Keine Kautionsrückzahlung nach über 2 Jahren

  • Hallo.

    Ich habe zum 31.08.2010 meinen alten Mietvertrag beendet. Bei der Übergabe wurden noch zwei "eventuelle Mängel" (laut Vermieter) festgestellt, die "eventuell" noch behoben werden müssten. Das war der PVC Belag in der Küche und abgenutztes Laminat in einem Zimmer.

    Da ich bis jetzt meine Kaution immer noch nicht wieder habe (auch nicht anteilig) habe ich den Vermieter abgemahnt. Dem vorraus gingen einige Telefonate in denen mir versprochen wurde, dass die Kaution in der jeweils kommenden Woche ausgezahlt werden würde, was natürlich nie passierte. Gegen die Abmahnung hat der der VM Widerspruch eingelegt. Dies hat mich dazu getrieben, in anzuzeigen. Dieses Verfahren läuft im Moment noch.

    Darf der Vermieter die Kaution so lange zurückhalten? In der Wohnung haben mittlerweile schon zwei neue Parteien gewohnt. Deshalb müsste, falls überhaupt geschehen, die beseitigung der Schäden schon längst von statten gegangen sein.

    Ich habe nun Bedenken, da der Vermieter aus der Baubranche kommt und wahrscheinlich einige Kontakte hat, Rechnungen ausstellen lässt, für Sachen die nicht gemacht wurden, bzw. die später gemacht wurden, als es nötig war (z.B. erst nach Einzug der nächsten Mietpartei). Und damit dann aufrechnet.

    Vielen Dank für Eure Mühen.

  • Was heisst Sie haben den Vermieter angezeigt. Wegen?

    Ich würde hier garnicht mehr auf die Schäden eingehen.
    Verlangen Sie den vollen Kautionsbetrag zurück, da bisher keine Abrechnung von Seiten des Vermieters vorgelegt wurde.
    Mahnbescheid beantragen, zahlt er dann immernoch nicht ab zum Anwalt.
    Oder wenn Sie sich den Mahbescheid nicht zutrauen, direkt zum Anwalt.

    Versteckte Schäden können nur bis 6 Monate nach Auszug geltend gemacht werden, somit bleiben nur die beim Auszug im Protokoll vermerkten Schäden übrig. Wobei PVC und Laminatabnutzung und kleine Schäden imho zur normalen durch die Miete abgegoltenen Abnutzung zählen. Solange Ihnen keine Axt runterfällt oder die Kinder mit dem Hammer gespielt haben, ist dies kein Schaden.

    Lagen wirklich Schäden nachweisbar vor, reicht aber auch schon ein Kostenvoranschlag was die Behebung gekostet hätte.

    Ob der Vermieter mit sowas durchkommt, kommt auch darauf an wie Sie vorgehen und ob die Schäden vom Vermieter nachgewiesen werden können.
    Ist ein komplexes Thema. Aber da bisher nicht über die Kaution abgerechnet wurde stehen die Chancen gut. Ob beim VM noch was zu holen ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Ahso noch auf die Verjährung achten.

    http://www.finanztip.de/recht/mietrech…verjaehrung.htm

  • Gegen die Abmahnung hat der der VM Widerspruch eingelegt. Dies hat mich dazu getrieben, in anzuzeigen.


    Hallo,
    weshalb angezeigt? Das wäre ja Strafrecht.
    Eine (finanzielle) Forderung zu stellen, wäre Zivilrecht.
    Was nun?

  • Heute wird immer erstmal angezeigt, obs Sinn macht oder nicht, auch gerne mal einfach so aus Boshaftigkeit. Dieses Verhalten wird leider viel zu wenig geahndet wenn sich rausstellt, dass die Anzeige ungerechtfertigt bzw. böswillig war. Von Sachverstand darfst Du dabei nicht ausgehen.

  • Heute wird immer erstmal angezeigt, obs Sinn macht oder nicht, auch gerne mal einfach so aus Boshaftigkeit. Dieses Verhalten wird leider viel zu wenig geahndet wenn sich rausstellt, dass die Anzeige ungerechtfertigt bzw. böswillig war. Von Sachverstand darfst Du dabei nicht ausgehen.


