Beiträge von PEfin

    Ich weiß jetzt nicht ob ich das alles reinschreiben darf aber ich tus mal:

    Also mein Anwalt meinte dass ich mir eigentlich keine großen Sorgen machen müsste. "Der Vermieter scheint anscheinend ziemlich blöd zu sein". Er hat ihm nämlich sofort "zurückgeschossen" und ihn darauf aufmerksam gemacht dass seine letzten 2 Absätze des Schreibens den Tatbestand der versuchten Nötigung gem. §240 StGB erfüllen.
    Zudem hat er der fristlosen Kündigung widersprochen, sowie gegen eine Schlüsselabgabe.
    Er sagt ich solle das nicht so ernst nehmen, denn er ist sich ziemlich sicher dass das Beschriebene nicht für eine Fristlose Kündigung reiche und das eine Räumungsklage NIE durchkäme.
    Trotzdem könne uns der Vermieter ganz normal kündigen (Gründe wie Eigenbedarf reichen da schon), jedoch mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist. Damit habe ich aber auch gerechnet und werde es auch weiterhin tun, nachdem er uns ja eh auf dem Kieker hat.

    Liebe Grüße

    "außerdem wurde während einer Ihrer Party eine Scheibe an der Hauseingangstüre eingeschlagen."
    Wann und durch wen?

    - Das weiß ich wirklich nicht, auch wenn Sie mir hier anscheinend nicht glauben.

    "und gegen den Hausfrieden verstoßen."
    Wer war betroffen?

    Einer meine Mitbewohner, da Ich und der Andere zu diesem Zeitpunkt nicht in Würzburg waren.

    "Außerdem haben Sie keinen gültigen Mietvertrag und wohnen illegal hier. (Ja so ein Käse, natürlich haben wir ihn den Mietvertrag unterschrieben zugeschickt)"
    Moooment mal: Letzteres ist uninteressant. Wichtig ist, dass Ihr einen MV mit Vermieterunterschrift habt!! Habt Ihr einen MV??
    Ja, wir haben einen Mietvertrag mit Unterschrift des Vermieters. Daher hat er ja schließlich auch unsere Email-Adressen, die wir ihm mit dem Mietvertrag mitgegeben haben. (haben aber auch selber noch einen Mietvertrag in der Wohnung)

    "Die Eigentümer"
    Ist die ganze Email evtl. gefaked...?

    Der Absender ist immohaage@aol.com, Inhaber und Vermieter ist C. Haage. Deswegen würde ich schon darauf tippen das sie nicht gefälscht ist.

    Vielen Dank lieber Berny...

    hallo bitte um dringende hilfe!

    Heute um 11.08Uhr bekomme ich eine Email vom Vermieter:

    FRISTLOSE KÜNDIGUNG
    Wohnanlage in ___________________
    Wohnung 5 - Fristlose Kündigung
    Sehr geehrte Wohngemeinschaft,
    Sie haben entgegen unserer Bitte und entgegen Ihren Zusagen weiterhin Party´s gefeiert bis
    in die Morgenstunden mit vielen Personen. (Das stimmt überhaupt nicht!!!!!!!!)
    Die Belagerung unseres Wohnhauses mit derart vielen Personen (Woher will der wissen falls wir eine Party geschmissen hätten wieviele Personen wir waren?) ist Sachbeschädigung, au-
    ßerdem wurde während einer Ihrer Party eine Scheibe an der Hauseingangstüre eingeschlagen. (wurde offensichtlich wirklich eingeschlagen aber das waren wir WIRKLICH nicht, der will uns da irgendwas anhängen!)
    Sie haben gegen die Verordnung der Stadt Würzburg, den gesetzlichen Vorschriften und gegen den Hausfrieden verstoßen.
    Außerdem haben Sie keinen gültigen Mietvertrag und wohnen illegal hier. (Ja so ein Käse, natürlich haben wir ihn den Mietvertrag unterschrieben zugeschickt)
    Wir kündigen Ihnen fristlos und fordern Sie auf, die Wohnung bis 12.11.2012 zu verlassen
    und um 16.00 Uhr dem Hausmeister, Herrn Wollnik, die Schlüssel auszuhändigen.
    Unterlassen Sie dringend irgendwelche Beschädigungen an der Wohnung. In diesem Falle
    werden wir Sie zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgen lassen.
    Teilen Sie uns am 10.11.2012 bis spätestens 10.00 Uhr mit, ob Sie die Wohnung am Montag,
    den 12.11.2012 bis 16.00 Uhr verlassen werden, da die Angelegenheit bereits bei Gericht
    anhängig ist und Sie mit allen Kosten belastet werden.
    Sollten Sie am Montag nicht ausgezogen sein, so werden Sie auch strafrechtlich angezeigt
    wegen Hausbesetzung und Hausfriedensbruch.
    Bedenken Sie, dass im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung die Angelegenheit evtl. an die
    Universität Würzburg gemeldet wird.
    Die Eigentümer

