Beiträge von Mr. Ratlos

    Ne sorry, ich hab Sinnvolleres zu tun.

    blablabla ....

    Tut mir leid, für diese Antworten kann es nur „Null“ Punkte geben.
    Aber seien mal nicht traurig, das war auch eine knifflige Frage.

    Es gibt überhaupt keine vernünftigen Gründe für diese einseitige Art der Finanzierung energetischer Sanierung von Gebäuden. Das sozial schwächste Glied in der Kette, nämlich der Mieter, trägt die gesamte Last und darüber hinaus, bis zu seinem bitteren Ende bzw. bis das Mietverhältnis endet.
    Was Rot/Grün damals fabriziert hat, ist einfach nur Bullshit.

    Ich hab‘ das schon begriffen, dass Sie so etwas „Verwerfliches“ bisher nicht getan haben. Aber Hand auf’s Herz, Sie würden es gerne tun. Sie tun es nur deshalb nicht, weil Sie befürchten, die bösen und undankbaren Mieter würden Ihnen dann davonlaufen.
    Das Recht wäre allerdings auf Ihrer Seite.

    Trotz unserer kontroversen Meinungen war es nett, mit Ihnen geplaudert zu haben.
    Ich wünsche Ihnen allzeit zahlungsfähige- und willige Mieter, keine Zwangsversteigerung und nachts einen geruhsamen Schlaf.

    Es grüßt herzlich
    Ihr
    Mr. Ratlos

    Wenn man die ganze Angelegenheit nur einseitig betrachtet... ja. Allerdings wieviele Mietverhältnisse überdauern tatsächlich einen Zeitraum von zehn bis zwölf Jahren. Und im Falle einer Neuvermietung ist dieses Thema sowieso vom Tisch.....

    Genau, es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn sich bei Neuvermietungen die Wohnwerterhöhung nach energetischer Sanierung auch auf die Miete auswirkt.
    Aber die Folgekosten der Sanierung den Bestandsmietern aufzudrücken, ist reine Abzocke.

    Ich gebe Ihnen Recht, jüngere Singles wechseln öfter ihre Bleibe. Bei Familien sieht das aber schon ganz anders aus. Familien bleiben gern in ihrem Kiez. Kindergarten, Grundschule, Gymnasium, da kommen schnell 20 und mehr Jahre zusammen. Hier in Berlin wurden bisherige Einwohner ganzer Stadtteile verdrängt, weil sie wegen der Sanierungskosten ihre Miete nicht mehr bezahlen konnten.

    Mir geht es um die Berechenbarkeit der Miete. Wenn die Miete moderat steigt, ist das ja auch völlig in Ordnung, alles wird teurer. Das sieht z. B. der Berliner Mietspiegel ja auch vor. Aber Modernisierungskosten sind nicht voraussehbar und daher unberechenbar. Sie kennen keinen Mietspiegel, keine ortsübliche Vergleichsmiete und keine Kappungsgrenzen.

    Sorry, meine Antwort hat etwas gedauert. Hab‘ noch einen Nebenjob annehmen müssen, um die Modernisierungsumlage bezahlen zu können, damit mein Vermieter weiterhin nachts ruhig schlafen kann :rolleyes:

    Sorry aber ich gebs auf.


    Nicht immer gleich die Flinte ins Korn werfen!

    naja müssig .. scheint tatsächlich so, dass Sie es nicht verstehen können und nicht nur verstehen wollen.


    Sie müssen sich aber auch ein bisschen mehr Mühe geben. Vielleicht überzeugen Sie mich ja doch noch…

    Auf die Kernfrage, und um die es hier geht, haben Sie noch nicht einmal ansatzweise geantwortet. Falls die Frage bei Ihnen in Vergessenheit geraten sein sollte, ich wiederhole sie gern noch einmal (siehe Beitrag Nr. 22) :
    „Dennoch ist der Kredit für die Fassadendämmung nach zehn bis zwölf Jahren (von den Mietern) abgezahlt. Nennen Sie mir einen vernünftigen Grund für die weitere Erhebung dieser Modernisierungsumlage?“

    Und bitte nicht wieder argumentativ aus der Hüfte schießen und das Thema meilenweit verfehlen.

    Wie gesagt, die Zwangsversteigerungen sind auf Rekordhoch und die Zinsen auf Rekordtief. Probieren Sie es mal aus .. werden Sie Vermieter.
    Ob Sie dann aber noch ruhig schlafen können ist eine andere Frage.

    Ich glaube, ich hatte es bereits erwähnt: Sie haben mein vollstes Mitgefühl.

