aber kann hier ja trotzdem noch mal das Kündigungsschreiben zusammenfassen:
der Vermieter schreibt, das er sich um seinen MS-kranken Sohn kümmern müsse und dafür ein behindertengerechtes Haus brauche. Der Umbau des Hauses, in dem wir momentan wohnen, sei angeblich teurer als ein Neubau an anderer Stelle (einen Beleg hierfür erbrachte er nicht).
Desweiteren beruft er sich auf § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB, das er an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gehintert sei, wenn wir hier wohnen bleiben. Das diverse Interessenten das Haus nur unvermietet kaufen würden, und das er das Haus mitsamt Mietern nicht nur zu unmutbaren Bedingungen verkaufen könne, sonder vielmehr überhaupt nicht. (auch hierfür erbrachte er keinerlei Zahlen oder andere Beweise. und soweit ich informiert bin, muß er dies in einem Kündigungsschreiben eindeutig belegen (z.B. Verkaufserlös mit Mietern 100.000 €, ohne Mieter 200.000 €))
Und er bittet halt um unser Verständnis...
hab mich die Nacht mal weiter im Netz umgeschaut... so wie ich das sehe, können wir der Kündigung wiedersprechen wegen sozialer Härte, mein Vater ist Rentner, wir bräuchten 2 neue vergleichbare Wohnungen (wenn auch dann 2-Zimmer-Wohnungen statt 3), wir müssen z.T. komplett neue Einrichtungsgegenstände kaufen...
desweiteren habe ich gelesen, das dann Mietaufhebungsverträge möglich sind, in denen ich dann z.B. eine Entschädigungssumme für die hohen entstandenen Kosten (Umzug, Einrichtung, Maklerprovisionen) fordern kann.