Nebenkostenabrechnung richtig?

  • Hallo alle zusammen,
    wir haben mal wieder ein Problem mit unserem Vermieter.
    Erstmal vorweg: Der Vermieter ist mein Schwiegervater.
    Wir wohnen im November seit 8 Jahren hier und haben jetzt endgültig die Schnauze voll.:mad:
    Zum 1.1.2013 haben wir die Wohnung gekündig. Wir bewohnen hier 64m² in 2Zimmern KDB mit 2 Erwachsenen und einem Baby (15 Monate). Unter Anderem wollen wir wegen Platzmangel umziehen.
    Jetzt macht er natürlich die Heizung zum Verrecken nicht mehr an. Unser Sohn/SEIN ENKEL ist immer wieder leicht erkältet. Das scheint ihn nicht zu stören.
    Dazu kommt noch, dass er jetzt auf einmal 600€ Nebenkosten für 2011 nachgezahlt haben will. In den letzten 8 Jahren haben wir nicht eine einzige Abrechnung bekommen. Die handgeschriebene Abrechnung auf nem karrierten DinA4-Blatt hat er uns durch die Tür geschoben. Jetzt hab ich mal ne Gegenrechnung angestellt.

    Seine Auflistung:
    Trinkwasser 106m³ = 200,50€
    Schmutzwasser 106m³ = 171,72€
    Niederschlagwasser = 84,46€
    Müllgebühren = 69,87€
    Strassenreinigung = 4,75€
    Winterdienst = 14,50€
    Jahressteuer = 47,08€
    Gas = 926,44€
    Schornsteinfeger = 27,40€
    ALLES ZUSAMMEN = 1546,72€/Jahr

    Wir zahlen an ihn (bis heute) monatlich:
    Grundmiete = 204,52€
    Nebenkosten = 77,00€
    ** "Sonderzahlung" = 50,00€
    GESAMTMIETE = 331,52€

    ** Die Sonderzahlung war !für ihn! bei unserem Einzug ein "Extra", von dem das AMT nichts erfahren sollte. Deshalb nicht im Mietvertrag aufgeführt.

    Die "Sonderzahlung" hat er in seiner Auflistung nicht berücksichtigt. Es wurden angeblich nur 12x77,00€ von uns bezahlt, dann fehlen natürlich 600,00€. Er hat aber tatsächlich immer 127,00€ Nebenkosten erhalten und das wären dann 12x127,00€ = 1524,00€. Also nur 22,72€ Nachzahlung.
    Wir haben ihm das Geld auch (dummerweise) immer Bar gegeben, da er uns nie die Kontonummer gegeben hat.

    Jetzt meine Fragen:
    Kann er die "Sonderzahlung" in seiner Auflistung einfach so weglassen?
    Müssen wir überhaupt etwas (oder alles) nachzahlen, da wir ja bisher nie eine Abrechnung bekommen haben? (Wollte er uns, auch auf Anfrage, nie geben!)
    Können die Punkte (Kosten) seiner Auflistung so stimmen?
    Können wir eventuell im nachhinein fristlos (wegen Wohnbedingungen) kündigen, trotz regulärer Kündigung? Wir haben nämlich einige schöne Wohnungen für den 1.11. gefunden.