    Ja Sie haben Recht, aber verallgemeinern, wo es nichts zu verallgemeiner gibt.

    Naja, sehen Sie sich mal die letzten Beiträge an, dann wissen Sie, wer verallgemeinert.

    Es geht mir nicht um die faulen Äpfel, Mietnomaden und sonstige (halb-)kriminelle Machenschaften, die den Vermietern das Leben schwer machen. Da haben Sie mein vollstes Mitgefühl.
    Mir geht es ausschließlich um die von der hohen Politik geschaffene Regelung zur Finanzierung von Modernisierungen und deren Folgebelastung für die Mieter. Modernisierungsumlagen kennen keine Kappungsgrenze, keine ortsübliche Vergleichsmiete, keinen Mietspiegel, diese Umlagen können umfänglich und zeitlich grenzenlos erhoben werden. Sie sind unberechenbar und passen nicht in den Kontext des bisherigen Mietrechts.

    Folgendes Szenario:
    Stromfressende Röhrengeräte werden verboten. Wenn Sie weiter fernsehen wollen, müssen Sie sich ein Flachbildschirmgerät zulegen. Der Händler Ihres Vertrauens liefert Ihnen das energiesparende Gerät. Es kostet 1.000,-€. Sie zahlen es in monatlichen Raten zu je 100,-€ ab. Nach zehn Monaten ist der Fernseher abgezahlt.
    Nun der Irrsinn: Das Gerät geht nicht in Ihr Eigentum über, der Händler bleibt weiterhin Eigentümer. Für die künftige Nutzung des Gerätes zahlen Sie weiterhin jeden Monat 100,-€ an den Händler, bis an Ihr seliges Ende.

    Ist das rechtlich überhaupt möglich? Bei Fernsehern (noch) nicht, bei Hausfassaden schon.
    Rot/Grün macht’s möglich!

    Ihre Rechnung hat zwei gravierende Fehler.
    Zinsgünstig ist nicht zinsfrei.


    Dennoch ist der Kredit für die Fassadendämmung nach zehn bis zwölf Jahren (von den Mietern) abgezahlt. Nennen Sie mit einen vernünftigen Grund für die weitere Erhebung dieser Modernisierungsumlage.
    Das ist reine Abzocke.

    Mietrecht: Modernisierung hat ihren Preis - Wirtschaft - FAZ

    Sie setzen voraus, dass die Mieter die Miete zahlen.


    Müssen jetzt alle „gesetzestreuen“ Mieter, die brav ihre Miete zahlen, für die finanziell bluten, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen?
    In Berlin wird auf Teufel komm‘ raus modernisiert. Die Bevölkerung ganzer Stadtteile wird dabei ausgetauscht. Die achtzigjährige Oma mit ihrer Rente von 700,-€ kann eine Mieterhöhung von über 100,-€ für die Umlage nicht mehr aufbringen, also ist sie gezwungen, ihre Wohnung, in der sie seit 50 Jahren wohnt, aufzugeben und auszuziehen.
    Das hat sie der „guten Lobby der Mieter“ zu verdanken.

    Und von Wegen Vermieter sind die mit der dicken Kohle. Die wenigsten kaufen so ein Haus in bar. Da hängen Lasten dran die nicht ohne sind und wenn sich dann ein oder zwei Mieter als faule Äpfel erweisen und sie nacher mit 10.000 Euro Mitschulden und Gerichtskosten da stehen und dem grinsenden Arschloch noch den Umzug finanzieren müssen wenn er dann endlich rausgeklagt ist, dann werden Sie nachempfinden dass Mieter die Lobby haben und nicht Eigentümer.


    Offensichtlich haben die faulen Äpfel eine gute Lobby.
    Der treu zahlende Mieter, dessen Haus/Wohnung modernisiert wird, hat die Arschkarte gezogen. Und es wird immer weiter saniert, bis dem Mieter das Wasser bis zum Hals steht und ausziehen muss.

    Dass weder SPD noch Grüne geschweige denn die Linken wirklich sozial sind sondern in die eigene Tasche arbeiten sollte inzwischen auch der letzte gemerkt haben. Soviel scheisse wie die als sie an der Macht waren verzapft haben, ich sag nur Hartz 4, wird schwer von anderen einzuholen sein.


