Kommen wir aus dem Mietvertrag raus?

  • Guten Abend,

    folgende Situation liegt bei uns vor:

    Ende September ist meine Großmutter ins Heim für immer gekommen, da mein Opa im Krankenhaus war und im Anschluß mit zu ihr umziehen sollte. Somit haben meine Mutter und ich (wir haben für beide die Vorsorgevollmacht)die Wohnung gekündigt. Mein Großvater ist bevor er ins Heim gehen sollte im Krankenhaus verstorben. Die Kündigung der Wohnung ist akzeptiert worden unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten. Also zum 31. Dezember 2012.

    Nun will die Wohnungsgesellschaft weiterhin Miete bis Ende des Jahres. Die Rente von meinem Großvater wird komplett von Heim bzw. Sozialamt eingezogen. Wer zahlt jetzt die Miete weiter? Muss es meine Mutter oder ich als Enkelin tun? Was müssen wir dabei beachten? Zum Zeitpunkt der Kündigung waren beide noch am Leben.... Ich finde leider zu so einem Fall nichts im Internet.

    Vielen Dank für Ihre/Eure Antworten
    Miss Daisy

  • Sie und Ihre Mutter zahlen die Miete bis zur Beendigung des Mietvertrages. Das ist so sonnenklar, das Sie darüber keine Beiträge im Internet finden.
    Die Einkommenmsverhältnisse der Mieter bleiben dabei unberücksichtigt.

  • So sonnenklar finde ich das jetzt nicht, da man uns sowohl im Pflegeheim als auch beim Sozialamt gesagt hat, dass wir nicht zahlen sollen.

    Man sagte uns wortwörtlich: Dann hat der Vermieter Pech gehabt!

    Ebenfalls sagte man uns, dass der Vermieter keine Lust hätte sich mit dem Sozialamt anzulegen und somit auf die Mietrückstände verzichten würde.

    Wir haben die Tage einen Termin mit dem Vermieter und ich wollte etwas vorbereitet sein und mich nicht auf die Aussagen von Pflegeheim und Sozialamt verlassen.

  • Miss Daisy:

    "man uns sowohl im Pflegeheim als auch beim Sozialamt gesagt hat, dass wir nicht zahlen sollen."
    Hoppla, da wäre ich gaaanz vorsichtig bei dieser unzulässigen Rechts"beratung".

    "Man sagte uns wortwörtlich: Dann hat der Vermieter Pech gehabt!"
    Das würde noch nicht einmal ein Richter sagen.

    "Ebenfalls sagte man uns, dass der Vermieter keine Lust hätte sich mit dem Sozialamt anzulegen und somit auf die Mietrückstände verzichten würde."
    Das halte ich für Rechtsverdrehung und kann davor nur warnen.

    "Wir haben die Tage einen Termin mit dem Vermieter und ich wollte etwas vorbereitet sein und mich nicht auf die Aussagen von Pflegeheim und Sozialamt verlassen."
    Mein Vorschlag: Ihr übergebt die Mietsache jetzt an den Vermieter, er kann damit machen was er will. Und Ihr zahlt dann noch die Miete bis 30.11. Also, jeder gibt zu 50% nach. Zivilisierte Zeitgenossen mit gutem Willen schaffen das locker.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (30. Oktober 2012 um 23:09)

  • Zitat

    da man uns sowohl im Pflegeheim als auch beim Sozialamt gesagt hat, dass wir nicht zahlen sollen.

    Man sagte uns wortwörtlich: Dann hat der Vermieter Pech gehabt!

    Ebenfalls sagte man uns, dass der Vermieter keine Lust hätte sich mit dem Sozialamt anzulegen und somit auf die Mietrückstände verzichten würde.

    Da hat man Euch ganz großen Mist erzählt, der teuer werden kann. Für Euch.

    Das Mieter ins Heim kommen oder versterben ändert nichts an dem Mietvertrag bzw. der Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und somit auch der Zahlung der Miete.

  • Da hat man Euch ganz großen Mist erzählt, der teuer werden kann. Für Euch.

    Das Mieter ins Heim kommen oder versterben ändert nichts an dem Mietvertrag bzw. der Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und somit auch der Zahlung der Miete.

    So ist es ! Und die Wohnung muss nicht nur vorher geräumt werden sondern auch gemaess des Mietvertrages zurück gegeben werden.

    Das Pflegeheim hat wohl Sorge, das das Geld nicht für alles reicht, wenn Sie dort solche klugen Ratschläge bekommen.

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