Nebenkostenabrechnung / Heizkosten

  • Hallo, aus meiner Verzweiflung heraus habe ich mich hier angemeldet und hoffe hier einige "Meinungen" zu bekommen. Vorerst einige Info's: Meine Tochter und ich bewohnen eine 2 Zi.-Whg. mit ca. 70qm. Eingezogen sind wir letztes Jahr am 01.05.2011.Warmwasser wird mit hilfe eines Durchlauferhitzers betrieben - also nicht über Öl / Heizkosten.... !
    Gestern kam mein Vermieter und hat mir unsere Nebenkostenabrechnung in den Briefkasten geworfen. Diese hat er fein säuberlich mit der Schreibmaschine getippt - jedoch keine Unterschrift.

    Nu zu meinem Problem / meiner Frage: Unser Verbrauch vom 01.05.2011 - 31.12.2011
    Kaltwasser 45,487qm : 210,74 Euro

    Verbrauch Heizkosten: 714,36 Euro !!!???? :eek::confused:

    Bzgl. des Kaltwasser's mag okay sein... jedoch die Heizkosten!???

    1. Wann begann letztes Jahr die Kälte? Rechne ich mal mit 2,5 - 3 Monaten laufender Heizung... kann ich bei einer solch kurzen Zeit überhaupt auf einen so extrem hohen Betrag kommen? Wobei, wenn ich mich recht erinnere - vor November haben wir keine Heizung angehabt. Nachbarn haben mir erzählt, das der Vormieter hier Pflanzen angebaut hat (Hanf / Drogen) - brauchen diese nicht auch wärme? Erzählt wurde mir das der Vormieter verhaftet wurde!? (ich weiß, es wird immer viel getratscht - und ich persönlich halte auch nicht viel davon!!!) Was wenn der Vormieter verhaftet wurde... hier die Heizungen liefen.... und mein Vermieter die Thermostate nicht abgelesen hat? Denn bei Wohnungsübergabe wurde nicht abgelesen! ( ja, ich bin d... - hätte darauf bestehen sollen... jedoch alles vergessen :mad: )

    2. Wir mögen es nicht warm in der Wohnung! Auch bei extremer Kälte laufen hier nicht alle Heizungen!

    Kann ich gegen diese Abrechnung angehen? Ich bin sicher dass wir niemals so einen hohen Verbrauch hatten - wirklich! :(

  • die Abrechnung bedarf keiner Unterschrift

    die Problematik mit den Heizkosten tritt immer dann auf, wenn man erst kurz in der Wohnung ist und die Abrechnung halt Wintermonate einschließt.
    Dies nivelliert sich dann übers Jahr.

    Wenn es ein Mehrfamilienhaus ist muss die Heizkostenabrechnung ja im Regelfall durch eine Firma gemacht werden.
    Aus deren Abrechnung ist dann ersichtlich wann eine Zwischenablesung stattfand und in welchem Zeitraum die Heizkosten auf Sie umgelegt wurden.
    Dadurch kann man eigentlich ausschliesen dass Sie noch für den Vormieter mitzahlen.

    Meine Abrechnungen listen bei einem Mieterwechsel auch die Gesamtkosten für das Jahr und die Aufsplittung auf die Mieter anteilig auf.

    Wenn Sie mit der Heizkostenabrechnung nicht klarkommen, empfehle ich einen Mieterverein aufzusuchen und die Abrechnung prüfen zu lassen, sollte keine Abrechnung beiliegen, fordern Sie Einsicht in diese, wobei die Einzelabrechnung Ihnen eigentlich sowieso zusteht.

    Und glauben Sie mir, den Spruch wir haben ja garnicht geheizt habe ich schon sehr oft gehört. :)


  • Verbrauch Heizkosten: 714,36 Euro !!!????
    Kann ich gegen diese Abrechnung angehen? Ich bin sicher dass wir niemals so einen hohen Verbrauch hatten - wirklich! :(

    Wenn Sie sicher sind dann legen Sie Einspruch dagegen vor. Sie müssen niemanden etwas schenken.
    Allerdings werden Sie den Einspruch auch hieb- und stichfest begründen müssen. Zumindest aus den hier dargelegten Daten und Schlußfolgerungen wäre es mir nicht möglich eine solche Begründung zu formulieren.