    Hier sind wir endlich einer Meinung!

    und zum Thema Mieter über den Tisch ziehen, natürlich wird der Mieter nicht soviel einsparen wie die Isolierung kostet, aber warten Sie mal ab die Energiekosten werden noch explodieren. Jetzt können ja schon 800.000 Menschen Ihren Strom nicht mehr bezahlen. Nur was hat der Vermieter wirklich davon, im Endeffekt sparen nur die Mieter an den Nebenkosten. Der VM trägt nur das Risiko, die Zinsen und es dauert 10 Jahre bis das Geld wieder drin ist.


    Aber dann rollt die große Kohle und der Mieter wird so richtig über den Tisch gezogen.

    Diese grüne Zwangsbeglückung ist weder für Mieter noch für Vermieter gut und es wird noch schlimmer kommen.


    Wenn sich Modernisierungen für Vermieter nicht rechnen, dann lasst doch diesen Scheiß!

    Falls Du einen Anbrechpartner suchst, wendeste Dich sinnvollerweise an die politische Opposition... (hast ja nicht unrecht!).

    Sag mir doch bitte, an welche politische Opposition ich mich sinnvollerweise wenden soll?
    § 559 BGB wurde im Jahre 2001 modifiziert. Von 1998 bis 2005 hatten wir auf Bundesebene SPD/Grüne-Koalitionen.
    Die haben diesen Unsinn damals verbrochen!
    In Berlin gab es von 2002 bis 2011 Koalitionen mit der SPD und der Linken. Die Linke hat dies alles mitgetragen, auch die hat sich nicht für die Mieter eingesetzt.
    Bleiben nur noch die Piraten, deren Wählergunst zurzeit bei etwa 6% liegt.
    Meinst du, es wäre sinnvoll, sich an die Piraten zu wenden?

    Mieter haben eine gute Lobby, kaum ein Politiker traut sich da ran, sonst hätten wir schon längst die Pflichtdämmung mit immens hohen Mieterhöhungen.

    Aus welcher Immobilienmaklerzeitschrift haben Sie denn diese Weisheit?

    und von wegen Umlegen auf die Miete, wenn Du in einer Stadt oder gar auf dem Land nur 5 Euro den qm bekommst und nach der Sanierung 7 verlangst, dann laufen Dir die Mieter weg und die Kosten reissen dich in den Ruin.
    Die Mieterhöhung in der Art geht vielleicht in München, Frankfurt und Hamburg aber im Wilden Osten z.B. wird sich dass nie amortisieren.

    Bleiben wir beim Beispiel „Fassadendämmung“:
    Haus mit 6 Mieteinheiten, Kosten für Fassadendämmung : 80.000,-€
    Zinsgünstiger Kredit durch KfW-Förderung;
    11% davon (8.800,-€) werden jährlich auf die 6 Mieter umgelegt. Die Mieter zahlen monatlich eine Modernisierungsumlage (ca. 122,-€, Kappungsgrenze entfällt), die in keiner vernünftigen Relation zur Energieersparnis stehen muss. Nach etwa 10 bis 12 Jahren haben die Mieter den Kredit und damit die Fassade bezahlt. Der Vermieter hat keinen Cent aufgewendet.
    Und der absolute Hammer ist: Für die „Wohnwerterhöhung“ des Gebäudes, die die Mieter finanziert haben, dürfen sie weiterhin, bis zum St. Nimmerleinstag, die Modernisierungsumlage in Höhe von ca. 122,- € an den Vermieter abdrücken.
    Wir war das noch mal mit der „guten Lobby“ für Mieter?
    Eher ein lukratives Geschäft für Vermieter!

    aber Politiker leben ja in einer Parallelwelt, mit Realitäten haben die wenig zu tun.

    Da haben Sie wohl leider Recht, wenn man bedenkt, wie hier der Mieter über den Tisch gezogen wird.

    Hallo Mr. Ratlos,
    die 20% Kappungsgrenze die innerhalb von drei Jahren nicht überschritten werden sollte ist für eine Mieterhöhung durch eine Modernisierung gemäß §§559 ff BGB nicht von Bedeutung.

    als Grundlage für die 20% gilt die Netto Kaltmiete von vor 3 Jahren. Die Modernisierungserhöhung bleibt genauso wie eine Erhöhung der BK Vorauszahlung aussen vor.

    So sehe ich das auch.
    Mein Vermieter meint, er könne nun die seit knapp zwei Jahren zu zahlende Modernisierungsumlage (11%) mit der vor drei Jahren festgelegten Nettokaltmiete zusammen um 20% (Kappungsgrenze) erhöhen. So würde die Umlage auch prozentual über 11% steigen. Das ist m. E. Unsinn.

    Vielen Dank für die Antworten!

    Vielen Dank für die Antwort.

