Muss ich die Kabelgrundgebühr selber bezahlen?

  • Hallo,
    bin zum 1. Okt. in eine neue Wohnung gezogen. Im Mietvertrag steht Gemeinschaftsantenne/Breitbandanschluss sei in den Nebenkosten enthalten. Auf Nachfrage sagte der Vermieter auch zu, dass der Kabelanschluss in den Nebenkosten enthalten sei.
    Daher wollte ich mir einen 3Play Anschluss bei Unitymedia bestellen, also online versucht zu bestellen, allerdings meinte die Seite irgendwann im Bestellvorgang, dass es noch keinen analogen Kabelanschluss dort gibt.
    Also Vermieter gefragt der meinte, dass im EG auf jedenfall ein Kabelanschluss läuft. Nun stellte sich raus, dass das Haus zuvor ein Einfamilienhaus war und daher nur ein TV Kabel von EG bis in 2. OG durchgeschleift ist. Der Vermieter dachte wohl es reicht wenn ein Kabelanschluss angemeldet werde und wir nur ggf einen zusätzlichen Receiver bestellen müssten.
    Hab dann zusammen mit dem Vermieter bei Unitymedia angerufen, dort wurde dem Vermieter dann klar gemacht, dass auch ich einen eigenen Kabelvertrag brauche.
    Nun habe ich 3Play bestellt und zusätzlich einen analogen Kabelanschluss, der Techniker kam 2 Tage später und mittlerweile läuft alles super.
    Jetzt ist allerdings die Frage muss der Vermieter mir die 17,90€ Kabelgebühren von den Nebenkosten erlassen weil das ja eigentlich enthalten sein sollte.

    Hoffe mir kann geholfen werden.

  • Folgendes:

    Wenn beim Bezug der Wohnung eine funktionierender Kabelanschluß vorhanden war, müssen Sie die Betriebskosten(Gebühr)für den Anschluß tragen.
    Wenn Sie über diesen Anschluß weitergehende Leistungen der Kabelfirma beziehen sind diese von Ihnen zusätzlich zu tragen und gesondert mit der Firma abzurechnen.

  • Guten Tag,
    also wie gesgat durch das ganze Haus ist ein Kabel geschleift, daher empfängt man Kabel ob ein Vertrag besteht oder nicht ist egal. Wenn nicht handelt es sich halt um Schwarzsehen.
    Der Vermieter dachte es reicht wenn er einmal die 17,90€ Grundgebühr für einen Kabelanschluss zahlt und dann alle Parteien das Kabel nutzen dürfen. Aber dem ist ja nicht so, es braucht ja jede Partei einen Vertrag. Theoretisch gäbe es dafür ja bei Unitymedia Mehrbenutzertarife für Vermieter aber ob das bei 3 Mietern lohnt, vorallem bei dieser für ein Mietshaus unüblichen Verkabelung.

  • Hallo Sebastian46,

    "also wie gesgat durch das ganze Haus ist ein Kabel geschleift, daher empfängt man Kabel ob ein Vertrag besteht oder nicht ist egal. Wenn nicht handelt es sich halt um Schwarzsehen."
    ... und Gebührenhinterziehung bzw. Betrug. § 263 StGB.

    "Der Vermieter dachte ..."
    Interessiert nicht, was er "dachte".

    "es braucht ja jede Partei einen Vertrag."
    Du hast es erkannt.

    "... gäbe es dafür ja bei Unitymedia Mehrbenutzertarife für Vermieter ..."
    die abzuschliessen der VM nicht verpflichtet ist.
    Ich kenne Unitymedia (und deren Geschichte) ... die sind gottweiss kein Sozialinstitut...
    Also: Help yourself!

  • Soll heißen? Weiterhin die analog Grundgebühr selber zahlen oder was?:confused:


    Richtig: Im Rahmen der vereinbarten Nebenkosten.
    Bzgl. Deines Zusatzwunsches ist UM Dein Ansprechpartner.

  • Die Grundgebühren für den Analoganschluss sollten ja ursprünglich in den Nebenkosten drin sein.
    Dass ich die Gebühren für 3Play100Premium selber zahlen muss ist mir schon bewusst.

  • Sebastian46:

    "Die Grundgebühren für den Analoganschluss sollten ja ursprünglich in den Nebenkosten drin sein."
    Sie sollten nicht, sondern sie sind es lt. MV.

    "Dass ich die Gebühren für 3Play100Premium selber zahlen muss ist mir schon bewusst."
    Es dreht sich hier nicht um irgendein Playdingens, sondern um einen Anschluss der Firma Unitymedia.

  • Richtig: Im Rahmen der vereinbarten Nebenkosten.
    Bzgl. Deines Zusatzwunsches ist UM Dein Ansprechpartner.

    Wo dein Name steht, da steht dein Kopf.

    Erfolg
    „Alles Gelingen hat sein Geheimnis, alles Mißlingen seine Gründe.“
    Joachim Kaiser (*1928), dt. Kritiker

  • Sie hätten ja eigentlich Fernsehen gehabt.
    Natürlich ist es auch ein Fehler des Vermieters.
    Letztendlich sollten Sie sich überlegen was Ihnen mehr Wert ist, ein gutes Mietverhältnis oder die Kabelgrundgebühr.

    Bedenken Sie auch die nächste Mieterhöhung könnte dann 17,90 € betragen. :)

  • Im Endeffekt ist es doch völlig egal, ob Sie die Kabelgebühren selbst entrichten oder der Vermieter diese verauslagt und mit Ihnen über die Betriebskostenabrechnung abrechnet.

    Wenn Sie die Gebühren für das Kabelfernsehen selbst zahlen, dürfen diese nicht in der jährlichen Betriebskostenabrechnung auftauchen. So einfach ist das.

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