    Hier noch etwas Vorgeschichte (für die Frage ansich unwichtig, muss ich aber mal loswerden):
    Bis vor 8 Jahren haben wir (meine Frau und ich) zusammen mit meinem Vater in einem grossen Haus zur Miete gewohnt. Mein Vater zog jedoch dann zu seiner neuen Freundin und wir konnten die Miete für das ganze Haus nicht selber tragen. Mein Schwiegervater hat uns dann angeboten, mit in sein 2-Familienhaus zu ziehen. Er hat dann seinem damaligen Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt.
    Als wir dann eingezogen waren bemerkten wir erst, wie geizig der Kerl tatsächlich ist. Schon im ersten Winter mussten wir um die Heizung "betteln" (sogar seine Frau).
    Das Haus besteht aus 2 getrennten Hälften, die mit einem gemeinsamen Zugangsflur verbunden sind. Wenn es eine Wärmedämmung (angeblich vorhanden) gibt, ist diese hauchdünn. Dazu gibts nur Einfachverglasung in alten Holzfenstern. Er hat auf seiner Seite ein "vernünftiges" Satteldach, bei uns ist oben nur ein flaches "Welldach" drauf. Die Wände sind gemauert und der Innenausbau besteht fast überall aus Holzpanelen. Diese, und die Steinwände, sind jetzt (bei ca 7 Grad Aussentemperatur) eiskalt.
    Wir haben uns schon damals eine Elektroölheizung zugelegt um wenigstens etwas Wärme zu halten. Erst als meine Frau vorletztes/letztes Jahr Schwanger war, hat er (zur Überraschung aller) recht früh die Heizung angestellt. Auch letzten Winter hat er, da das Baby noch klein war, die Heizung "früh" angestellt.
    Jetzt im Moment haben wir allerdings wieder zB im Schlafzimmer 13 Grad bei ca 8 Grad Aussentemperatur (zum "Schlafengehen" mach ich dann vorher immer nochmal die Elektroheizung an), Heizung wiedermal immer noch aus. Die war auch dieses Jahr noch nicht an. Wenn sie aber sonst an war, hat er sie auch immer auf kleinster Stufe gehalten. Temperatur der Heizkörper bei "volle Pulle", als hätte man reingepinkelt. Also bei Minusgraden haben wir (!mit Heizung!) gerademal 18 Grad im WZ geschafft. Unser Trockner dient bei uns auch als "teure" Heizung. Wäsche zum trocknen aufhängen geht ja eh nicht bei momentan 15 Grad WZ-Temperatur. Wenigstens der Stromanbieter erfreut sich an uns.

    Unser Fazit an alle: Zieht möglichst nicht bei Eltern bzw. Schwiegereltern ein, wenn die stur und geizig sind. Äääätzend. :mad:

  • Na ausgekotzt?

    Erwarten Sie darauf wirklich Antworten?

    Müssen wir die Fragen uns aus diesem Roman Ihres Lebens raussuchen oder könnten Sie die Fragen einfach, von mir aus auch am Ende kurz zusammenfassen?

    Und dabei wäre noch zu klären:

    Haben Sie einen schriftlichen Mietvertrag?
    Was steht darin zu den Nebenkosten?

    Sie wohnen übrigens sehr günstig.

  • Manche glauben doch tatsächlich, wenn sie ihre "Not" hier in allen Nebensächlichkeiten schildern "ein mildes Urteil", besser gesagt, eine positive Wunschantwort, zu bekommen.

  • Hallo Eisig,
    m.W. kann die Miete bis zu 100% gemindert werden, wenn die Heizung nachweislich laufen müsste, es aber nicht tut.

    Die Sonderzahlungen sind finanzjuristisch zu versteuernde Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Mehr sage ich nicht und verweise lieber an einen Rechtsanwalt, welcher die Anglegenheit auch einer strafrechtlichen Überprüfung zuführen kann...

  • Zitat

    Die Sonderzahlungen sind finanzjuristisch zu versteuernde Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Mehr sage ich nicht und verweise lieber an einen Rechtsanwalt, welcher die Anglegenheit auch einer strafrechtlichen Überprüfung zuführen kann...

    wobei ich da sagen würde, mitgehangen mitgefangen, dass kann auch ein Eigentor werden.

    und dass man mit Verwandtschaft als Vermieter oder Mieter nicht unbedingt gut fährt, auch wenns günstig sein kann, ist altbekannt.

  • Vermieter

    Zitat

    Na ausgekotzt?


    Das sollte von mir kein "auskotzen" sein, sondern nur eine Schilderung unseres Wohnzustandes.
    Damit andere Mieter, denen es ähnlich ergeht, vielleicht etwas konkretes und nützliches in "der Suchmaschine" finden.


    Zitat

    Erwarten Sie darauf wirklich Antworten?


    Natürlich erwarte ich Antworten auf meine Fragen, sonst hätte ich keine gestellt.


    Zitat

    Müssen wir die Fragen uns aus diesem Roman Ihres Lebens raussuchen oder könnten Sie die Fragen einfach, von mir aus auch am Ende kurz zusammenfassen?


    Die Fragen stehen im Text, vor der Vorgeschichte.