    Was soll ich machen????? Noch dazu haben wir das Nur per email mit keiner Unterschrift erhalten.

    Nöö, kannste nicht.

    d.h. das im Falle einer erneuten Ruhestörung (was hoffentlich nicht mehr der Fall sein wird, man kann aber nie wissen) könnte er uns noch nicht fristlos kündigen?

    Und inwiefern kann ich das nicht als Abmahnung betrachten? Dachte mündliche Abmahnungen zählen genauso wie schriftliche...

    Wissen Sie ob ich mich auf den Paragraphen § 573 Abs. 2 Nr.1 BGB berufen kann?: Eine Vertragsverletzung durch den Mieter liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, z.B.: keine oder unpünktliche Mietzahlung, Nichtleisten der vertraglich vereinbarten Mietkaution, nachhaltige Lärmstörung etc.
    (auf nachhaltige Lärmbelästigung kann er sich ja nun wirklich nicht berufen...)

    Hallo liebe Community,

    es besteht folgendes Problem: Ich und meine Mitbewohner (alle Erstsemesterstudenten für Wirtschaftswissenschaften) sind vor zwei Wochen in eine Altbauwohnung umgezogen und haben dies in kleinerem Kreise (6 Personen) gefeiert. Als wir gerade am Verlassen der Wohnung waren (22.10Uhr) stand auf einmal die Polizei vor der Tür und hat uns gleich eine Anzeige aufgedrückt (Nachbarn hätten auf eine sofortige Anzeige bestanden, dies ist aber nur die Vorgeschichte und kaum relevant).

    Am nächsten Tag stand unser Vermieter - den wir zuvor noch nie gesehen haben - vor der Tür und beschuldigte uns der häufigen Lärmgbelästigung. Nach langem Reden und Klären ist klar geworden dass die Vormieter in der Wohnung anscheinend jeden Tag gefeiert hatten und mehrmals wg. Lärmbelästigung nach 22Uhr angezeigt wurden und wir das 1. mal wegen einer Ruhestörung nach 22 Uhr (22.10Uhr :( ) aufgefallen sind (Eh schon ziemlich komisch dass der Vermieter anscheinend überhaupt keine Ahnung hatte wer eigentlich noch in dieser Wohnung lebt und wer wann eingezogen war, er bezeichnete uns als er unsere Wohnung betrat (alles Sauber und aufgeräumt, Nichtraucher und sehr ordentlich) komischerweise jetzt schon als Problem-Wohnung?).
    Trotzdem fiel er gleich mit der Tür ins Haus (obwohl wir das 1. Mal laut waren und es geklärt war dass die vorherigen Störungen auf unsere Vormieter zurückfallen) und drohte uns mit einem für mich sehr fremdlichen Verhalten:

    A) Wir ziehen wieder aus,
    oder Option B) Wir unterschreiben eine Erklärung die besagt dass wir nie wieder wegen einer Ruhestörung auffallen, ansonsten würde er uns mit sofortiger Wirkung am selben Abend/Tag noch aus der Wohnung rausschmeißen,
    oder C) Eine Einstweilige Verfügung mit Gerichtsverfahren und mehreren Tausend Euro Strafe, etc...

    Nun meine Frage: Darf uns der Vermieter mit jeglichen Vorgehen (A,B,C) - auch nach 1 mal Ruhestörung - drohen?
    Natürlich sagten wir zuerst dass wir eine Erklärung (B) unterschreiben würden (am Montag würde er uns das Schreiben vorbeibringen), jedoch bin ich sehr skeptisch was diese Erklärung angeht und noch nicht bereit solches zu unterschreiben. Muss ich diese Unterschreiben?

    Vielen Dank schonmal im Vorraus.
    PEfin

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