Unsere Wohnung sind 80m^2 und das Haus hat 233m^2 das würde ja ca 1/3 bedeuten wir haben aber 50% bekommen
Beiträge von sevte82
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Und wer soll die Differenz zahlen?
Ich hab schon Abweichungen von 100% erlebt und dass jedes Jahr.
Viel Spass beim Abrechnen ... vorallem wenn alle bis auf einen eine Uhr haben und auf den einen die Hälfte des Wasserverbrauchs des Hauses fallen würde.Es hat jeder kleine Wasserzähler in der Wohnung und nen Hauptwasserzähler im Haus und die Toilettenspülung von allen 4 Parteien laufen nur über den Hauptwasserzähler und das ist nicht rechtens
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Na der Vermieter da er in der Beweispflicht ist bei der Menge.
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Falls im MV keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Wasser(mehr)verbrauch mietflächenanteilig zu berechnen, egal, wieviele Nutzer dort und wie lange wohnen.
Aber bei einer Abweichung von mehr als 20% ist die Abrechnung nicht rechtens Da gibt es ein BGH Urteil
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Das mit dem Wasserverbrauch ist mir erst letztes Jahr aufgefallen da hatten wir schon Diskussionen und ich hatte das mit vermieter besprochen) zu unseren Gunsten ausgerechnet habe aber letztendlich den Mehrverbrauch bezahlt. Jetzt aber wo ich weiss was das für Wasser ist fage ich mich echt.
Im Mietvertrag steht nichts zum Wasserverbrauch. Haben so nen Standardmietvertrag wie es ihn im Laden zu kaufen gibt.
LG -
Hallo ich bin neu hier und vielleicht könnt ihr mir helfen. In Unserer Wasserabrechnung haben wir seit Jahren zwischen den Wohnungszählern und den Hauptwasserzähler des Hauses zwischen 50-60m^3 Abweichung, d.h. 60%. Maximal dürfen 20 % Abweichung sein. Niemand wußte bis jetzt wo das Wasser hin ist, nicht mal der Vermieter der letztes Jahr komplett neue Zähler einbauen lassen hat. Jetzt ruft er mich an, er wüßte jetzt wo das Wasser hin ist. Da haben die doch tatsächlich die kompletten Klospülungen (4Wohnungen) nur an den Hauptwasserzähler angeschlossen und nicht an die kleinen Zähler. Da hab ich gesagt dass ich das nicht bezahle. Ich zahle gern was ich verbraucht habe aber wir waren letztes Jahr arbeiten von früh halb acht bis abends halb acht und wir haben Rentner im Haus die den ganzen Tag die Spülung nutzen. So da wir im Haus (kleine Zähler)100m^3 verbraucht haben und wir davon 52m^3. lässt er uns natürlich auch die Hälfte von der Abweichung den Spülgängen zahlen. Sowas geht doch nicht. Und da ich mich jetzt weigere will er mich verklagen und meinte noch nächstes Jahr wird das auf Personen umgelegt, d.h. wir mit Baby gerade mal 3 Monate sollen dann für 4 personen zahlen. Ist das rechtens. Danke für eure Antworten
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