Beiträge von Dirk955i

    Also nochmal für mich zum Verständnis. Um ein Energiesparhaus handelt es sich nicht!

    Das Haus erfüllt nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994

    Das Haus wird mit Ölzentralheizung betrieben

    Das Haus hat keine freiligenden Rohre, da die Verrohrung Unterputz ist.

    Genau beim letzten Punkt sagt die Abrechnungsfirma das Unterputz liegende Rohre, sprich gar keine freiliegende Rohre weder gedämmt noch ungedämmt existieren, der Vermieter den Schlüssel bestimmen darf. Die Firma nutzt standardmäßig immer 50/50.
    Deshalb hat die Vermieterin das auch so in den Mietvertrag geschrieben, mir ist halt nur nicht klar ob die Abrechnungsfirma damit recht hat oder ob es sich hierbei um so etwas wie eine Grauzone handelt.

    Im ersten Moment hätte ich eigentlich gedacht das 70/30 die Regel ist, hier nach ist es aber eher die Ausnahme und es bleibt dem Vermieter überlassen. Könnt ihr dem so zustimmen?

    **DasKriterium"freiliegendeRohrleitungenüberwiegendgedämmt"trifftinder Praxisfastniezu.AusdenBegründungenderBundesregierungunddesBundesratesgehthervor,dassessachlichumdieRohrleitungenindenWohnungen geht.SolchefreiliegendenRohrleitungenzumAnschlussderHeizkörperbzw.die senkrechtenSträngeinnerhalbderWohnung,wurdenwedernachder TGA-NormindenneuenBundesländern,nochnachdenehemaligenBauvorschrifteninWestdeutschlandgedämmtundnurinsehrseltenenFällennachträglichmitIsolierungversehen.SindkeinefreiliegendenLeitungenvorhanden,entfälltnachheutigemKenntnisstanddieVoraussetzungundesbestehtweiterhin dieuneingeschränkteWahlfreiheitdesUmlagemaßstabs.

    Hallo zusammen,

    wir ziehen nächstes Jahr in eine neue Wohnung und ich habe hier jetzt den neuen Mietvertrag liegen. Jetzt würde ich gerne wissen ob dem Vermieter frei bleibt die Heiz- und Warmwasserkosten im Rahmen zwischen 70/30 bis 50/50 im Mietvertrag zu regeln oder ob dieser Schlüssel von irgendwas wie Baujahr des Hauses, Energieeffizienz etc. abhängig ist.

    Sprich kann der Vermieter einfach aus seinem Bauch heraus da 70/30, 60/40, 50/50 eintragen oder bedarf es irgend einer Grundlage.

    Danke für die Info.

    Vielen Dank für die Info. Wenn das so ist wäre es für uns super, da 2007 lediglich 2 Monate abgerechnet wurden. Ich habe erst mal Einspruch gegen alle bis jetzt erhaltenen Abrechnungen eingelegt. Was ich am Ende geltend machen kann wir wohl ein Anwalt oder ein Gericht entscheiden müssen.

    Den Weg zu einem Anwalt wollte ich mir sowohl aus finanzieller als auch das es dem Vermieter gegenüber gleich so drohend wirkt eigentlich sparen.

    Ich werde meinen Einspruch erstmal gegen alle gemachten Nebenkostenabrechnungen einlegen, welche Ansprüche dann noch geltend gemacht werden können muß dann eine andere Stelle entscheiden.

    Naja, gut jetzt weiß ich halt das ich bzw. meine Freundin die letzten Jahre richtig übers Ohr gehauen wurden. Nun besteht natürlich die Frage der Einspruchsfrist bzw. der Verjährung. Mir sind die Unterschiede nicht ganz klar, kann ich zu viel gezahltes Geld nur 12 Monate nach Rechnungseingang zurück fordern oder gelten diese 3 Jahre Verjährungsfrist? Zum Glück sind in der 12 Monatsfrist noch 2 Abrechnungen, trotzdem hat meine Freundin auch die Jahre zuvor wohl viel zu viel bezahlt.

    Ich habe gerade mit unserem Vermieter telefoniert. So wie es aussieht hat erst die Abrechnungen immer gewürfelt bzw. so verteilt wie erst es für richtig hält, jetzt bin ich erst mal ziemlich angepisst.

    Ist es akzeptabel einem Mieter mehr Heizkosten zu berechnen weil er die mittlere Wohnung bewohnt und deshalb ja quas von den anderen mit geheizt wird? Solche Regelungen habe ich in der Heizkostenverordnung nirgends finden können. Das ganze schon über ein paar Jahre, toll. Jetzt hab ich die Arbeit und kann gucken wie es richtig sein könnte.

    Danke, jetzt hab ich grob verstanden wie man es aufteilt. Die fehlenden 25qm die sich bei meinem Beispiel ergeben haben waren für die gemeinschaftlich genutzten Kellerräume und Treppenhaus (Heizkörper vorhanden) gedacht.