  • die Abrechnung bedarf keiner Unterschrift

    die Problematik mit den Heizkosten tritt immer dann auf, wenn man erst kurz in der Wohnung ist und die Abrechnung halt Wintermonate einschließt.
    Dies nivelliert sich dann übers Jahr.

    Wenn es ein Mehrfamilienhaus ist muss die Heizkostenabrechnung ja im Regelfall durch eine Firma gemacht werden.
    Aus deren Abrechnung ist dann ersichtlich wann eine Zwischenablesung stattfand und in welchem Zeitraum die Heizkosten auf Sie umgelegt wurden.
    Dadurch kann man eigentlich ausschliesen dass Sie noch für den Vormieter mitzahlen.

    Meine Abrechnungen listen bei einem Mieterwechsel auch die Gesamtkosten für das Jahr und die Aufsplittung auf die Mieter anteilig auf.

    Wenn Sie mit der Heizkostenabrechnung nicht klarkommen, empfehle ich einen Mieterverein aufzusuchen und die Abrechnung prüfen zu lassen, sollte keine Abrechnung beiliegen, fordern Sie Einsicht in diese, wobei die Einzelabrechnung Ihnen eigentlich sowieso zusteht.

    Und glauben Sie mir, den Spruch wir haben ja gar nicht geheizt habe ich schon sehr oft gehört. :)


    Danke für Ihre Antwort.
    Ich behaupte ja nicht, nicht geheizt zu haben... jedoch habe ich bereits mit der Monatlichen Miete auch schon einen gewissen Anteil Heizkosten gezahlt. Und dann (wo wir tatsächlich nicht übermäßig heizen) sollen noch über 700 Euro nachgezahlt werden?!Für diese kurze Winterzeit... von 2 - 3 Monaten. Das erscheint mir utopisch! Ich werde die Einzelabrechnung prüfen bzw. Einsicht fordern. :confused:

  • Hallo Mummy,

    was genau steht in der Heizkostenabrechnung?
    Wer hat sie angefertigt?
    Wieviel Wohneinheiten hat das Haus?
    Wohnt der Vermieter mit im Haus?

  • Hallo Berny,

    danke für Deine Antwort. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus (10 Mietparteien) - wobei sich jede einzelne Wohnung auf verschiedene Eigentümer aufteilt (Eigentumswohnungen). Vermieter wohnt nicht mit im Haus und besitzt nur "unsere Wohnung". Abgelesen wurden die Heizkörper durch eine Firma - Anfang diesen Jahres.

    Mein Vermieter hat die Abrechnung getippt..... wie bereits oben geschrieben... Kaltwasser Verbrauch und Heizung Verbrauch....

    Mich wundert das die Heizkosten so enorm hoch sind!? Bzgl. des Wasserverbrauchs?? weiß ich nicht - kann möglich sein. Wie bereits beschrieben, kann ich in so kurzer Zeit tatsächlich so extrem viel verbraucht haben? Auch wenn es viele nicht glauben - ich heize spät ... da muss es draußen wirklich schon kalt sein! Da wir eine 2 Zi- Whg. haben, meine Tochter und ich uns diese teilen - schlafe ich im Wohnzimmer - über Nacht ist grundsätzlich immer die Heizung aus! Küche wird die Heizung auch nicht angestellt. Und im Zimmer meiner Tochter wurde nicht dauerhaft geheizt. Lediglich im Badezimmer ist die Heizung mehr an. Das wundert mich???!!!! Vielleicht reicht die Antwort so? - falls nicht schreibe bitte was genau wichtig ist.
    Den Original Heizkostenabrechnung habe ich bei meinem Vermieter angefordert.

    Liebe Grüße
    Mummy


  • Den Original Heizkostenabrechnung habe ich bei meinem Vermieter angefordert.

    Das ist richtig. Nur anhand dieser ist eine weitere Prüfung überhaupt gegeben. So eine Abrechnung gehört eigentlich als Anhang zu jeder Betriebskostenabrechnung.

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