    Richtig. Und somit darf man sich nicht wundern, wenn Anzeigen (oft/grundsätzlich) erst mal abgelehnt werden. Selbst erlebt. Dann dagegen Einspruch bei der Oberstaatsanwaltschaft eingelegt, und dann wurden Nägel mit Köpfen gemacht...:D

  • Hi. Erstmal danke für die Gedanken.

    Wahrscheinlich habe ich mich im Wortlaut vertan. Bin ja auch nicht vom Fach, weshalb ich mich hier gemeldet habe.

    Zur Korrektur: ich habe Ihn verklagt. Vielleicht ändert es jetzt was an der Sache.

    Auf jeden Fall habe ich jetzt seine Erwiderung auf die Vorwürfe erhalten. Er ist der Ansicht, dass die Kosten für Beseitigung der Mängel die Kaution bei weitem übersteigen. Er hat drei verschiedene Kostenpunkte aufgeführt. Bei keinem der Punkte ist eine Rechnung erwähnt oder angehängt. Als Beweis wurde überall "Sachverständigengutachten" erwähnt. Auch das suche ich vergebens. Er fordert nun, dass ich die Klage zurück ziehe.

    Aber ich frage mich, warum er das mir nie mitteilen konnte, dass er etwas repariert hat. Warum es keine Rechnung gibt und warum mir die nette Tante aus dem Büro mehrmals versprochen hat, dass die Kaution in der jeweils kommenden Woche ausgezahlt werden würde. Ich finde das alles dubios und an den Haaren herbeigezogen was er da macht. Ich weis nur nicht, ob das die Rechtsprechung genau so sieht...

    Beste Grüße,
    Ongke

  • Hallo ongke,

    wenn ich Deine Aussagen so lese...:

    "- Er ist der Ansicht, dass die Kosten für Beseitigung der Mängel die Kaution "bei weitem" übersteigen.

    - Bei keinem der Punkte ist eine Rechnung erwähnt oder angehängt.

    - Als Beweis wurde überall "Sachverständigengutachten" erwähnt. Auch das suche ich vergebens.

    - Er fordert nun, dass ich die Klage zurück ziehe.

    - ...warum er das mir nie mitteilen konnte, dass er etwas repariert hat. Warum es keine Rechnung gibt und warum mir die nette Tante [besser: Mitarbeiterin] aus dem Büro mehrmals versprochen hat, dass die Kaution in der jeweils kommenden Woche ausgezahlt werden würde."
    Übliche Verar...taktik, da kann man doch dran fühlen...:cool:

    "Ich finde das alles dubios und an den Haaren herbeigezogen was er da macht. Ich weis nur nicht, ob das die Rechtsprechung genau so sieht..."
    Eben, und dafür solltest Du einen Fachanwalt haben, der sich Mühe gibt.
    Ich bin guter Dinge für Dich.:)

  • Ok. dann schonmal vielen dank für die Einschätzung. Die ersten Schreiben hat meine Freundin angefertigt,die selbst als Rechtsanwaltsfachangestellte arbeitet. Im Notfall werde ich dann noch einen Fachanwalt konsultieren.

    Man macht sich eben so seine Gedanken. Kann er denn die Kaution aufrechnen für zwar Mängel,die existiert haben, aber wo man nicht weis ob sie tatsächlich behoben wurden? Es existiert ja höchstwahrscheinlich keine Rechnung. Muss er mir ein Angebot machen, bevor er etwas repariert, so dass ich die Möglichkeit habe ein gleichwertiges günstigeres Angebot zu finden? Oder kann er die Reparatur einfach durchführen und dann das Geld einfordern (was er ja nie machte, obwohl die Kosten angeblich die Kaution übersteigen)?

  • ongke:

    "Die ersten Schreiben hat meine Freundin angefertigt,die selbst als Rechtsanwaltsfachangestellte arbeitet."
    Na, da gibt es doch sicherlich Möglichkeinen...:rolleyes:

    "Kann er denn die Kaution aufrechnen für zwar Mängel,die existiert haben, aber wo man nicht weis ob sie tatsächlich behoben wurden?"
    Können und dürfen liegen sehr weit auseinander.
    Aber, wir müssen uns hier nicht weiter im Kreise drehen...

  • Da hast du recht. :)

    Dann nochmals vielen Dank für die Infos und wenn ich daran denke, werde ich dann noch einen Abschlussbericht verfassen, wenn die ganze Sache abgeschlossen ist.

