Hallo,
in meinem Mietvertrag ist die Umlage für Kabelfernsehen nicht explizit unter §3 Nr. 2 in der Aufzählung der Betriebskosten vom Vermieter angekreuzt worden (Einheits-Mietvertrag).
Allerdings nutzte ich das Kabelfernsehen.
Darf der Vermieter dennoch die Gebühren für Kabelfernsehen (analog TV) auf mich in der Nebenkostenabrechnung umlegen?
Vielen lieben Dank.
Tom