Hallo miteinander,
Frage steht eigentlich schon im Betreff: Darf der Vermieter verlangen, dass ich weiterhin bei den Stadtwerken Grundgebühr zahle, obwohl die Wohnung gar nicht mehr von mir genutzt wird?![]()
Hallo miteinander,
Frage steht eigentlich schon im Betreff: Darf der Vermieter verlangen, dass ich weiterhin bei den Stadtwerken Grundgebühr zahle, obwohl die Wohnung gar nicht mehr von mir genutzt wird?![]()
Fragen Sie die Stadtwerke! Das hat wohl mit Mietrecht nichts, aber auch garnichts zu tun.
Oh Gott, laß wenigstens ein ganz klein wenig Hirn regnen
Ja, danke für die Bestätigung!
Hallo miteinander,
Frage steht eigentlich schon im Betreff: Darf der Vermieter verlangen, dass ich weiterhin bei den Stadtwerken Grundgebühr zahle, obwohl die Wohnung gar nicht mehr von mir genutzt wird?![]()
Wenn Strom und Gas ordnugsgemäß abgemeldet wurde, fällt in der Regel auch keine Grundgebühren mehr an.
Darf der Vermieter verlangen, dass ich weiterhin bei den Stadtwerken Grundgebühr zahle, obwohl die Wohnung gar nicht mehr von mir genutzt wird?
Hallo,
um es noch etwas zu verdeutlichen: Es dreht hier um zwei Vertragsverhältnisse, welche jedoch miteinander nichts zu tun haben.
Wenn Du die Mietsache an den VM zurückgegeben hast (Vetragsverhältnis 1), kannst Du ohne weiteres den Liefervertrag mit dem EVU (Vertragsverhältnis 2) kündigen.
Wichtig ist, dass Du dem EVU den Zählerstand mitteilst, ferner von welchem Konto der evtl. Restbetrag anzubuchen ist und die Anschrift, wohin die Schlussrechnung geschickt werden soll.
Deinen VM geht das alles nichts an. Im Abnahmeprotokoll sollten sinnvollerweise VM+M den/die Zählerstände vermerken, auch von Heizkostenverteilern usw.
mhh ..
wenn der Mieter bei den Stadtwerken kündigt, geht der Vertrag für die Zeit des Leerstands auf den VM über .. warum soll ich als Vermieter für den Zeitraum, für den die Wohnung noch vermietet ist die Grundgebühr des Mieters bezahlen?
Wenn Strom und Gas ordnugsgemäß abgemeldet wurde, fällt in der Regel auch keine Grundgebühren mehr an.
ja ne is klar .. die bauen dann die Zähler aus und bauen die wieder ein wenn der nächste Mieter einzieht? ![]()
ok ... anscheinend wäre dass tatsächlich eine Lösung, den Zähler ausbauen lassen, sonst muss man die Grundgebühr zahlen. Aber ich bin der Meinung solange der MV besteht ist die Grundgebühr sache des Mieters, denn ich kann ja auch nicht 2 Monate in Urlaub fahren und sagen, na ich nutze keinen Strom und bezahle auch nicht die Grundgebühr.
http://www.vermieter-forum.com/mv-allgemeine-…er-wohnung.html
Hallo binsen,
wenn eine Heizung in der Wohnung mit Gas oder Strom betrieben wird oder sonstige Einrichtung (Warmwasserboiler etc.) dann kann der Vermieter Interesse haben, dass jetzt im Oktober (Wintermonat) alle noch seine Sinn erfüllt (Heizung zum heizen usw.)
Strom ist für Licht und event. Wohnungsabnahme nicht zu unterschätzen, da es z.Zt. früh dunkel wird.
Ich wäre ehrich gesagt überrascht, wenn es eine Pflicht des Mieters wäre Strom anzumelden.
In den meissten Mietverträgen steht zwar drin, dass der Mieter solche Verträge selbst mit den Versorgungsunternehmen abzuschließen hat. Aber nach meinen Verständnis ist damit eben nur gemeint, dass das nicht über die Nebenkosten abgerechnet wird, sondern der Mieter eigene Verträge abschließen muss, wenn er die Leistung (z.B. Strom) haben möchte. Eine Pflicht dazu sehe ich aber nicht.
Könnte ja auch sein, dass jemand garkeinen Strom möchte ![]()
Eine Heizpflicht um Schäden an der Wohnung zu vermeiden, ist ja was anderes. Also Gas wird man wohl erst nach Vertragsschluss abmelden können.
