Betreten der Mietsache

  • Hallo,

    ich habe zur Zeit ein WG-Zimmer in einem Studentenwohnheim gemietet. In den letzten 2 Wochen hat der Hausmeister wiederholt die WG betreten um die Sauberkeit von Küche und Bad zu überprüfen. In der Hausordnung die zum Datum der Vertragsunterzeichnung gültig war gab es keinen extra Paragraphen der das Betreten der Mietsache durch den Vermieter regelt. In der aktuellen Hausordnung gibt es allerdings einen Paragraphen dazu. Diese Hausordnung wurde allerdings nur ausgehängt ohne Benachrichtigung der Mieter.
    In der neuen Hausordnung werden die Küche und das Bad als "Gemeinschaftsräume die nicht mitvermietet werden" definiert. Die Benutzung dieser Räume ist lediglich gestattet. Aus diesem Grund darf der Vermieter jederzeit die Räume ohne Voranmeldung kontrollieren.

    Ich würde gerne wissen, ob diese Regelung in der Hausordnung gültig ist, bzw. ob wir uns an die Hausordnung halten müssen obwohl wir nicht über eine Aktualisierung informiert wurden.

    :)

  • Fremde Personen haben in den Ihnen individuell genutzten Räumen nur Zutritt nach vorheriger Anmeldung und Ihrer Genehmigung.
    Gemeinschaftsräume können von allen beteiligten Personen ohne Erlaubnis betreten werden.
    Bei uns im 6-Parteienhaus ist mir beim Betreten des Fahrradabstellraumes so eine, mit Verlaub, blöde Frage noch nicht eingefallen.
    Mir gebricht es da an abiturieller Bildung.

  • Mir gebricht es da an abiturieller Bildung.


    Wow..., mit Abbi währ das nich pasiert!;)

    Hallo Goldlocke,
    es zählt einzig und allein, was im Mietvertrag vereinbart ist, bspw. die gemieteten Räume und evtl. Benutzung von Gemeinschaftsräumen. Btw, dass der HM diese inspiziert, halte ich für i.O., schon allein deswegen, um Verschmutzung, Schludrian etc. zu vermeiden.
    Ist explizit auf eine als Anlage beigefügte Hausordnung verwiesen worden?
    Bleiben Deine eigenenen abschliessbaren Räume unangetastet?

  • Begriffserklärung Mietsache:

    Mietsache sind die Räume die dem Mieter vertraglich zur alleinigen Nutzung überlassen werden.

    Wurde Dir neben dem Zimmer auch die alleinige Nutzung von Küche und Bad zugesichert?

    Wenn nicht darf der Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person (z. B. der Hausmeister) Küche und Bad ohne Erlaubnis betreten. Das er das ohne Voranmeldung macht finde ich zwar unhöflich, wird aber wohl seine Ursachen haben.

    Das die nicht mitgemieteten Räume lediglich Gemeinschaftsräume sind hätte nicht mal einer Änderung der Hausordnung bedurft. Das versteht sich von selbst.

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