    Aber so ganz verstanden habe ich das noch nicht:
    Bezieht sich die Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB auf die Nettokaltmiete ohne Modernisierungsumlage, oder kann der Vermieter die Modernisierungszulage bei der Berechnung der Kappungsgrenze mit einbeziehen, sodass sich die ursprünglichen 11% der Modernisierungskosten bei jeder Erhöhung nach Mietspiegel auch erhöhen?

    Beispiel:
    NK: 400,-
    Mod.-Umlage: 100,-
    NK mit Mod.-Zulage: 500,-

    Nun zwei Varianten bzgl. der Kappungsgrenze:
    400,- + 80 (20% KappGr)=480,-(neu NK)+100,-(Mod-Uml.)=580,-(Kappungsgrenze)
    oder
    400,-(NK)+100,-(Mod.Uml.)=500,-+100,-(20% KappGr)=600,-

    Hallo,
    vielleicht kann mir jemand helfen.

    Mich verwirrt eine Passage, die ich bei Wikipedia unter dem Stichwort „Modernisierungsumlage“ gefunden habe:
    „Auch nach einer Modernisierungsmaßnahme wird eine zukünftige Mieterhöhung durch den Mietspiegel (o.a. Vergleichsmiete) begrenzt. Die Mieterhöhung nach Modernisierung entfällt ersatzlos, wenn eine nachfolgende reguläre Mieterhöhung das Mietspiegelniveau erreicht. Überschreitet die Mieterhöhung nach Modernisierung das Vergleichsmietenniveau, haben reguläre Mieterhöhungen so lange zu unterbleiben, bis die Vergleichsmiete die Miete wieder übersteigt.“

    Ich zahle seit 2010 für die Fassadendämmung die üblichen 11% der Kosten (über 100,-€) als Modernisierungsumlage.
    Nun wird nach Ablauf von drei Jahren die Miete lt. Berliner Mietspiegel erhöht. Kappungsgrenze ist bereits ausgereizt, es gelten die Grenzen des Mietspiegels mit dem Spannenwerten.
    Mein Vermieter fordert die im Mietspiegel festgelegte Miete plus Modernisierungsumlage. Nach dem Artikel bei Wikipedia frage ich mich, ist das korrekt?

    Vielen Dank für die Antworten!

    "Partyraum" bzw. "Gästewohnung" sind ja im Mietspiegel nur beispielhaft aufgeführt. Insofern müssten auch andere Räume dazu zählen, die in angemessenem Umfang (?) außerhalb der Wohnung nutzbar sind. Aber was ist "angemessener Umfang"?
    Zählt auch besagter Kellerraum dazu?

    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Merkmalgruppe 4 (Gebäude) des Berliner Mietspiegels.

    Als wohnwerterhöhendes Merkmal ist dort angegeben: „Zusätzliche und in angemessenem Umfang nutzbare Räume außerhalb der Wohnung (z. B. Partyraum, Gästewohnung)“.

    Die Mieter unseres Hauses nutzen einen Kellerraum, indem sie dort ihre Waschmaschinen/Trockner aufgestellt haben und betreiben. Es sind Elektroanschlüsse vorhanden, die über den Zähler des jeweiligen Mieter laufen, und ein Abflussbecken für das Schmutzwasser. Ferner hängen die Mieter in diesem Raum ihre Wäsche zum Trocken auf.

    Meine Frage: Ist dies ein solcher zusätzlicher und in angemessenem Umfang nutzbarer Raum, der als wohnwerterhöhend gilt?

    Für Antworten vielen Dank im Voraus!

    Hallo, ich habe mal eine Frage zur Merkmalgruppe 4 (Gebäude) des Berliner Mietspiegels zur Berechnung des Energieverbrauchskennwertes.

    In meiner Heizkostenabrechnung der Techem Energie Service GmbH ist ein Jahresbrennstoffverbrauch in Höhe von 91021 kWh (Gas) angegeben. Wie errechne ich nun den Energieverbrauchskennwert in kWh(m²a)? Die beheizte Nutzfläche beträgt lt. techem 314m².

    Im Mietspiegel steht: „Für die Einordnung eines Endenergiebedarfskennwertes sind die oben angegebenen Energieverbrauchskennwertgrenzen um 20% zu erhöhen. Für dezentrale Warmwasserversorgung sind vor der Eingruppierung 18 kWh(m²a) auf den ausgewiesenen Energiekennwert aufzuschlagen.“

    Wie ist das zu verstehen?
    Vielen Dank im Voraus!

    Warmwasserversorgung ist dezentral (Kleinspeicher-Strom, Durchlauferhitzer-Strom)

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