Beiträge von ongke

    Hi,
    nun war die Verhandlung und ich möchte kurz noch den Ausgang erläutern.

    Wir hatten uns einen Anwalt zur Hilfe genommen, der uns während der Verhandlung (also nur zum Termin) unterstützt hat. Rechnungen für die Beseitigung der Mängel wurden durch den Vermieter nie vorgelegt, die Inaugenscheinnahme hat dem Vermieter gereicht um durchzukommen. Um es auf den Punkt zu bringen: es wurden sich Beträge ausgedacht, wieviel denn eine Reperatur kosten könnte und diese Beträge wurden auch vorgetragen. Ob tatsächlich etwas in der Wohnung gemacht wurde, wissen wir leider nicht. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das z.B. "ach so zerstörte" Laminat noch 2-3 Jahre in der Wohnung liegen bleibt. Schließlich haben die jetzigen Mieter auch schon 3 Jahre damit gelebt. Der Vermieter wird sich schön ins Fäustchen freuen...

    Natürlich wurde in der Verhandlung auf einen Vergleich hingewirkt. Der Richter schlug eine Kostenaufteilung von 50:50 vor. Dies war dem Vermieter zu viel, er wollte nicht mehr als 25% der gezahlten Kaution zurückzahlen. Um uns ggf. weitere Kosten und Nerven zu sparen, haben wir dann eingelenkt und von einer direkten Beweisaufnahme abgesehen. Wir hätten dann Kosten für Zeugenanhörungen, Gutachter etc. vorerst tragen müssen, ohne eine Gewissheit zu haben, ob wir am Ende das Geld wieder bekommen. Da der Vermieter solche Sachen regelmäßig mit seinen Mietern durchzieht, ahnte er höchstwahrscheinlich, dass wir das Risiko nicht eingehen können/wollen und ist stur geblieben.

    Also lautet der Vergleich: wir bekommen 25% der Kaution wieder und tragen 75% der Gerichtskosten. Alles in Allem kein schöner Ausgang. Es ist erschreckend, dass solche Leute mit so etwas durchkommen und Studenten abzocken.

    Übrigens hat der Richter angemerkt, dass eine Kaution bis zu 6 Jahre einbehalten werden darf. Im Gesetz steht eigentlich, dass sie max. ein halbes Jahr einbehalten werden darf, dieser Paragraph wird durch einen anderen ausgehebelt, der dann sagt, es sind 2 Jahre und dann gibt es noch eine Entscheidung oder einen Paragraphen, der das ganze auf 6 Jahre streckt. Irgendwie ist das nicht im Sinne des Mieters...

    Beste Grüße

    Ok. dann schonmal vielen dank für die Einschätzung. Die ersten Schreiben hat meine Freundin angefertigt,die selbst als Rechtsanwaltsfachangestellte arbeitet. Im Notfall werde ich dann noch einen Fachanwalt konsultieren.

    Man macht sich eben so seine Gedanken. Kann er denn die Kaution aufrechnen für zwar Mängel,die existiert haben, aber wo man nicht weis ob sie tatsächlich behoben wurden? Es existiert ja höchstwahrscheinlich keine Rechnung. Muss er mir ein Angebot machen, bevor er etwas repariert, so dass ich die Möglichkeit habe ein gleichwertiges günstigeres Angebot zu finden? Oder kann er die Reparatur einfach durchführen und dann das Geld einfordern (was er ja nie machte, obwohl die Kosten angeblich die Kaution übersteigen)?

    Hi. Erstmal danke für die Gedanken.

    Wahrscheinlich habe ich mich im Wortlaut vertan. Bin ja auch nicht vom Fach, weshalb ich mich hier gemeldet habe.

    Zur Korrektur: ich habe Ihn verklagt. Vielleicht ändert es jetzt was an der Sache.

    Auf jeden Fall habe ich jetzt seine Erwiderung auf die Vorwürfe erhalten. Er ist der Ansicht, dass die Kosten für Beseitigung der Mängel die Kaution bei weitem übersteigen. Er hat drei verschiedene Kostenpunkte aufgeführt. Bei keinem der Punkte ist eine Rechnung erwähnt oder angehängt. Als Beweis wurde überall "Sachverständigengutachten" erwähnt. Auch das suche ich vergebens. Er fordert nun, dass ich die Klage zurück ziehe.

    Aber ich frage mich, warum er das mir nie mitteilen konnte, dass er etwas repariert hat. Warum es keine Rechnung gibt und warum mir die nette Tante aus dem Büro mehrmals versprochen hat, dass die Kaution in der jeweils kommenden Woche ausgezahlt werden würde. Ich finde das alles dubios und an den Haaren herbeigezogen was er da macht. Ich weis nur nicht, ob das die Rechtsprechung genau so sieht...

    Beste Grüße,
    Ongke

    Hallo.

    Ich habe zum 31.08.2010 meinen alten Mietvertrag beendet. Bei der Übergabe wurden noch zwei "eventuelle Mängel" (laut Vermieter) festgestellt, die "eventuell" noch behoben werden müssten. Das war der PVC Belag in der Küche und abgenutztes Laminat in einem Zimmer.

    Da ich bis jetzt meine Kaution immer noch nicht wieder habe (auch nicht anteilig) habe ich den Vermieter abgemahnt. Dem vorraus gingen einige Telefonate in denen mir versprochen wurde, dass die Kaution in der jeweils kommenden Woche ausgezahlt werden würde, was natürlich nie passierte. Gegen die Abmahnung hat der der VM Widerspruch eingelegt. Dies hat mich dazu getrieben, in anzuzeigen. Dieses Verfahren läuft im Moment noch.

    Darf der Vermieter die Kaution so lange zurückhalten? In der Wohnung haben mittlerweile schon zwei neue Parteien gewohnt. Deshalb müsste, falls überhaupt geschehen, die beseitigung der Schäden schon längst von statten gegangen sein.

    Ich habe nun Bedenken, da der Vermieter aus der Baubranche kommt und wahrscheinlich einige Kontakte hat, Rechnungen ausstellen lässt, für Sachen die nicht gemacht wurden, bzw. die später gemacht wurden, als es nötig war (z.B. erst nach Einzug der nächsten Mietpartei). Und damit dann aufrechnet.

    Vielen Dank für Eure Mühen.

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