Hallo,
ich habe zur Zeit ein WG-Zimmer in einem Studentenwohnheim gemietet. In den letzten 2 Wochen hat der Hausmeister wiederholt die WG betreten um die Sauberkeit von Küche und Bad zu überprüfen. In der Hausordnung die zum Datum der Vertragsunterzeichnung gültig war gab es keinen extra Paragraphen der das Betreten der Mietsache durch den Vermieter regelt. In der aktuellen Hausordnung gibt es allerdings einen Paragraphen dazu. Diese Hausordnung wurde allerdings nur ausgehängt ohne Benachrichtigung der Mieter.
In der neuen Hausordnung werden die Küche und das Bad als "Gemeinschaftsräume die nicht mitvermietet werden" definiert. Die Benutzung dieser Räume ist lediglich gestattet. Aus diesem Grund darf der Vermieter jederzeit die Räume ohne Voranmeldung kontrollieren.
Ich würde gerne wissen, ob diese Regelung in der Hausordnung gültig ist, bzw. ob wir uns an die Hausordnung halten müssen obwohl wir nicht über eine Aktualisierung informiert wurden.
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