Kündigung bei Hausverkauf - Umzugskosten

  • Hallo zusammen...
    bei uns hat sich folgender Fall ergeben... wir sind ein 3-Familien-Haus, welches jetzt durch den Vermieter verkauft werden soll.
    wir haben von ihm die Kündigung erhalten, da anscheinend die Interessenten das Haus nur leer kaufen wollen, also ohne Mieter.

    Nun habe ich gehört, das in solch einem Fall der alte oder neue Eigentümer die Umzugskosten übernehmen muß, bzw auch die Provision meiner neuen Wohnung.

    Ist dieses korrekt, und kann man das irgendwo nachlesen, so das man sich darauf berufen kann?

    weiß da jemand etwas näheres?

    Ich konnte bisher nur nachlesen, das der momentane Eigentümer in seinem Kündigungsschreiben angeben muß, wie hoch der finanz. Unterschied wäre zwischen Verkauf mit und ohne Mieter. (was er nicht getan hat).

    Einmal editiert, zuletzt von Renegade (8. September 2012 um 19:52)

  • der Link hilft mir leider nicht wirklich weiter, weil zu meiner Frage bezüglich Übernahme der Umzugskosten nichts drin steht


    Euch entstehen auch keine Umzugskosten, da Ihr (vorerst) garnicht 'raus müsst.

  • laut Mietrecht schon, wenn dem Verkäufer dadurch erhebliche finanz. Nachteile entstehen würde, weil das Haus z.B. potentielle Käufer nur ohne Mieter kaufen wollen. und genau das macht der jetzige Mieter hier auch geltend.

  • wenn dem Verkäufer dadurch erhebliche finanz. Nachteile entstehen würde,


    Nöö, denn er ist ja nicht gezwungen, das Haus zu verkaufen.
    Die Ansprüche an eine wasserdichte Verwertungskündigung sind ganz andere.

  • der Link hilft mir leider nicht wirklich weiter, weil zu meiner Frage bezüglich Übernahme der Umzugskosten nichts drin steht

    Wenn da nichts steht, dann gibt es auch keine gesetzliche Grundlage hierzu. Es könnten höchstens richterliche Entscheidungen dazu geführt haben. Ob das in Ihrem Fall so sein könnte, wäre reine Spekulation.

  • Wer zwingt ihn und warum?


    darum geht es hier doch garnicht, sondern lediglich darum ob und wie die Möglichkeit besteht, das der Vermieter die Umzugskosten übernimmt, wenn er uns hier raus haben will.

  • aber kann hier ja trotzdem noch mal das Kündigungsschreiben zusammenfassen:
    der Vermieter schreibt, das er sich um seinen MS-kranken Sohn kümmern müsse und dafür ein behindertengerechtes Haus brauche. Der Umbau des Hauses, in dem wir momentan wohnen, sei angeblich teurer als ein Neubau an anderer Stelle (einen Beleg hierfür erbrachte er nicht).
    Desweiteren beruft er sich auf § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB, das er an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gehintert sei, wenn wir hier wohnen bleiben. Das diverse Interessenten das Haus nur unvermietet kaufen würden, und das er das Haus mitsamt Mietern nicht nur zu unmutbaren Bedingungen verkaufen könne, sonder vielmehr überhaupt nicht. (auch hierfür erbrachte er keinerlei Zahlen oder andere Beweise. und soweit ich informiert bin, muß er dies in einem Kündigungsschreiben eindeutig belegen (z.B. Verkaufserlös mit Mietern 100.000 €, ohne Mieter 200.000 €))
    Und er bittet halt um unser Verständnis...

    hab mich die Nacht mal weiter im Netz umgeschaut... so wie ich das sehe, können wir der Kündigung wiedersprechen wegen sozialer Härte, mein Vater ist Rentner, wir bräuchten 2 neue vergleichbare Wohnungen (wenn auch dann 2-Zimmer-Wohnungen statt 3), wir müssen z.T. komplett neue Einrichtungsgegenstände kaufen...

    desweiteren habe ich gelesen, das dann Mietaufhebungsverträge möglich sind, in denen ich dann z.B. eine Entschädigungssumme für die hohen entstandenen Kosten (Umzug, Einrichtung, Maklerprovisionen) fordern kann.

    2 Mal editiert, zuletzt von Renegade (9. September 2012 um 09:39)

  • Zitat

    desweiteren habe ich gelesen, das dann Mietaufhebungsverträge möglich sind, in denen ich dann z.B. eine Entschädigungssumme für die hohen entstandenen Kosten (Umzug, Einrichtung, Maklerprovisionen) fordern kann.

    Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag auf Gegenseitigkeit. Ob der Vermieter auf Forderungen eingeht ist seine Sache, da gibt es nämlich kein MUSS.

  • darum geht es hier doch garnicht, sondern lediglich darum ob und wie die Möglichkeit besteht, das der Vermieter die Umzugskosten übernimmt, wenn er uns hier raus haben will.


    Aha, nur deshalb? Wofür dann Dein laanges Posting #11?

  • Warum werden wir hier gefragt, ob der Vermieter die Umzugskosten übernimmt? Das einfachste und primitivste ist hierzu den Vermieter selbst zu befragen.
    Aber entscheiden muß schließlich der Mieter allein und hoffen wir das ihn als Letzten nicht noch die Hunde beißen.

  • Warum werden wir hier gefragt, ob der Vermieter die Umzugskosten übernimmt? Das einfachste und primitivste ist hierzu den Vermieter selbst zu befragen.


    Nachdem der Standortpfarrer und der Papst die Frage nicht beantworten konnten, hat Renegade eben uns gefragt...:o

  • Was der Vermieter als Begründung der Kündigung schreibt ist Bockmist und wird als Kündigungsgrund nie durchgehen, ihr könnt da wohnen bleiben, ein ggf. neuer Käufer tritt in den bestehenden MV mit allen Pflichten ein.

    Es steht Euch aber frei mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag schriftlich zu fixieren indem der VM Euch eine Summe XXXX Euro zahlt, dafür daß Ihr freiwillig auszieht, was Ihr ja eigentlich nicht müsstet, echt nicht.

    Aber ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungen besteht nicht, insbesondere wenn Ihr die Kündigung einfach so akzeptiert, obwohl kein rechtskonformer Kündigungsgrund vorliegt.

    Der aufgeführte Grund würde nur gelten, wenn das Haus abgerissen werden müsste, aber nicht weil er leer mehr Geld bekäm als voll. Riesen Unfug.

    Was Du wahrscheinlich im Hinterkopf hast, ist Schadensersatz bei vorgeschobener Eigenbedarfskündigung, dies wäre dann der Fall wenn der VM wegen Eigenbedarf kündigt dann aber doch wieder fremdvermietet. Dann war der Kündigungsgrund rechtens, aber nur vorgeschoben und dem so getäuschten Mieter steht Schadensersatz zu.
    Dies stellt aber ein völliges anderes Szenario dar.

    Frage ist nun wollt ihr da wohnen bleiben, dann bleibt es, die Kündigung ist nicht gültig, da eine ausreichende Begründung nach §573 BGB nicht vorliegt. Möchte der Vermieter trotzdem kündigen muss er klagen, bei der Ausgangssituation aber aussichtlos solange Ihr eure Miete pünktlich zahlt.

    Ansonsten steht Euch frei mit dem VM ein Angebot auszuhandeln, dem Ihr nicht wiederstehen könnt. :) aber verpflichtet ist er dazu nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!