Androhung einer Kündigung bei Lärmbelästigung

  • Hallo liebe Community,

    es besteht folgendes Problem: Ich und meine Mitbewohner (alle Erstsemesterstudenten für Wirtschaftswissenschaften) sind vor zwei Wochen in eine Altbauwohnung umgezogen und haben dies in kleinerem Kreise (6 Personen) gefeiert. Als wir gerade am Verlassen der Wohnung waren (22.10Uhr) stand auf einmal die Polizei vor der Tür und hat uns gleich eine Anzeige aufgedrückt (Nachbarn hätten auf eine sofortige Anzeige bestanden, dies ist aber nur die Vorgeschichte und kaum relevant).

    Am nächsten Tag stand unser Vermieter - den wir zuvor noch nie gesehen haben - vor der Tür und beschuldigte uns der häufigen Lärmgbelästigung. Nach langem Reden und Klären ist klar geworden dass die Vormieter in der Wohnung anscheinend jeden Tag gefeiert hatten und mehrmals wg. Lärmbelästigung nach 22Uhr angezeigt wurden und wir das 1. mal wegen einer Ruhestörung nach 22 Uhr (22.10Uhr :( ) aufgefallen sind (Eh schon ziemlich komisch dass der Vermieter anscheinend überhaupt keine Ahnung hatte wer eigentlich noch in dieser Wohnung lebt und wer wann eingezogen war, er bezeichnete uns als er unsere Wohnung betrat (alles Sauber und aufgeräumt, Nichtraucher und sehr ordentlich) komischerweise jetzt schon als Problem-Wohnung?).
    Trotzdem fiel er gleich mit der Tür ins Haus (obwohl wir das 1. Mal laut waren und es geklärt war dass die vorherigen Störungen auf unsere Vormieter zurückfallen) und drohte uns mit einem für mich sehr fremdlichen Verhalten:

    A) Wir ziehen wieder aus,
    oder Option B) Wir unterschreiben eine Erklärung die besagt dass wir nie wieder wegen einer Ruhestörung auffallen, ansonsten würde er uns mit sofortiger Wirkung am selben Abend/Tag noch aus der Wohnung rausschmeißen,
    oder C) Eine Einstweilige Verfügung mit Gerichtsverfahren und mehreren Tausend Euro Strafe, etc...

    Nun meine Frage: Darf uns der Vermieter mit jeglichen Vorgehen (A,B,C) - auch nach 1 mal Ruhestörung - drohen?
    Natürlich sagten wir zuerst dass wir eine Erklärung (B) unterschreiben würden (am Montag würde er uns das Schreiben vorbeibringen), jedoch bin ich sehr skeptisch was diese Erklärung angeht und noch nicht bereit solches zu unterschreiben. Muss ich diese Unterschreiben?

    Vielen Dank schonmal im Vorraus.
    PEfin

    2 Mal editiert, zuletzt von PEfin (27. Oktober 2012 um 15:25)

  • Diese "Erklärung" müssen Sie nicht unterschreiben und ich würde das auch nicht tun. Diese Optionen sind schon lustig und haben vor Gericht keinerlei Bestand. Kündigungen richten sich nach den Bestimmungen des BGB.
    Er kann Ihnen höchstens eine Abmahnung schicken. Da Sie zum ersten Mal aufgefallen sind und es nicht wieder tun wollen, ist damit die Suppe gegesssen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (27. Oktober 2012 um 15:33)

  • Der Vermieter scheint was Studenten und Lärmbelästigung angeht ein "gebranntes Kind" zu sein.

    Natürlich kann er gleich bei einem erstmaligen Vorfall dieser Art den Mieter ermahnen. Wehret den Anfängen.

    Ihr müßt natürlich eine diesbezügliche Erklärung nicht unterschreiben.

    Ihr solltet aber künftig auf Zimmerlautstärke achten und pünktlich um 22 Uhr in die Heia gehen;)

    Mehrmalige Beschwerden über Lärmbelästigung können zur fristlosen Kündigung führen.

