Hallo ich bin neu hier und vielleicht könnt ihr mir helfen. In Unserer Wasserabrechnung haben wir seit Jahren zwischen den Wohnungszählern und den Hauptwasserzähler des Hauses zwischen 50-60m^3 Abweichung, d.h. 60%. Maximal dürfen 20 % Abweichung sein. Niemand wußte bis jetzt wo das Wasser hin ist, nicht mal der Vermieter der letztes Jahr komplett neue Zähler einbauen lassen hat. Jetzt ruft er mich an, er wüßte jetzt wo das Wasser hin ist. Da haben die doch tatsächlich die kompletten Klospülungen (4Wohnungen) nur an den Hauptwasserzähler angeschlossen und nicht an die kleinen Zähler. Da hab ich gesagt dass ich das nicht bezahle. Ich zahle gern was ich verbraucht habe aber wir waren letztes Jahr arbeiten von früh halb acht bis abends halb acht und wir haben Rentner im Haus die den ganzen Tag die Spülung nutzen. So da wir im Haus (kleine Zähler)100m^3 verbraucht haben und wir davon 52m^3. lässt er uns natürlich auch die Hälfte von der Abweichung den Spülgängen zahlen. Sowas geht doch nicht. Und da ich mich jetzt weigere will er mich verklagen und meinte noch nächstes Jahr wird das auf Personen umgelegt, d.h. wir mit Baby gerade mal 3 Monate sollen dann für 4 personen zahlen. Ist das rechtens. Danke für eure Antworten
Nebenkosten Wasserabrechnung
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sevte82 -
15. Oktober 2012 um 13:37 -
Erledigt
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Hallo sevte82,
"In Unserer Wasserabrechnung haben wir seit Jahren ..."
Wer hat bisher die Differenz bezahlt?"Da haben die doch tatsächlich die kompletten Klospülungen (4Wohnungen) nur an den Hauptwasserzähler angeschlossen und nicht an die kleinen Zähler. Da hab ich gesagt dass ich das nicht bezahle."
Was?"wir haben Rentner im Haus die den ganzen Tag die Spülung nutzen."
Das sagt nichts Genaues aus."lässt er uns natürlich auch die Hälfte von der Abweichung den Spülgängen zahlen. Sowas geht doch nicht."
Viel wichtiger als das ist zu wissen, ob in Eurem MV bzgl. dees Wasserverbrauchs besondere Regelungen über die Verteilung getroffen wurden. Bitte mal nachschauen."Und da ich mich jetzt weigere will er mich verklagen und meinte noch nächstes Jahr wird das auf Personen umgelegt,"
Dazu kann ich erst später nach Beantwortung obiger Frage Stellung nehmen. -
Das mit dem Wasserverbrauch ist mir erst letztes Jahr aufgefallen da hatten wir schon Diskussionen und ich hatte das mit vermieter besprochen) zu unseren Gunsten ausgerechnet habe aber letztendlich den Mehrverbrauch bezahlt. Jetzt aber wo ich weiss was das für Wasser ist fage ich mich echt.
Im Mietvertrag steht nichts zum Wasserverbrauch. Haben so nen Standardmietvertrag wie es ihn im Laden zu kaufen gibt.
LG -
Im Mietvertrag steht nichts zum Wasserverbrauch. Haben so nen Standardmietvertrag wie es ihn im Laden zu kaufen gibt.
Falls im MV keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Wasser(mehr)verbrauch mietflächenanteilig zu berechnen, egal, wieviele Nutzer dort und wie lange wohnen. -
Falls im MV keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Wasser(mehr)verbrauch mietflächenanteilig zu berechnen, egal, wieviele Nutzer dort und wie lange wohnen.
Aber bei einer Abweichung von mehr als 20% ist die Abrechnung nicht rechtens Da gibt es ein BGH Urteil
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Und wer soll die Differenz zahlen?
Ich hab schon Abweichungen von 100% erlebt und dass jedes Jahr.
Viel Spass beim Abrechnen ... vorallem wenn alle bis auf einen eine Uhr haben und auf den einen die Hälfte des Wasserverbrauchs des Hauses fallen würde. -
Na der Vermieter da er in der Beweispflicht ist bei der Menge.
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Und wer soll die Differenz zahlen?
Ich hab schon Abweichungen von 100% erlebt und dass jedes Jahr.
Viel Spass beim Abrechnen ... vorallem wenn alle bis auf einen eine Uhr haben und auf den einen die Hälfte des Wasserverbrauchs des Hauses fallen würde.Es hat jeder kleine Wasserzähler in der Wohnung und nen Hauptwasserzähler im Haus und die Toilettenspülung von allen 4 Parteien laufen nur über den Hauptwasserzähler und das ist nicht rechtens
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Aber bei einer Abweichung von mehr als 20% ist die Abrechnung nicht rechtens Da gibt es ein BGH Urteil
Welches, bitte?
Ist aber auch egal. Um es Dir noch deutlicher zu machen:
Der VM verteilt die Wasserkosten entsprechend den Zwischenzählerangaben auf die einzelnen Wohnungen. Die Differenz zw. Hauptzähler und Zwischenzählersumme wird nach (prozentualen) Mietflächenanteilen der und auf die einzelnen Wohnungen verteilt. -
Unsere Wohnung sind 80m^2 und das Haus hat 233m^2 das würde ja ca 1/3 bedeuten wir haben aber 50% bekommen
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Unsere Wohnung sind 80m^2 und das Haus hat 233m^2 das würde ja ca 1/3 bedeuten wir haben aber 50% bekommen
Bekommen habt Ihr sicherlich nichts ausser einer überhöhten Rechnung...
