meiste an mir hängen und er freut sich.

    Kann das sein ?
    Hat jemand Erfahrungen gesammelt in dem Bereich ?

    LG


    Steff29

  • Hallo Leute,

    wir haben seit ein paar Tagen eine neue Kläranlage bekommen.
    Diese wird mit Strom betrieben in festen Intervallen.
    So wird ca.alle 15 Minuten die Kläranlage über ein Kompressor mit Sauerstoff angereichert.
    Anlage für 2Parteien (Haushälften)

    Soweit so gut, nun kam heute Post von den Vermietern.
    Nun sollen wir nachdem Verursacherprinzip zahlen.
    Also nach m³ Wasserverbrauch wird der Strompreis, die Zählerkosten und die Wartungen (2mal jährlich)berechnet.

    Der Zähler ist doch so oder so da, ob ich nun mehr oder weniger brauche an Wasser, bzw. mein Nachbar.
    Da wir zu viert sind und der Nachbar zu zweit, bleibt nun das meiste an mir hängen und er freut sich.

    Kann das sein ?
    Hat jemand Erfahrungen gesammelt in dem Bereich ?

    LG


    Steff29


    Hallo Steff29,

    wenn es sich um Verbrauchsgüter handelt, kann nach dem Verursacherprinzip abgerechnet werden. (bei Müll z.B.) Alles, was der Allgemeinheit zugerechnet werden kann wird nach Parteien (also Mieteinheiten) geteilt.

    Beispiel: Hausstrom für Licht im Treppenhaus - dieser wird auch auf alle Parteien aufgeteilt.

    Bei den Betriebskosten für eine technische Anlage von der alle Parteien profitieren, ist es genauso. Bedeutet: Wartung, Strom für die Anlage wird auf Parteien aufgeteilt.

    Um zu argumentieren, empfehle ich Dir ein Beispiel aus dem Haus...überlege mal wo die Berechnung ähnlich ist. (z.B. Hausbeleuchtung)
    Nur weil z.B. 2 Kiddies öfter den Lichtschalter betätigen als die Oma von nebenan, wird ja kein "Mehrverbrauch" erhoben und den Eltern auferlegt. Alle Parteien tragen die Allgemeinkosten anteilig. Nicht nach Köpfen.

    Viel Erfolg und viele Grüße,
    Alex (PS: Du kanns dir ja mal unser Problem anschauen...vielleicht kennst du ja jemanden der weiß was man machen kann :-))

  • Enthält der Mietvertrag keine vertragliche Bestimmung zur Verteilung der Kostenarten, so greift die gesetzliche Regelung des § 556a Abs. 1 BGB und die Betriebskosten werden nach dem Flächenmaßstab auf die Mieter verteilt. Kosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

    Auch ich bin der Meinung von Heizung. Hier geht es konkret um die Kosten des Stromverbrauchs. Der erfasste Stromverbrauch wäre eindeutig gegeneinander abzugrenzen. Das geht aber nicht.
    Hier müsste analog nach dem Beispiel mit dem Treppenhauslicht in Anlehnung an meinen Eingangssatz verfahren werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (17. November 2012 um 09:50)

  • Zitat

    Bei den Betriebskosten für eine technische Anlage von der alle Parteien profitieren, ist es genauso. Bedeutet: Wartung, Strom für die Anlage wird auf Parteien aufgeteilt.

    Das ist so nicht richtig. Eine Aufteilung der oben genannten Kosten wird entweder nach Wohnungsgröße (Hausstrom) oder Verursachung (Wasserverbrauch über Wohnungszähler) ermittelt. Eine Aufteilung nach Parteien ist zum Beispiel bei den Gebühren für Kabelfernsehen üblich.

    Beispiel: Wird der Strom für die Heizungsanlage getrennt erfasst, dann gehört er zu den Nebenkosten Heizung und wird zu 30/70 auf Fläche und Verbrauch verteilt, nicht nach Parteien.

  • Hier ist ein Blick in die Betriebskostenverordnung hilfreich.

    Sowohl die Stromkosten, die Zählergebühren und die Wartung zählen zu den Kosten für den Betrieb der Entwässerungsanlage. Demzufolge ist es durchaus sinnvoll auch diese Kosten verbrauchsabhängig abzurechnen.

  • Interessante Ansicht.

    Sie beschweren sich, dass der Nachbar Ihren Mehrverbrauch nicht mittragen muss und fühlen sich benachteiligt? Gehts noch? Würde er mit 2 Personen den gleichen Wasserverbrauch haben wie Sie, müsste er dafür genauso zahlen. Also von ungerecht kann man hier ganz sicher nicht sprechen.

    Kolinum hat hier richtig ausgeführt:

    Zitat

    dass Kosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

    ja das kann sein und muß gerechterweise auch so sein


  • Nun sollen wir nachdem Verursacherprinzip zahlen.
    Also nach m³ Wasserverbrauch wird der Strompreis, die Zählerkosten und die Wartungen (2mal jährlich)berechnet.


    Richtig so. Wenn geeignete Messeinrichtungen vorhanden sind, kann die mietflächenbezoge Abrechnung entfallen. Und der VM hat das angekündigt: auch korrekt:

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