  • Wissen Sie ob ich mich auf den Paragraphen § 573 Abs. 2 Nr.1 BGB berufen kann?: Eine Vertragsverletzung durch den Mieter liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, z.B.: keine oder unpünktliche Mietzahlung, Nichtleisten der vertraglich vereinbarten Mietkaution, nachhaltige Lärmstörung etc.
    (auf nachhaltige Lärmbelästigung kann er sich ja nun wirklich nicht berufen...)

  • Hallo PEfin,

    "Ich und meine Mitbewohner (alle Erstsemesterstudenten für Wirtschaftswissenschaften) sind vor zwei Wochen in eine Altbauwohnung umgezogen"
    Seid wann seid Ihr Mieter (mit schriftlichem Mietvertrag)?

    "Als wir gerade am Verlassen der Wohnung waren (22.10Uhr)..."
    Komisch... Ich verlasse meine Mietwohnung um 22:10 nicht (mehr).

    "Am nächsten Tag stand unser Vermieter - den wir zuvor noch nie gesehen haben - "
    Komisch... Meinen Vermieter habe ich bei Abschluss des Mietvertrags sehr wohl gesehen...:eek:

    "schon ziemlich komisch dass der Vermieter anscheinend überhaupt keine Ahnung hatte wer eigentlich noch in dieser Wohnung lebt und wer wann eingezogen war,"
    Sein Problem.

    "...drohte uns mit einem für mich sehr fremdlichen Verhalten:
    A) Wir ziehen wieder aus,
    LOL

    "B) Wir unterschreiben eine Erklärung die besagt dass wir nie wieder wegen einer Ruhestörung auffallen, ansonsten würde er uns mit sofortiger Wirkung am selben Abend/Tag noch aus der Wohnung rausschmeißen,"
    Eine Rausschmeissklausel halte ich für wirkungslos.

    "C) Eine Einstweilige Verfügung mit Gerichtsverfahren und mehreren Tausend Euro Strafe, etc..."
    Lachhaft. Dafür müsste er erst mal einen Richter finden...

    "Nun meine Frage: Darf uns der Vermieter mit jeglichen Vorgehen (A,B,C) - auch nach 1 mal Ruhestörung - drohen?"
    Drohen "darf" er, es ist jedoch unerheblich.

    "Natürlich sagten wir zuerst dass wir eine Erklärung (B) unterschreiben würden (am Montag würde er uns das Schreiben vorbeibringen), jedoch bin ich sehr skeptisch was diese Erklärung angeht und noch nicht bereit solches zu unterschreiben. Muss ich diese Unterschreiben?"
    Nein.

  • Zitat

    Wissen Sie ob ich mich auf den Paragraphen § 573 Abs. 2 Nr.1 BGB berufen kann?:

    Wie jetzt, sind Sie über Nacht der Vermieter geworden?:confused:

    Natürlich kann der VM auch wegen anderer schwerwiegender Vertragsverletzungen kündigen. Ob fristlos oder fristgerecht kommt auf die Schwere der Vertragsverletzung an.

  • Zitat

    "Als wir gerade am Verlassen der Wohnung waren (22.10Uhr)..."
    Komisch... Ich verlasse meine Mietwohnung um 22:10 nicht (mehr).

    Na Berny, du bist sicherlich auch nicht mehr Student ;)

    Zum Thema selbst: Bevor euch der Vermieter kündigen kann, müßte zumindest eine Abmahnung erfolgt sein. Und die von ihm gewünschte Erklärung ist absoluter Blödsinn.

  • Korrigiere .. mehrere Abmahnungen, Lärmprotokoll, Klage ... not very easy ... und nichts unterschreiben. Wäre eh eine ungültige Vereinbarung, da sie dem Mietrecht wiederspricht und zum Thema Kündigung abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters nicht getroffen werden dürfen.

  • Vielen herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten!

