Hallo,
ich habe eine Frage zur Merkmalgruppe 4 (Gebäude) des Berliner Mietspiegels.
Als wohnwerterhöhendes Merkmal ist dort angegeben: „Zusätzliche und in angemessenem Umfang nutzbare Räume außerhalb der Wohnung (z. B. Partyraum, Gästewohnung)“.
Die Mieter unseres Hauses nutzen einen Kellerraum, indem sie dort ihre Waschmaschinen/Trockner aufgestellt haben und betreiben. Es sind Elektroanschlüsse vorhanden, die über den Zähler des jeweiligen Mieter laufen, und ein Abflussbecken für das Schmutzwasser. Ferner hängen die Mieter in diesem Raum ihre Wäsche zum Trocken auf.
Meine Frage: Ist dies ein solcher zusätzlicher und in angemessenem Umfang nutzbarer Raum, der als wohnwerterhöhend gilt?
Für Antworten vielen Dank im Voraus!