    Zitat

    Und dabei wäre noch zu klären:
    Haben Sie einen schriftlichen Mietvertrag?


    Mein Schwiegervater hat ein vorgefertigtes "Mietsbuch" aus dem Schreibwarenladen, in dem man die einzelnen Punkte (Miete, Nebenkosten, Grösse...) von Hand einträgt.

    Zitat

    Was steht darin zu den Nebenkosten?


    Wie ich es schon aufgeführt habe, nur Nebenkosten.


    Zitat

    Sie wohnen übrigens sehr günstig.


    Das wir günstig wohnen wissen wir, aber es ist hier mit Baby nicht mehr erträglich (platzmässig und, auch schon vor der Kündigung, stressmässig)


    Zitat

    wobei ich da sagen würde, mitgehangen mitgefangen, dass kann auch ein Eigentor werden.


    Im Prinzip wollen wir ja nur "hier raus", ohne grossen Zinober, Anwälten und Co. Aber wenn er jetzt auf einmal mit 600€ Nachzahlung kommt (obwohl nur wenig bis gar nicht geheizt wurde/wird), ist das doch bestimmt nicht rechtens. Wir waren ja bisher der Annahme, dass die Nebenkostenzahlungen ausreichen. Wir hatten ihn oft genug darauf angesprochen.


    Zitat

    und dass man mit Verwandtschaft als Vermieter oder Mieter nicht unbedingt gut fährt, auch wenns günstig sein kann, ist altbekannt.


    Mit MEINEM Vater haben wir fünf Jahre zusammengewohnt. Man hatte hier und da mal eine Meinugsverschiedenheit, aber es war viiiiiel angenehmer und die Trennung verlief einfach und friedlich.
    Aber nach unserer neuen Erkenntnis rate ich auch jedem davon ab, sich Mietstechnisch mit der Verwandschaft einzulassen.


    Kolinum

    Zitat

    Manche glauben doch tatsächlich, wenn sie ihre "Not" hier in allen Nebensächlichkeiten schildern "ein mildes Urteil", besser gesagt, eine positive Wunschantwort, zu bekommen.


    Siehe oben, und: es geht mir nicht um ein mildes Urteil oder eine Wunschantwort. Wenn jemand etwas Hilfreiches für mich hat, wäre es super.
    Wenn nicht, hab ich halt Pech.


    Berny

    Zitat

    m.W. kann die Miete bis zu 100% gemindert werden, wenn die Heizung nachweislich laufen müsste, es aber nicht tut.


    Danke Berny,
    das ist doch mal eine "Wunschantwort".
    Das Problem ist: Wir haben an unseren Heizkörpern keine Verdampfer oder ähnliches.
    Es ist allerdings eine Gas-Zentralheizung für beide Seiten. Das heisst, die sitzen auch mit "Wintersachen" und Decke im kalten Wohnzimmer.
    Geiz ist geil;)
    Ich weiss nicht, ob man das "nicht heizen" irgendwie daraus ableiten kann.


    Zitat

    Die Sonderzahlungen sind finanzjuristisch zu versteuernde Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Mehr sage ich nicht und verweise lieber an einen Rechtsanwalt, welcher die Anglegenheit auch einer strafrechtlichen Überprüfung zuführen kann...


    Das soll jetzt keine Ausrede sein, aber:
    Als wir einzogen, behauptete er damals die 50€ wären für Reparaturen/Instandhaltung und müssten nicht aufgeführt sein. Blauäugig haben wir das so hingenommen, da wir das erste Mal "selbst" die Miete zahlen. Da es eh sehr günstig war/ist, haben wir da nicht gross nachgehakt. Wir haben es (für uns) als Nebenkosten abgehakt.
    Als wir noch bei MEINEM VATER wohnten, hat er von uns anteilig etwa das gleiche Geld zu seiner Miete bekommen.
    Jetzt, wo wir ihm die Kündigung aufgedrückt haben, kam er (eigentlich doof von ihm) damit, dass das Geld ein kleines "Extra" zur Grundmiete ist.

