Hallo,
direkt zur Frage: muss ich beim Auszug streichen? Ich wohne seit Mitte 2008 in dieser Wohnung und ziehe bald aus. In meinem Vertrag steht, dass ich die Wohnung renoviert bekommen habe.
Ich habe folgendes auf der Focus Web-Seite gefunden:
Der Zustand der Wohnung entscheidet
So hat der BGH etwa die sogenannten Endrenovierungsklauseln gekippt, die den Mieter beim Auszug zu einer Renovierung verpflichten – unabhängig von der Dauer des Mietvertrages und dem Zustand der Wohnung (Az. VIII ZR 302/02, 335/02). Auch die Klausel „Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben“ ist unwirksam, entschied der BGH (Az. VIII ZR 316/06). Durch eine solche Bestimmung werde der Mieter unangemessen benachteiligt. Denn ein Mieter, der die Wohnung lediglich für einen sehr kurzen Zeitraum genutzt hat, muss nicht alles renovieren.
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Heißt das, dass ich NICHT streichen muss?
Beste Grüße!