Hallo,
mein Fall ist ein wenig kompliziert, ich bin zum 01.04.2012 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Dann kam die Nebenkostenabrechnung für dass alte Jahr, also 2011, diese Betrug satte 900€ meine zustehende Kaution betrug 700 €. Daraufhin habe ich den Vermieter mitgeteilt dass ich bitte die Nebenkosten mit der Kaution zu verrechnen und habe ihm die noch ausstehenden 200 € überwiesen. Daraufhin kam von diesen zurück, dass dies eigentlich nicht rechtens gewesen sei und er für die Nebenkosten von Januar - März also 3 Monate 240 € als Sicherheit von der Kaution einbehält (Die Kaution existiert ja in dem Sinne nicht mehr, da ich sie ja bereits verrechnet habe) und fordert von mir somit dass ich ihm die 240 € überweise.
Bin ich dazu rechtlich verpflichtet oder muss er mir erst eine Nebenkostenabrechnung für dass die Monate Januar bis März vorlegen?
bereits vielen dank für die Antworten.