Tatsächlich zu bezahlen habt Ihr 80/233 der Differenz zw. Hauptzählerverbrauch und der Summe aller Zwischenzähler. Soo einfach... -
Sehe ich auch so.
Der tatsächliche Verbrauch zählt und der der übrig gebliebene Rest geht über die nutzbare Wohnfläche.
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ja, andere Möglichkeit bleibt nicht
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Hallo sevte82,
zu Ihren Problem wurde ja geantwortet. Noch ein Tipp. Widersprechen Sie die Betriebskostenabrechnung und zahlen Sie nur unter Vorbehalt.
Lassen Sie sich eine neue Betriebskostenabrechnung vorlegen wo deutlich hervorgeht wie der Nachzahlungsbetrag bzw. der Grund des hohen Wasserverbrauch zustande gekommen ist. Vergleichen Sie es mit den sog. Umlageschlüssel im Ihren Mietvertrag und ansonsten ... siehe Beitrag von Berny. -
Tatsächlich zu bezahlen habt Ihr 80/233 der Differenz zw. Hauptzählerverbrauch und der Summe aller Zwischenzähler. Verweis auf § 556a Abs. 1 BGB.
Zusätzlich würde noch der Wasser- und Abwasserkostenabrechnung widersprechen.
Alles latürnich schriftlich, und feddich ist die Laube.:) -
Hallo ich bin neu hier und vielleicht könnt ihr mir helfen. In Unserer Wasserabrechnung haben wir seit Jahren zwischen den Wohnungszählern und den Hauptwasserzähler des Hauses zwischen 50-60m^3 Abweichung, d.h. 60%. Maximal dürfen 20 % Abweichung sein. Niemand wußte bis jetzt wo das Wasser hin ist, nicht mal der Vermieter der letztes Jahr komplett neue Zähler einbauen lassen hat. Jetzt ruft er mich an, er wüßte jetzt wo das Wasser hin ist. Da haben die doch tatsächlich die kompletten Klospülungen (4Wohnungen) nur an den Hauptwasserzähler angeschlossen und nicht an die kleinen Zähler. Da hab ich gesagt dass ich das nicht bezahle. Ich zahle gern was ich verbraucht habe aber wir waren letztes Jahr arbeiten von früh halb acht bis abends halb acht und wir haben Rentner im Haus die den ganzen Tag die Spülung nutzen. So da wir im Haus (kleine Zähler)100m^3 verbraucht haben und wir davon 52m^3. lässt er uns natürlich auch die Hälfte von der Abweichung den Spülgängen zahlen. Sowas geht doch nicht. Und da ich mich jetzt weigere will er mich verklagen und meinte noch nächstes Jahr wird das auf Personen umgelegt, d.h. wir mit Baby gerade mal 3 Monate sollen dann für 4 personen zahlen. Ist das rechtens. Danke für eure Antworten
Nach allgemeinen Grundsätzen sind die Parteien an einen vertraglich vereinbarten Umlagemaßstab gebunden. Der Umlageschlüssel kann nur durch Vertrag geändert werden. Hierzu ist die Mitwirkung des Mieters erforderlich (BGH, Urteil v. 31.5.2006, VIII ZR 159/05). Formularmäßige Änderungsvorbehalte sind nur wirksam, wenn die Voraussetzungen der Änderung der Billigkeit entsprechen (BGH, WuM 1993 S. 109).
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Nach allgemeinen Grundsätzen sind die Parteien an einen vertraglich vereinbarten Umlagemaßstab gebunden. Der Umlageschlüssel kann nur durch Vertrag geändert werden. Hierzu ist die Mitwirkung des Mieters erforderlich (BGH, Urteil v. 31.5.2006, VIII ZR 159/05). ...
Da hier im MV kein Umlagemassstab vereinbart wurde, gilt automatisch § 556a Abs. 1 BGB. -
Zitat
Nach allgemeinen Grundsätzen sind die Parteien an einen vertraglich vereinbarten Umlagemaßstab gebunden. Der Umlageschlüssel kann nur durch Vertrag geändert werden. Hierzu ist die Mitwirkung des Mieters erforderlich (BGH, Urteil v. 31.5.2006, VIII ZR 159/05). Formularmäßige Änderungsvorbehalte sind nur wirksam, wenn die Voraussetzungen der Änderung der Billigkeit entsprechen (BGH, WuM 1993 S. 109).
Und was soll dass dem TE und den anderen Usern sagen? Kann es sein, dass du die Eingangsfrage nicht verstanden hast?
Passende Antworten, wie der nicht erfasste Mehrverbrauch an Wasser/Abwasser zu verteilen ist, gibt es doch. Mal lesen und verstehen, gelle?
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Und was soll dass dem TE und den anderen Usern sagen? Kann es sein, dass du die Eingangsfrage nicht verstanden hast?
Passende Antworten, wie der nicht erfasste Mehrverbrauch an Wasser/Abwasser zu verteilen ist, gibt es doch. Mal lesen und verstehen, gelle?
jo Schlaukopf
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Paste and Copy von Haufe.de ...
wenn man schon keine Ahnung hat gib doch wenigstens die Quelle an wo du es guttenbergt hast
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