Heiz und Warmwasserkosten - Abrechnung

  • Hallo zusammen,

    wir ziehen nächstes Jahr in eine neue Wohnung und ich habe hier jetzt den neuen Mietvertrag liegen. Jetzt würde ich gerne wissen ob dem Vermieter frei bleibt die Heiz- und Warmwasserkosten im Rahmen zwischen 70/30 bis 50/50 im Mietvertrag zu regeln oder ob dieser Schlüssel von irgendwas wie Baujahr des Hauses, Energieeffizienz etc. abhängig ist.

    Sprich kann der Vermieter einfach aus seinem Bauch heraus da 70/30, 60/40, 50/50 eintragen oder bedarf es irgend einer Grundlage.

    Danke für die Info.

  • Jetzt würde ich gerne wissen ob dem Vermieter frei bleibt die Heiz- und Warmwasserkosten im Rahmen zwischen 70/30 bis 50/50 im Mietvertrag zu regeln oder ob dieser Schlüssel von irgendwas wie Baujahr des Hauses, Energieeffizienz etc. abhängig ist.
    Sprich kann der Vermieter einfach aus seinem Bauch heraus da 70/30, 60/40, 50/50 eintragen oder bedarf es irgend einer Grundlage.


    Hallo, die Grundlage ist auch hier: Lt. HKVO § 7 ist für alle Abrechnungszeiträume ab dem 01.01.2009 beginnend nach 30/70 abzurechnen. Siehe hier den ersten fett gedruckten Satz im § 7: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem

  • Im ersten Moment hätte ich eigentlich gedacht das 70/30 die Regel ist, hier nach ist es aber eher die Ausnahme und es bleibt dem Vermieter überlassen. Könnt ihr dem so zustimmen?

    **DasKriterium"freiliegendeRohrleitungenüberwiegendgedämmt"trifftinder Praxisfastniezu.AusdenBegründungenderBundesregierungunddesBundesratesgehthervor,dassessachlichumdieRohrleitungenindenWohnungen geht.SolchefreiliegendenRohrleitungenzumAnschlussderHeizkörperbzw.die senkrechtenSträngeinnerhalbderWohnung,wurdenwedernachder TGA-NormindenneuenBundesländern,nochnachdenehemaligenBauvorschrifteninWestdeutschlandgedämmtundnurinsehrseltenenFällennachträglichmitIsolierungversehen.SindkeinefreiliegendenLeitungenvorhanden,entfälltnachheutigemKenntnisstanddieVoraussetzungundesbestehtweiterhin dieuneingeschränkteWahlfreiheitdesUmlagemaßstabs.

  • Im ersten Moment hätte ich eigentlich gedacht das 70/30 die Regel ist, hier nach ist es aber eher die Ausnahme und es bleibt dem Vermieter überlassen. Könnt ihr dem so zustimmen?


    Nein, nicht, es sei denn es handelt sich um ein echtes Energiesparhaus.

  • Also nochmal für mich zum Verständnis. Um ein Energiesparhaus handelt es sich nicht!

    Das Haus erfüllt nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994

    Das Haus wird mit Ölzentralheizung betrieben

    Das Haus hat keine freiligenden Rohre, da die Verrohrung Unterputz ist.

    Genau beim letzten Punkt sagt die Abrechnungsfirma das Unterputz liegende Rohre, sprich gar keine freiliegende Rohre weder gedämmt noch ungedämmt existieren, der Vermieter den Schlüssel bestimmen darf. Die Firma nutzt standardmäßig immer 50/50.
    Deshalb hat die Vermieterin das auch so in den Mietvertrag geschrieben, mir ist halt nur nicht klar ob die Abrechnungsfirma damit recht hat oder ob es sich hierbei um so etwas wie eine Grauzone handelt.

  • Genau beim letzten Punkt sagt die Abrechnungsfirma das Unterputz liegende Rohre, sprich gar keine freiliegende Rohre weder gedämmt noch ungedämmt existieren, der Vermieter den Schlüssel bestimmen darf.


    Wie sind denn die Heizungsrohre in dem Haus verlegt?

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