    Eine letzte Frage hätte ich aber noch: Kann ich den "Besuch" des Vermieters mit seinen Androhnugen als Abmahnung betrachten?

    mit freundlichen Grüßen

  • Nöö, kannste nicht.

    d.h. das im Falle einer erneuten Ruhestörung (was hoffentlich nicht mehr der Fall sein wird, man kann aber nie wissen) könnte er uns noch nicht fristlos kündigen?

    Und inwiefern kann ich das nicht als Abmahnung betrachten? Dachte mündliche Abmahnungen zählen genauso wie schriftliche...

    Einmal editiert, zuletzt von PEfin (1. November 2012 um 16:49)

  • Berny

    leider bin ich nunmal so ;) ich habe nämlich manchmal sehr unvernünftige Mitbewohner und fühle mich für sie ein bisschen verantwortlich...

    Was würde denn passieren im erneuten Falle einer Ruhestörung?

  • hallo bitte um dringende hilfe!

    Heute um 11.08Uhr bekomme ich eine Email vom Vermieter:

    FRISTLOSE KÜNDIGUNG
    Wohnanlage in ___________________
    Wohnung 5 - Fristlose Kündigung
    Sehr geehrte Wohngemeinschaft,
    Sie haben entgegen unserer Bitte und entgegen Ihren Zusagen weiterhin Party´s gefeiert bis
    in die Morgenstunden mit vielen Personen. (Das stimmt überhaupt nicht!!!!!!!!)
    Die Belagerung unseres Wohnhauses mit derart vielen Personen (Woher will der wissen falls wir eine Party geschmissen hätten wieviele Personen wir waren?) ist Sachbeschädigung, au-
    ßerdem wurde während einer Ihrer Party eine Scheibe an der Hauseingangstüre eingeschlagen. (wurde offensichtlich wirklich eingeschlagen aber das waren wir WIRKLICH nicht, der will uns da irgendwas anhängen!)
    Sie haben gegen die Verordnung der Stadt Würzburg, den gesetzlichen Vorschriften und gegen den Hausfrieden verstoßen.
    Außerdem haben Sie keinen gültigen Mietvertrag und wohnen illegal hier. (Ja so ein Käse, natürlich haben wir ihn den Mietvertrag unterschrieben zugeschickt)
    Wir kündigen Ihnen fristlos und fordern Sie auf, die Wohnung bis 12.11.2012 zu verlassen
    und um 16.00 Uhr dem Hausmeister, Herrn Wollnik, die Schlüssel auszuhändigen.
    Unterlassen Sie dringend irgendwelche Beschädigungen an der Wohnung. In diesem Falle
    werden wir Sie zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgen lassen.
    Teilen Sie uns am 10.11.2012 bis spätestens 10.00 Uhr mit, ob Sie die Wohnung am Montag,
    den 12.11.2012 bis 16.00 Uhr verlassen werden, da die Angelegenheit bereits bei Gericht
    anhängig ist und Sie mit allen Kosten belastet werden.
    Sollten Sie am Montag nicht ausgezogen sein, so werden Sie auch strafrechtlich angezeigt
    wegen Hausbesetzung und Hausfriedensbruch.
    Bedenken Sie, dass im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung die Angelegenheit evtl. an die
    Universität Würzburg gemeldet wird.
    Die Eigentümer

    Was soll ich machen????? Noch dazu haben wir das Nur per email mit keiner Unterschrift erhalten.

    Einmal editiert, zuletzt von PEfin (8. November 2012 um 20:18)

  • PEfin:

    "Heute um 11.08Uhr bekomme ich eine Email vom Vermieter:
    FRISTLOSE KÜNDIGUNG
    Wohnanlage in ___________________
    Wohnung 5 - Fristlose Kündigung
    Sehr geehrte Wohngemeinschaft,
    Sie haben entgegen unserer Bitte und entgegen Ihren Zusagen weiterhin Party´s gefeiert bis in die Morgenstunden mit vielen Personen."
    Ist eine Allgemeinaussage (Wenn es regnet, wird es nass).

    "Die Belagerung unseres Wohnhauses mit derart vielen Personen (Woher will der wissen falls wir eine Party geschmissen [Wenn Du Dich schon so ausdrückst, muss da doch wohl etwas dran gewesen sein...?] hätten wieviele Personen wir waren?) ist Sachbeschädigung,"
    Eine Belagerung muss noch keine Sachbeschädigung sein.