  • Ich darf Ihren Kauderwelsch mal zusammenfassen

    Ihre Frage:

    Zitat

    Können wir eventuell im nachhinein fristlos (wegen Wohnbedingungen) kündigen, trotz regulärer Kündigung? Wir haben nämlich einige schöne Wohnungen für den 1.11. gefunden.

    die Antwort:

    Nein

    Zitat

    Zum 1.1.2013 haben wir die Wohnung gekündig.


    eher zum 31.12.2012 oder zahlen Sie für Januar noch Miete?


    Zitat

    Unter Anderem wollen wir wegen Platzmangel umziehen.


    ihr gutes Recht

    Zitat

    Jetzt macht er natürlich die Heizung zum Verrecken nicht mehr an.


    die Heizperiode geht sofern nicht anders im MV vereinbart von 1.Oktober bis 1.April
    es gibt dazu aber keine klaren gesetzlichen Regelungen nur Einzelentscheidungen.
    Ich würde dem VM schriftlich auffordern für eine ausreichende Heizmöglichkeit der Wohnung ab 1.10. zu sorgen,
    da ihr ansonsten eine Mietminderung geltend macht. Diese androhen und mit recht kurzer Frist, da die Heizung einschalten ja nicht zeitlich aufwendig sein wird.

    Zitat


    Unser Sohn/SEIN ENKEL ist immer wieder leicht erkältet. Das scheint ihn nicht zu stören.


    sehe ich keinen Zusammenhang.

    Zitat


    Dazu kommt noch, dass er jetzt auf einmal 600€ Nebenkosten für 2011 nachgezahlt haben will. In den letzten 8 Jahren haben wir nicht eine einzige Abrechnung bekommen. Die handgeschriebene Abrechnung auf nem karrierten DinA4-Blatt hat er uns durch die Tür geschoben. Jetzt hab ich mal ne Gegenrechnung angestellt.


    nun, 8 Jahre keine Abrechnung dann kann man davon ausgehen, da kein schriftlicher sondern nur ein mündlicher existiert, dass
    von einer vereinbarten Pauschale ausgegangen werden muss. Dass kann der VM dann nicht einfach aus Lust und Laune ändern.
    Ich würde erstmal im normalen mit ihm darüber reden, warum jetzt und nicht vorher und dass dies rechtlich so nicht geht.
    Wenn er auf die Abrechnung besteht, muss er auch die Jahre davor abrechnen. Nachzahlungen müsst Ihr dafür nicht mehr fürchten, aber er müsste Geld zurückzahlen, wenn ihr zuviel bezahlt habt.Tut er das nicht könnt ihr bezüglich der Nebenkostenvorauszahlung bis zur Verjährung also imho die Jahre 2008 2009 2010 die kompletten Vorauszahlungen zurückverlangen bis eine ordentliche
    Abrechnung vorliegt. Der Abrechnung 2011 würde ich widersprechen, da nicht alle Zahlungen berücksichtigt sind und eine Korrektur verlangen.
    Auch die 50 Euro "Sonderzahlung" würde ich sowieso zurückverlangen, da "Renovierungskosten" mit der Miete abgedeckt sind und somit unberechtigt gefordert wurden. Auch hier würde ich alles fordern denn hier gilt die 3 Jahres Verjährung imho nicht, da die Forderungen nicht gerechtfertigt und illegal waren. Schwierig wenn es dafür keine Belege gibt.
    Auch in der Familie sollte man aufs Konto oder gegen Quittung zahlen.
    Dass das Geld nicht aufs Konto ging, lässt für mich nur einen Schluß zu. Das Finanzamt hat da sicher auch nichts von mitbekommen.

    Zitat

    Seine Auflistung:

    Gesamtkosten -> Verteilungsschlüssel (da kein MV -> qm) Ihr Anteil
    Gibt es Wasseruhren?
    Wenn nicht ist nach qm umzulegen.

    Zitat


    ** Die Sonderzahlung war !für ihn! bei unserem Einzug ein "Extra", von dem das AMT nichts erfahren sollte. Deshalb nicht im Mietvertrag aufgeführt.

