Renovierung bei Auszug

  • Möchte nächsten Monat meine alte Wohnung zurückgeben da ich zu meinen Partner ziehe. Jetzt wollte ich fragen ob ich meine Wohnung renovieren muss oder nicht, bin da leider ein Laie.

    In meinen Mietvertrag steht unter Punkt 15 Rückgabe folgendes

    " Bei Ende des Dauernutzungsverhältnisses hat der Mieter/in die Sache besenrein und vollständig geräumt in dem Zustand zurückzugeben in dem er/sie die Wohnung übernommen hat. "

    Unter Punkt 7 Schönheitsreparaturen steht folgendes

    " 1. Der Mieter/in hat spätestens bis Ende des Dauernutzungverhältnisses alles bis dahin, je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten durchzuführen, um den in Punkt 15 genannten Zustand wiederherzustellen. "
    " 2. Zeitlicher Abstand für Schönheitsreparaturen je nach Abnutzungsgrad der Räume. "


    Habe die Wohnung damals als unrenoviert übernommen, so steht es auch im Übergabeprotokoll. Laut diesen ist der in der Wohnung verlegte Teppichboden abgewohnt.


    Jetzt meine Fragen:

    1. Muss ich die Wohnung malern ( habe knallige Farben )
    2. Muss ich Dübellöcher verschließen
    3. Muss ich den Teppichboden erstetzen ( sind Farbflecken drauf )
    4. Muss ich Heizkörper usw. streichen


    Freue mich auf eure Antworten.

    Danke im vorraus.


    Mfg Janine

  • janine89:

    "In meinen Mietvertrag steht unter Punkt 15 Rückgabe folgendes
    " Bei Ende des Dauernutzungsverhältnisses hat der Mieter/in die Sache besenrein und vollständig geräumt in dem Zustand zurückzugeben in dem er/sie die Wohnung übernommen hat. "

    Unter Punkt 7 Schönheitsreparaturen steht folgendes
    " 1. Der Mieter/in hat spätestens bis Ende des Dauernutzungverhältnisses alles bis dahin, je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten durchzuführen, um den in Punkt 15 genannten Zustand wiederherzustellen. "
    " 2. Zeitlicher Abstand für Schönheitsreparaturen je nach Abnutzungsgrad der Räume. "

    Habe die Wohnung damals als unrenoviert übernommen, so steht es auch im Übergabeprotokoll. Laut diesen ist der in der Wohnung verlegte Teppichboden abgewohnt.""
    Soweit verstanden.

    "1. Muss ich die Wohnung malern"
    Nein.

    "2. Muss ich Dübellöcher verschließen"
    Ja.

    "3. Muss ich den Teppichboden erstetzen ( sind Farbflecken drauf )"
    Jein, die Ff bieten jedoch Streitpotential...

    "4. Muss ich Heizkörper usw. streichen"
    Nein.

  • Zitat

    1. Muss ich die Wohnung malern ( habe knallige Farben )

    Ich denke, dass hier gemalert werden muss, denn bis zu höchsten Gerichten ist man der Meinung, dass knallige Farben als Sachbeschädigung einzustufen sind. Und diese Farben müssen beim Auszug gegen neutrale und/oder Pastelltöne geändert werden.

  • Ich denke, dass hier gemalert werden muss, denn bis zu höchsten Gerichten ist man der Meinung, dass knallige Farben als Sachbeschädigung einzustufen sind. Und diese Farben müssen beim Auszug gegen neutrale und/oder Pastelltöne geändert werden.


    Richtig, knallige Farben muss niemand akzeptieren.

  • Zitat

    Ich denke, dass hier gemalert werden muss, denn bis zu höchsten Gerichten ist man der Meinung, dass knallige Farben als Sachbeschädigung einzustufen sind. Und diese Farben müssen beim Auszug gegen neutrale und/oder Pastelltöne geändert werden

    Sehe ich genauso.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!