Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Mich verwirrt eine Passage, die ich bei Wikipedia unter dem Stichwort „Modernisierungsumlage“ gefunden habe:
„Auch nach einer Modernisierungsmaßnahme wird eine zukünftige Mieterhöhung durch den Mietspiegel (o.a. Vergleichsmiete) begrenzt. Die Mieterhöhung nach Modernisierung entfällt ersatzlos, wenn eine nachfolgende reguläre Mieterhöhung das Mietspiegelniveau erreicht. Überschreitet die Mieterhöhung nach Modernisierung das Vergleichsmietenniveau, haben reguläre Mieterhöhungen so lange zu unterbleiben, bis die Vergleichsmiete die Miete wieder übersteigt.“
Ich zahle seit 2010 für die Fassadendämmung die üblichen 11% der Kosten (über 100,-€) als Modernisierungsumlage.
Nun wird nach Ablauf von drei Jahren die Miete lt. Berliner Mietspiegel erhöht. Kappungsgrenze ist bereits ausgereizt, es gelten die Grenzen des Mietspiegels mit dem Spannenwerten.
Mein Vermieter fordert die im Mietspiegel festgelegte Miete plus Modernisierungsumlage. Nach dem Artikel bei Wikipedia frage ich mich, ist das korrekt?