    Wie man m³ schreibt weiß ich, bei mir allerdings nicht ALTGR weil ich vom Tablet aus schreibe. Da das schreiben beim Tablet eh bescheiden ist wollte ich darauf verzichten.

    Ja das kann ich mal machen, aber eigentlich steht nicht mehr auf der Abrechnung als das was ich geschrieben habe.

    Interessant wäre für mich zu wissen wie man es richtig machen könnte und genau das verstehe ich in der Heizkostenverordnung eben nicht ganz.

    Vielleicht mache ich mal ein Beispiel mit erfundenen Zahlen und irgend jemand schreibt mal eine Beispiel Rechnung dazu.

    Haus 200qm , Wohnung 1- 75qm , Wohnung 2- 65qm , Wohnung 3- 35qm.
    Heizleistung , Wohnung 1 - 1000kwh , Wohnung 2 - 1500kwh , Wohnung 3 - 750kwh
    Warm Wasserverbrauch , Wohnung 1 - 25qm , Wohnung 2 - 20qm , Wohnung 3 - 15qm

    Die Verteilung findet 70/30 statt.

    Was jetzt wohl noch fehlt ist die Angabe über den Gasverbrauch, ich nehme mal 10000kwh an.

    Jetzt habe ich keinen Plan wie man die an zu rechnenden Verbräuche auf die Wohnungen verteilt und wie der gemeinschaftliche Verbrauch für Hausflur und Keller, Wärmeverluste aufgeteilt werden, diese werden ja nicht mit einem Wärmemengenzähler ermittelt.

    Diese Veordnungen habe ich schon gelesen, mein Problem ist das ich diese nicht interpretieren kann. Ich weiß das laut Mietvertrag die 70/30 Regel in Frage kommt, trotzdem verstehe ich noch nicht wie ich jetzt meine Heizkosten selber ausrechnen kann. Wenn ich es richtig vertehe brauche ich noch Gesamtfläche von Haus und den tatsächlche Gasverbrauch. Fakt ist das ich aber in erste Linie nicht vertehe das man bei einer Gaszentralheizung 190kWh pro Kubikmeter Warmwasse braucht und wie erst an diesen Wert kommt. Zweitens ist mir nicht klar wieso für die Gemeinchftlchen Ernegiekosten (Flur, Waschküche, Wärmeverlust) ein Fixbetrag mal Quadratmeter genommen wird. Vor allem, egal wie das ganze aufgeschlüsselt wird steht der gesamte Gasverbrauch erstmal als Gesamtkosten (zzgl. Betriebskosten) im Rau die dann eben über die Schlüssel der Heizkostenverordnung verteilt werden, oder sehe ich das falsch?

    Hallo zusammen,

    jedes Jahr wenn ich meine Betriebkostenabrechnung bekomme zweifel ich an der Richtigkeit der Abrechnung. Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen und sagen ob mein Vermieter etwas falsch macht oder ich einfach nur ein Zweifler bin und die Kosten in Ordnung sind.

    Folgende Infos zur Wohnsituation:

    Wir wohnen in einer 74 Quadratmeter großen Wohnung. Heizung und Warmwasser werden über eine Gaszentralheizung gemacht. Für jede Wohnung gibt es einen Heizkostenzähler direkt nach dem heizkessel und für Warmwasser gibt es einen Wasseruhr. Strom für Hausflur und Keller wird über einen separaten Zähler ermittelt.

    Jetzt zu den Daten die uns in Rechnung gestellt werden.

    Heizleistung 905 kWh - Preis 0,10€ pro kWh

    Warmwasser 21 m³ , für die Erwärmung der 21 m³ werden 3990 kWh (190 kWh/m³) berechnet. Das erscheint mir viel zu hoch, wie seht ihr das?

    Für die gemeinschaftlichen Energiekosten werden 0,38 € pro Quadratmeter und Monat berechnet. Ist das rechtens? Dieser Wert hat sich über die letzten Jahre auch nie geändert, ist also unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Für die Gemeinschaftlichen Energiekosten gibt es keinen Zähler, aber 337,88€ pro Jahr nur für Wärmeverlust des Heizkessels erscheint mir mehr als reichlich. Muß nihct des gesamte Gasverbrauch des Heizanlage zu Grunde gelegt werden oder ist der tatsächliche Gesamtverbrauch egal und der Vermieter darf eine solche Pauschale nehmen?

    Die anderen Gebühren sind Zählergebühr 65€, Grundgebühr 15€, Kaminkehrer 25€, Kaltwasser 52m³ 93,60€, Grundgebühr 15€ Abwasser 105,04€, gemeinschaftlicher Strom 128,14€ Heizungsbetreuung 60€, Grundsteuer 203,93€, Gebäudeversicherung 68,47€

    Hauptsächlich sind mir die Kosten für die Warmwasserbereitung und die gemeinschaftlichen Energiekosten suspekt. Wäre für eure Hilfe sehr dankbar.

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