  • Da hast du recht. :)
    Dann nochmals vielen Dank für die Infos und wenn ich daran denke, werde ich dann noch einen Abschlussbericht verfassen, wenn die ganze Sache abgeschlossen ist.


    Japp, denn man lernt eigentlich nie aus...:)

  • Hi,
    nun war die Verhandlung und ich möchte kurz noch den Ausgang erläutern.

    Wir hatten uns einen Anwalt zur Hilfe genommen, der uns während der Verhandlung (also nur zum Termin) unterstützt hat. Rechnungen für die Beseitigung der Mängel wurden durch den Vermieter nie vorgelegt, die Inaugenscheinnahme hat dem Vermieter gereicht um durchzukommen. Um es auf den Punkt zu bringen: es wurden sich Beträge ausgedacht, wieviel denn eine Reperatur kosten könnte und diese Beträge wurden auch vorgetragen. Ob tatsächlich etwas in der Wohnung gemacht wurde, wissen wir leider nicht. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das z.B. "ach so zerstörte" Laminat noch 2-3 Jahre in der Wohnung liegen bleibt. Schließlich haben die jetzigen Mieter auch schon 3 Jahre damit gelebt. Der Vermieter wird sich schön ins Fäustchen freuen...

    Natürlich wurde in der Verhandlung auf einen Vergleich hingewirkt. Der Richter schlug eine Kostenaufteilung von 50:50 vor. Dies war dem Vermieter zu viel, er wollte nicht mehr als 25% der gezahlten Kaution zurückzahlen. Um uns ggf. weitere Kosten und Nerven zu sparen, haben wir dann eingelenkt und von einer direkten Beweisaufnahme abgesehen. Wir hätten dann Kosten für Zeugenanhörungen, Gutachter etc. vorerst tragen müssen, ohne eine Gewissheit zu haben, ob wir am Ende das Geld wieder bekommen. Da der Vermieter solche Sachen regelmäßig mit seinen Mietern durchzieht, ahnte er höchstwahrscheinlich, dass wir das Risiko nicht eingehen können/wollen und ist stur geblieben.

    Also lautet der Vergleich: wir bekommen 25% der Kaution wieder und tragen 75% der Gerichtskosten. Alles in Allem kein schöner Ausgang. Es ist erschreckend, dass solche Leute mit so etwas durchkommen und Studenten abzocken.

    Übrigens hat der Richter angemerkt, dass eine Kaution bis zu 6 Jahre einbehalten werden darf. Im Gesetz steht eigentlich, dass sie max. ein halbes Jahr einbehalten werden darf, dieser Paragraph wird durch einen anderen ausgehebelt, der dann sagt, es sind 2 Jahre und dann gibt es noch eine Entscheidung oder einen Paragraphen, der das ganze auf 6 Jahre streckt. Irgendwie ist das nicht im Sinne des Mieters...

    Beste Grüße

  • Hallo ongke,

    das mit den 6 Jahren Kautionseinbehalt kann ich nicht glauben.
    Ihr hattet wohl einen "tollen" Richter, aber auch damit muss man leben.
    Was Euren ex-VM betrifft... "Gier frisst Hirn" habe ich mal in einer Talk-Show gehört...
    Tut mir leid...

  • Zitat

    die Inaugenscheinnahme hat dem Vermieter gereicht um durchzukommen.


    Natürlich reicht das i.a.R.

    Zitat

    Ob tatsächlich etwas in der Wohnung gemacht wurde, wissen wir leider nicht.


    Geht euch auch nix an.

    Zitat

    Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das z.B. "ach so zerstörte" Laminat noch 2-3 Jahre in der Wohnung liegen bleibt.


    Mit einem Mietabschlag, den der VM verkraften muss !

    Zitat

    Da der Vermieter solche Sachen regelmäßig mit seinen Mietern durchzieht, ahnte er höchstwahrscheinlich, dass wir das Risiko nicht eingehen können/wollen und ist stur geblieben.


    Traurig genug, dass ein ehrenwerter VM zu solchen Mitteln greifen muss.
    Pointe, wieder mal : wer nicht hören will, muss fühlen(zahlen).

    Zitat

    Irgendwie ist das nicht im Sinne des Mieters


    Das gesamte deutsche Mietrecht ist leider im Sinne der Mieter ! ! !

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