Umlage Kabelfernsehen

  • Hallo,

    in meinem Mietvertrag ist die Umlage für Kabelfernsehen nicht explizit unter §3 Nr. 2 in der Aufzählung der Betriebskosten vom Vermieter angekreuzt worden (Einheits-Mietvertrag).

    Allerdings nutzte ich das Kabelfernsehen.

    Darf der Vermieter dennoch die Gebühren für Kabelfernsehen (analog TV) auf mich in der Nebenkostenabrechnung umlegen?

    Vielen lieben Dank.
    Tom

  • tom_4u:

    "in meinem Mietvertrag ist die Umlage für Kabelfernsehen nicht explizit unter §3 Nr. 2 ..."
    Den § kennt hier niemand auswendig.

    "Allerdings nutzte ich das Kabelfernsehen.
    Darf der Vermieter dennoch die Gebühren für Kabelfernsehen (analog TV) auf mich in der Nebenkostenabrechnung umlegen?"
    Ich meine Ja.

  • Dazu müsste man den Passus über die Betriebskosten mal sehen können. Wenn darauf allgemein Bezug genommen wurde. z.B. laut Betriebskostenverordnung, dann ja.

  • Ich nutze es aber muss ich es zahlen ...

    wenn ich solche Fragen schon lese, wenn Sie es nicht zahlen wollen würde ich es Ihnen abklemmen als VM ...

    manche Mieter brauchen einfach mal ein highfive ... auf die Stirn ... mit nem Kantholz ;)

  • Ich nutze es aber muss ich es zahlen ...
    wenn ich solche Fragen schon lese, ....


    Dabei fällt mir ein: Sobald ein neuer Mieter in der Wohnung Licht einschaltet oder den Wasserhahn aufdreht, ist er automatisch Kunde des örtlichen Versorgers geworden.

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