Ja den Fall dass jemand ohne Strom wohnen möchte halte ich jetzt mal für sehr weit hergeholt. Ich hab mal 30 Minuten ohne Strom erlebt und war nicht begeistert .. ![]()
Ach, würd ich garnicht sagen. Wir haben ein Paar in der Verwandschaft, das lebt (fast) ohne Strom. Ich könnte ja auch keinen Tag ohne PC oder hin und wieder TV auskommen. Aber die haben sowas alles nichtmal. Und sitzen abends auch lieber am Licht des Kaminfeuers.
Wenn man jetzt zum Kochen z.B. Gas hat...
Aber darum gehts letztendlich ja auch garnicht. Sondern um die Frage, ob man Strom anmelden MUSS? Und da würde ich doch sagen, dass man, im Gegensatz zu Gas welches man zum Heizen braucht, keine Pflicht hat, Strom anzumelden.
Und wer nicht mehr in der Wohnung wohnt, kann da auch gut ohne Strom zurechtkommen.
Wenn Du so argumentierst brauchst Du auch kein Gas anzumelden.
Die Frage ist doch eher wie sieht der Normalfall aus und nicht der exotische Einzelfall und dann ist es nunmal so, dass der Mieter sich einen Versorger aussucht und dort mit der Zählernummer und Zählerstand einen Vertrag abschließt. Ich teile als VM dem vorhergehenden Versorger den Zählerstand mit und dass jetzt Mieter XYZ dort wohnt und damit die Grundversorgung auf den Mieter übergeht bis dieser sich für einen Anbieter entschieden hat.
Ich bekomme dann eine Schlussrechnung.
So hatte ich dann z.B. die teuerste Kilowattstunde meines Lebens mit 20 Euro für 1 kwH da die Grundgebühr halt reinhaut. ![]()
Ich teile als VM dem vorhergehenden Versorger den Zählerstand mit und dass jetzt Mieter XYZ dort wohnt und damit die Grundversorgung auf den Mieter übergeht bis dieser sich für einen Anbieter entschieden hat.
Ich bekomme dann eine Schlussrechnung.
Um Letzteres zu vermeiden, teile ich (VM) dem Versorger auch die Adresse des früheren Kunden/Mieters mit zwecks Zusendung der Schlussrechnung.
ZitatUm Letzteres zu vermeiden, teile ich (VM) dem Versorger auch die Adresse des früheren Kunden/Mieters mit zwecks Zusendung der Schlussrechnung.
Geht natürlich nur bei fliessendem Übergang und ohne Leerstand.
Geht natürlich nur bei fliessendem Übergang und ohne Leerstand.
Ähem..., das geht immer: Entweder ist der neue Kunde ein neuer Mieter oder (vorübergehend) der Vermieter. Das wird in dem Fax an das EVU natürlich auch mitgeteilt, incl. der Bankverbindung. War noch nie ein Problem, auch gab es noch nie eine Rückfrage.
Das kommt auch Psychologisch beim Neumieter gut an (mein VM kümmert sich um mich), und ich als VM bekomme gleich einige Infos...![]()
Jepp. Wir meinen das Gleiche .. ![]()
Um Letzteres zu vermeiden, teile ich (VM) dem Versorger auch die Adresse des früheren Kunden/Mieters mit zwecks Zusendung der Schlussrechnung.
Und das hat noch nie aus Gründen des Datenschutzes Ärger gegeben?
Würde ich mitkriegen, das mein ehemaliger Vermieter jemanden unbefugt meine neue Adresse weitergibt, würde ich prüfen, ob das nicht was für den Datenschutzbeauftragten meines Bundeslandes interessant ist.
Wen der Mieter seinen neue Anschrift gibt, sollte doch wohl unter Eigenverantwortlichkeit fallen.
Im eigenen Interess des Mieters, sollte dieser den Vertrag bei Auszug selber kündigen und zwar gegenüber seinen Strom-/Gaslieferanten und nicht Netzbetreiber. Der ist schließlich kein Vertragspartner.
Oder vor Einzug in eine neue Wohnung kann man sich ab den ersten Tag gleich von einen anderen Strom-/Gaslieferanten (als das örtliche Stadtwerk) beliefern lassen.
Und das hat noch nie aus Gründen des Datenschutzes Ärger gegeben?
Nöö, die Mieter wissen, dass von uns keine Gefahr droht.
Und die zwei Mieter, von denen wir uns bisher im Unguten getrennt hatten, hatte ich lediglich mit Zählerstand beim EVU abgemeldet.
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