    Die "Sonderzahlung" hat er in seiner Auflistung nicht berücksichtigt. Es wurden angeblich nur 12x77,00€ von uns bezahlt, dann fehlen natürlich 600,00€. Er hat aber tatsächlich immer 127,00€ Nebenkosten erhalten und das wären dann 12x127,00€ = 1524,00€. Also nur 22,72€ Nachzahlung.
    Wir haben ihm das Geld auch (dummerweise) immer Bar gegeben, da er uns nie die Kontonummer gegeben hat.


    siehe oben

    Jetzt meine Fragen:

    Zitat

    Kann er die "Sonderzahlung" in seiner Auflistung einfach so weglassen?


    Nein ich würde diese komplett zurückfordern für die letzten 8 Jahre und auch nicht mehr zahlen, wenn er auf die sogenannte "Abrechnung" besteht.

    Zitat

    Müssen wir überhaupt etwas (oder alles) nachzahlen, da wir ja bisher nie eine Abrechnung bekommen haben? (Wollte er uns, auch auf Anfrage, nie geben!)


    wie oben gesagt meiner Meinung nein

    Zitat

    Können die Punkte (Kosten) seiner Auflistung so stimmen?


    ich denke die Abrechnungsschlüssel wird er falsch genutzt haben und die Abrechnung wird in sich nicht stimmen,
    aber Sie haben das Recht sich die Originalrechnungen der Versorger usw. einzusehen. Verweigert er dies, brauchen Sie nicht zu zahlen.

    Zitat


    Können wir eventuell im nachhinein fristlos (wegen Wohnbedingungen) kündigen, trotz regulärer Kündigung? Wir haben nämlich einige schöne Wohnungen für den 1.11. gefunden.


    Nein. Sie können höchstens einen Aufhebungsvertrag mit ihrem VM machen. Mit den Druckmitteln, die sie in Händen haben wäre das bei einem nicht verwandten VM natürlich weniger problematisch.
    Hier ist halt noch der Familienfrieden zu bedenken.
    Aber warum sollte er Familie nicht früher aus dem Vertrag lassen?

    Heizung habe ich oben ja schon ausgeführt. Schriftlich mahnen und ansonsten für jeden Tag ohne Heizung im Oktober 100% Bruttomiete (inkl.NK) / 12 abziehen

    Zitat

    Unser Fazit an alle: Zieht möglichst nicht bei Eltern bzw. Schwiegereltern ein, wenn die stur und geizig sind. Äääätzend.


    naja kann man auch umgekehrt sehen und nicht verallgemeinern, bei manchen gehts, bei anderen gehts garnicht.

    Zitat

    das sollte von mir kein "auskotzen" sein, sondern nur eine Schilderung unseres Wohnzustandes.
    Damit andere Mieter, denen es ähnlich ergeht, vielleicht etwas konkretes und nützliches in "der Suchmaschine" finden.

    doch wars, aber naja muss auch mal sein, nur für die Suchmaschine hüstel .. naja egal

    Zitat

    Mein Schwiegervater hat ein vorgefertigtes "Mietsbuch" aus dem Schreibwarenladen, in dem man die einzelnen Punkte (Miete, Nebenkosten, Grösse...) von Hand einträgt.


    Also haben Sie keinen schriftlichen Mietvertrag. Dann gilt das BGB.

    Zitat

    Wie ich es schon aufgeführt habe, nur Nebenkosten.


    kann zu ihrem Vorteil sein, normal müssten Sie keine Nebenkosten zahlen wenn keine detailliert aufgeführt sind.
    Da Sie aber 8 Jahre lang welche bezahlt haben, PAUSCHAL, kann von einer solchen Regelung ausgegangen werden.
    Nur schlecht dass Sie keine Quittungen usw. haben.

    Zitat

    Das Problem ist: Wir haben an unseren Heizkörpern keine Verdampfer oder ähnliches.


    bei einem 2 Familienhaus nicht vorgeschrieben, aber die Abrechnung muss nach qm erfolgen, sofern nicht pauschal wie imho in dem Fall.
    Die Abrechnung denke ich hält keiner Prüfung stand.

    Zitat

    Als wir einzogen, behauptete er damals die 50€ wären für Reparaturen/Instandhaltung und müssten nicht aufgeführt sein.


    beides ist durch die Miete abgedeckt. Also Bullshit.

    Mein Tipp, versuchen Sie nochmal vernünftig mit ihm zu reden.

