Beiträge von tom_4u

    Hallo,

    in meinem Mietvertrag ist die Umlage für Kabelfernsehen nicht explizit unter §3 Nr. 2 in der Aufzählung der Betriebskosten vom Vermieter angekreuzt worden (Einheits-Mietvertrag).

    Allerdings nutzte ich das Kabelfernsehen.

    Darf der Vermieter dennoch die Gebühren für Kabelfernsehen (analog TV) auf mich in der Nebenkostenabrechnung umlegen?

    Vielen lieben Dank.
    Tom

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