Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass ein Vermieter meine Kaution separat & verzinst aufbewahren muss.
Ich bin zum 29.02.2012 ausgezogen, habe ziemlich genau 2 Jahre in der Wohnung gewohnt & habe natürlich noch keine Kaution zurück bekommen (haben wollen die Vermieter diese aber sofort bei Einzug
).
Die Betriebskostenabrechnung habe ich bereits bekommen & bezahlt.
Ich habe 700,-€ Kaution bezahlt.
Kann ich nach Abrechnung der Betriebskosten jetzt auf meine Kaution bestehen bzw. dem Vermieter eine Frist einräumen?
Welchen Betrag, sollte das mit der Verzinsung stimmen, müsste ich verlangen bzw. sollte mindestens angehäuft worden sein?
Danke im voraus.
mfg
Stefan