    Ihre Argumente:

    Wenn er 2011 abrechnen möchte muss er auch die Jahre vorher abrechnen sonst dürft ihr die kompletten Vorauszahlungen zurückfordern.
    Daher wäre die Abrechnung, die formell sowieso ungültig ist, ein Schuss ins eigene Knie.
    Biete an wenn er auf die Abrechnung verzichtet und ihr einen Aufhebungsvertrag zum 30.10. macht (Schriftlich mit Verzicht auf Nachforderungen), dann lasst ihr alles beim alten, zieht aus und Friede Freude Eierkuchen.

    Heizung würde ich auf die Möglichkeit der Mietminderung, was den Spareffekt obsolet machen würde hinweisen. Keine Heizung im Oktober, keine Kohle.

    Stell er sich stur und will er es auf die Harte Tour, gibt mein Text oben genug Möglichkeiten das Höllenfeuer etwas anzuheizen.

    Die Nebenkosten seit 2008 zurückfordern bis Abrechnungen vorliegen. Die 50 Euro sowieso.

    War das ausreichend Wunschantwort?

    Ahso noch was zur Mietminderung, sollte die Heizung noch nicht ansein, würde ich ab 1. Oktober mindern, auch rückwirkend mit Verweis auf richterliche Entscheidungen.

    http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/heizpfli-einleit.htm

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (6. Oktober 2012 um 13:32)

  • Vorweg mal kurz ne Message an den Admin des Forums:
    Kann es sein, dass der Server in der Uhrzeit 2 Stunden nachhinkt?
    Auf meiner Uhr ists immer 2 Stunden später als die Speicherzeit des Beitrags!


    Vielen Dank Vermieter,
    das war mehr als nur ausreichend Wunschantwort! (ist nicht sarkastisch gemeint) :)
    Mit den Infos können wir schon einiges anfangen.

    Ich habe da aber wohl mit der Kündigungsfrist ziemlichen Mist gemacht. Es steht tatsächlich 1.1.2013 drin.
    Man kann mit ihm nicht mehr normal reden und wenn er Krach haben will, kann er ihn von uns auch haben. Heute hat er uns nämlich mit dem Jugendamt gedroht (dabei hat der seine eigenen Kinder und die Frau im Suffkopp früher regelmässig verprügelt und sowas kann ich gar nicht ab, saufen und schlagen). Nicht, dass wir deswegen jetzt Angst haben müssten, aber ich denke wenn man die einmal an der Backe hat... Wir sind keine Putzteufel und das Spielzeug liegt auch fast überall in der Wohnung, aber man holt sich keine Infektion wenn man zu Besuch ist (ausser vielleicht ne Erkältung :D). Haben auch alle Schränke/Schubladen gesichert usw. Der ist nur angesickt, weil er demnächst den Kleinen nicht mehr so oft sehen kann, wie bisher. Wie auch immer, ich schweife wieder ab...

    Jetzt nochmal kurz Zusammenfassend für Blöde wie mich: :p
    Er muss also ALLE 8 Jahresabrechnungen (auch 2012) korrekt an uns aushändigen können, im Zweifel auch alle Originalrechnungen. Sonst brauchen wir keine NK bezahlen und könnten noch rückwirkend bis inkl 2008 alle NK zurückverlangen.

    Legt er alle 8 Jahresabrechnungen vor, brauchen wir bis 2010 aber keine eventuelle Nachzahlung für die Jahre leisten, nur 2011.

    Die "Sonderzahlungen" können wir (so oder so), da nicht im Mietvertrag aufgeführt, für alle Jahre rückwirkend zurückfordern.

    Hab ich das so jetzt richtig verstanden?!


    Zitat

    Dass das Geld nicht aufs Konto ging, lässt für mich nur einen Schluß zu. Das Finanzamt hat da sicher auch nichts von mitbekommen.


    Das wissen wir nicht, was er dem Finanzamt angegeben hat oder nicht.


    Zitat

    Unser Sohn/SEIN ENKEL ist immer wieder leicht erkältet. Das scheint ihn nicht zu stören.
    >> sehe ich keinen Zusammenhang.


