Hallo Leute,
wir haben seit ein paar Tagen eine neue Kläranlage bekommen.
Diese wird mit Strom betrieben in festen Intervallen.
So wird ca.alle 15 Minuten die Kläranlage über ein Kompressor mit Sauerstoff angereichert.
Anlage für 2Parteien (Haushälften)
Soweit so gut, nun kam heute Post von den Vermietern.
Nun sollen wir nachdem Verursacherprinzip zahlen.
Also nach m³ Wasserverbrauch wird der Strompreis, die Zählerkosten und die Wartungen (2mal jährlich)berechnet.
Der Zähler ist doch so oder so da, ob ich nun mehr oder weniger brauche an Wasser, bzw. mein Nachbar.
Da wir zu viert sind und der Nachbar zu zweit, bleibt nun das meiste an mir hängen und er freut sich.
Kann das sein ?
Hat jemand Erfahrungen gesammelt in dem Bereich ?
LG
Steff29
Hallo Steff29,
wenn es sich um Verbrauchsgüter handelt, kann nach dem Verursacherprinzip abgerechnet werden. (bei Müll z.B.) Alles, was der Allgemeinheit zugerechnet werden kann wird nach Parteien (also Mieteinheiten) geteilt.
Beispiel: Hausstrom für Licht im Treppenhaus - dieser wird auch auf alle Parteien aufgeteilt.
Bei den Betriebskosten für eine technische Anlage von der alle Parteien profitieren, ist es genauso. Bedeutet: Wartung, Strom für die Anlage wird auf Parteien aufgeteilt.
Um zu argumentieren, empfehle ich Dir ein Beispiel aus dem Haus...überlege mal wo die Berechnung ähnlich ist. (z.B. Hausbeleuchtung)
Nur weil z.B. 2 Kiddies öfter den Lichtschalter betätigen als die Oma von nebenan, wird ja kein "Mehrverbrauch" erhoben und den Eltern auferlegt. Alle Parteien tragen die Allgemeinkosten anteilig. Nicht nach Köpfen.
Viel Erfolg und viele Grüße,
Alex (PS: Du kanns dir ja mal unser Problem anschauen...vielleicht kennst du ja jemanden der weiß was man machen kann :-))