    "außerdem wurde während einer Ihrer Party eine Scheibe an der Hauseingangstüre eingeschlagen."
    Wann und durch wen?

    "(wurde offensichtlich wirklich eingeschlagen aber das waren wir WIRKLICH nicht, der will uns da irgendwas anhängen!)"
    Natürlich wart Ihr es nicht, ts ts ts.

    "Sie haben gegen die Verordnung der Stadt Würzburg,"
    Welche VO?

    "den gesetzlichen Vorschriften"
    Welchen, genau?

    "und gegen den Hausfrieden verstoßen."
    Wer war betroffen?

    "Außerdem haben Sie keinen gültigen Mietvertrag und wohnen illegal hier. (Ja so ein Käse, natürlich haben wir ihn den Mietvertrag unterschrieben zugeschickt)"
    Moooment mal: Letzteres ist uninteressant. Wichtig ist, dass Ihr einen MV mit Vermieterunterschrift habt!! Habt Ihr einen MV??

    "Wir kündigen Ihnen fristlos"
    WAS denn bitte??
    Falls es sich um den Mietvertrag handeln sollte, so sind die rechtlichen Voraussetzungen hierfür in keinster Weise erfüllt, die Kdg also wirkungslos. Du brauchst einer wirkungslosen Kdg noch nicht mal zu widersprechen, auch brauchst Du nicht zu sagen, welche gesetzlichen Voraussetzungen an eine rechtswirksame Kdg geknüpft sind.

    "und fordern Sie auf, die ..."
    Bla bla.

    "... den 12.11.2012 bis 16.00 Uhr verlassen werden, da die Angelegenheit bereits bei Gericht anhängig ist und ..."
    Bangemachen gilt nicht.

    "Sollten Sie am Montag nicht ausgezogen sein, so werden Sie auch strafrechtlich angezeigt wegen Hausbesetzung und Hausfriedensbruch."
    Hier muss der Absender sehr aufpassen, sich nicht evtl. wegen Nötigung strafbar zu machen.

    "Bedenken Sie, dass im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung die Angelegenheit evtl. an die Universität Würzburg gemeldet wird."
    Antwort wie vor.

    "Die Eigentümer"
    Ist die ganze Email evtl. gefaked...?

    "Was soll ich machen?????"
    Was DU machen sollst, darf ich Dir wegen unzulässiger Rechtsberatung nicht sagen.
    ICH würde garnichts machen und in keinster Weise reagieren.

  • "außerdem wurde während einer Ihrer Party eine Scheibe an der Hauseingangstüre eingeschlagen."
    Wann und durch wen?

    - Das weiß ich wirklich nicht, auch wenn Sie mir hier anscheinend nicht glauben.

    "und gegen den Hausfrieden verstoßen."
    Wer war betroffen?

    Einer meine Mitbewohner, da Ich und der Andere zu diesem Zeitpunkt nicht in Würzburg waren.

    "Außerdem haben Sie keinen gültigen Mietvertrag und wohnen illegal hier. (Ja so ein Käse, natürlich haben wir ihn den Mietvertrag unterschrieben zugeschickt)"
    Moooment mal: Letzteres ist uninteressant. Wichtig ist, dass Ihr einen MV mit Vermieterunterschrift habt!! Habt Ihr einen MV??
    Ja, wir haben einen Mietvertrag mit Unterschrift des Vermieters. Daher hat er ja schließlich auch unsere Email-Adressen, die wir ihm mit dem Mietvertrag mitgegeben haben. (haben aber auch selber noch einen Mietvertrag in der Wohnung)

    "Die Eigentümer"
    Ist die ganze Email evtl. gefaked...?

    Der Absender ist immohaage@aol.com, Inhaber und Vermieter ist C. Haage. Deswegen würde ich schon darauf tippen das sie nicht gefälscht ist.

    Vielen Dank lieber Berny...

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