    Der Zusammenhang ist die fehlende Wärme in der Wohnung. Wir können den Kleinen ja nicht mit "Wollmütze" ins Bett legen. Er hat zwar dicke Wintersachen und ein dickes Federbett, aber der deckt sich nachts immer wieder auf bzw wälzt sich rum. Die Elektroheizung lass ich aus Sicherheitsgründen nicht die ganze Nacht laufen. Das heisst morgens/nachts etwa 13 bis 15 Grad im Schlafzimmer und das ist nicht sehr angenehm. Tagsüber ists ja draussen noch nicht ganz so kalt, da gehts noch mit dicken Klamotten.

    Apropos Heizung:
    Die hat er heute Mittag endlich mal (vermutlich auf kleinste Stufe) angestellt. Auf volle Pulle wieder Pipiwarm. Hatten ihm gestern vorm Einkaufenfahren nochn Zettel an die Tür gepinnt, dass er die Heizung bitte anmachen soll, da der Kleine sonst noch richtig krank wird. Anscheinend hat das irgendwie gewirkt.
    Mal sehen, wie lange die an bleibt und der Kampf noch weiter geht...


    Zitat


    das sollte von mir kein "auskotzen" sein, sondern nur eine Schilderung unseres Wohnzustandes.
    Damit andere Mieter, denen es ähnlich ergeht, vielleicht etwas konkretes und nützliches in "der Suchmaschine" finden.
    >> doch wars, aber naja muss auch mal sein, nur für die Suchmaschine hüstel .. naja egal


    Ja gut, wir sind schon ziemlich sauer, und Verwandtschaft und Freunde kennen unsere Situation. Da kann man meine Anekdoten schon ein wenig als "auskotzen" bezeichnen. :o


    Nochmals vielen Dank für die sehr ausführlichen Antworten. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Eisig (6. Oktober 2012 um 15:46) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Vermieter:

    "wobei ich da sagen würde, mitgehangen mitgefangen, dass kann auch ein Eigentor werden."
    Meinst Beihilfe zur Steuerhinterziehung? Nöö, ich zahle die VM_Forderungen an den VM, über das diesbzgl. Steuerrecht muss ich nichts wissen, nicht meine Angelegenheit.

    "dass man mit Verwandtschaft als Vermieter oder Mieter nicht unbedingt gut fährt, auch wenns günstig sein kann, ist altbekannt."
    Yeah...:D

  • Habt ihr keinen Zugang zur Heizung?
    Habt ihr Warmwasser über die Heizung? dann ist übertriebens Sparen gefährlich
    wegen der Legionellen.

    Zitat

    Ich habe da aber wohl mit der Kündigungsfrist ziemlichen Mist gemacht. Es steht tatsächlich 1.1.2013 drin.


    deswegen schreibt man zum gesetzlich nächstmöglichen Termin. Den Termin muss man nicht angeben, der ergibt sich aus dem Gesetz.

    Zitat

    Er muss also ALLE 8 Jahresabrechnungen (auch 2012) korrekt an uns aushändigen können, im Zweifel auch alle Originalrechnungen. Sonst brauchen wir keine NK bezahlen und könnten noch rückwirkend bis inkl 2008 alle NK zurückverlangen.

    also erstmal könnt Ihr sagen, wieso jetzt Abrechnung und nicht die Jahre zuvor. Wenn er dann auf die Abrechnung besteht und sagt es sei ja so vereinbart, dann könnt ihr bis 2008 imho Abrechnung verlangen und wenn Ihr ausgezogen seit bis zur Vorlage der Abrechnungen die Vorauszahlungen zurückfordern.

    Zitat

    Legt er alle 8 Jahresabrechnungen vor, brauchen wir bis 2010 aber keine eventuelle Nachzahlung für die Jahre leisten, nur 2011.


    der Anspruch des VM auf Nachzahlungen verjährt bereits 1 Jahr nach dem Abrechnungszeitraum.

    Zitat

    Die "Sonderzahlungen" können wir (so oder so), da nicht im Mietvertrag aufgeführt, für alle Jahre rückwirkend zurückfordern.


    ja vorallem da sie für Renovierungen und Instandhaltung vorgesehen sind uns somit durch die Miete abgegolten sind

    aber ich empfehle für die harte Tour auf jeden Fall noch das Hinzuziehen eines spezialisierten Anwalts.

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