Hallo.
Ich habe zum 31.08.2010 meinen alten Mietvertrag beendet. Bei der Übergabe wurden noch zwei "eventuelle Mängel" (laut Vermieter) festgestellt, die "eventuell" noch behoben werden müssten. Das war der PVC Belag in der Küche und abgenutztes Laminat in einem Zimmer.
Da ich bis jetzt meine Kaution immer noch nicht wieder habe (auch nicht anteilig) habe ich den Vermieter abgemahnt. Dem vorraus gingen einige Telefonate in denen mir versprochen wurde, dass die Kaution in der jeweils kommenden Woche ausgezahlt werden würde, was natürlich nie passierte. Gegen die Abmahnung hat der der VM Widerspruch eingelegt. Dies hat mich dazu getrieben, in anzuzeigen. Dieses Verfahren läuft im Moment noch.
Darf der Vermieter die Kaution so lange zurückhalten? In der Wohnung haben mittlerweile schon zwei neue Parteien gewohnt. Deshalb müsste, falls überhaupt geschehen, die beseitigung der Schäden schon längst von statten gegangen sein.
Ich habe nun Bedenken, da der Vermieter aus der Baubranche kommt und wahrscheinlich einige Kontakte hat, Rechnungen ausstellen lässt, für Sachen die nicht gemacht wurden, bzw. die später gemacht wurden, als es nötig war (z.B. erst nach Einzug der nächsten Mietpartei). Und damit dann aufrechnet.
Vielen Dank für Eure Mühen.