Vermieter verlangt nach Auszug pauschal Nebenkosten ohne Abrechnung

  • Hallo,

    mein Fall ist ein wenig kompliziert, ich bin zum 01.04.2012 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Dann kam die Nebenkostenabrechnung für dass alte Jahr, also 2011, diese Betrug satte 900€ meine zustehende Kaution betrug 700 €. Daraufhin habe ich den Vermieter mitgeteilt dass ich bitte die Nebenkosten mit der Kaution zu verrechnen und habe ihm die noch ausstehenden 200 € überwiesen. Daraufhin kam von diesen zurück, dass dies eigentlich nicht rechtens gewesen sei und er für die Nebenkosten von Januar - März also 3 Monate 240 € als Sicherheit von der Kaution einbehält (Die Kaution existiert ja in dem Sinne nicht mehr, da ich sie ja bereits verrechnet habe) und fordert von mir somit dass ich ihm die 240 € überweise.
    Bin ich dazu rechtlich verpflichtet oder muss er mir erst eine Nebenkostenabrechnung für dass die Monate Januar bis März vorlegen?
    bereits vielen dank für die Antworten.

  • Sie haben unzulässigerweise die Kaution mit der ausstehenden Miete verrechnet.
    Ich würde die 240 € schnellstens überweisen.


    Der VM sollte jedoch den geforderten Betrag glaubhaft nachvollziehbar erklären.

  • Aus meiner Sicht verlangt der VM keine pauschalen NK, sondern die Auffüllung der Kaution. Was, wenn aus noch zu erstellenden Abrechnungen Nachzahlungen zu erwarten sind, durchaus rechtens ist.

  • Aus meiner Sicht verlangt der VM keine pauschalen NK, sondern die Auffüllung der Kaution. Was, wenn aus noch zu erstellenden Abrechnungen Nachzahlungen zu erwarten sind, durchaus rechtens ist.


    Richtich, könnten ja 3 Monate à 80 Euronen sein. Und wenn jährlich abgerecnet wird, wird der TO noch bis 31.12.2013 Geduld habenmüssendürfen.

  • vielen dank für die Antworten. Die Verrechnung der Kaution mit der Nebenkostennachzahlung meinerseits ist unzulässig? ich dachte, wenn ich ihm dies auch schriftlich mitteile sei dies zulässig da ja ne Kaution da is um Ansprüche des Vermieters abzudecken?

    Die Nebenkostenvorauszahlungen habe ich jetzt auch überwiesen um nicht in Verzug zu geraten. Jedoch kam dann nochmals ein Brief vom Vermieter wo er nochmals 250 Euro verlangt, für diverse kleiner Mängel bei Übergabe. Bei meinen Auszug wurde im Übergabeprotokoll festgehalten, dass Bohrlöcher in der Wand sind und ein Fleck im Teppichboden. Daraufhin hörte ich aber nichts mehr vom Vermieter bis eben jetzt. Dies ist jedoch schon 8 Monate seit meinen Auszug her. Meine Frage ist nun ob dies nicht bereits unter die Verjährung von 6 Monaten fällt? oder reichte dass Übergabe-Protokoll aus um die Verjährung zu stoppen?

    breits vielen dank für die Antworten.

  • Zitat

    ich dachte, wenn ich ihm dies auch schriftlich mitteile sei dies zulässig da ja ne Kaution da is um Ansprüche des Vermieters abzudecken?

    Diese Verrechnung nimmt aber der Vermieter und nicht der Mieter vor! Mit anderen Worten, falsch gedacht.

    Zitat

    Meine Frage ist nun ob dies nicht bereits unter die Verjährung von 6 Monaten fällt? oder reichte dass Übergabe-Protokoll aus um die Verjährung zu stoppen?

    Was ist das denn für eine Logik? Die Mängel wurden ja sofort bei Übergabe der Wohnung festgestellt. Also nix mit Verjährung. Warum hast du denn nicht sofort zeitnah die Mängel an der Wohnung beseitigt, ich glaube nicht, dass dich dein Exvermieter noch einmal dazu einladen musste.

  • okay dann habe ich in diesem Punkt wohl falsch gedacht. dachte des sei Mieterseits auch möglich. Da ich den Vermieter davor schon mal bezüglich der Kaution aufgefordert hatte, kam keine Reaktion und eben irgendwann die NK-Abrechnung.

    Naja es wurde von Vermieterseits nur beim Übergabe-Protokoll dass auch für den Nachmieter gültig war festgehalten dass eben kleinere Schönheitssachen sind. Es kam ja nichts mehr dass ich dies oder jenes noch erledigen sollte. Nach fast nen dreiviertel Jahr kommt dann diese Forderung.

  • Hallo schuhtt,

    da Du am 1.4. ausgezogen warst, kann der VM noch bis zum 30.9. Kompensationsforderungen für verdeckte und auch für lt. Übergabeprotokoll dokumentierte Mängel fordern.

  • Danke für dir schnelle Antwort. Also Ende des Mietvertrages war der 31.03, Übergabe der Wohnung war bereits am 08.03 da ich schon früher in meine neue Wohnung konnte. Zählt bei dieser Frist der Übergabe Tag des Schlüssels oder Ende des Vertrages. Mir geht es jetzt nicht darum dass ich wegen ein paar Tagen fristen jetzt rumreiten will und bin auch gewillt einen Teil zu zahlen jedoch nicht den Betrag da die Mängel wirklich minimal waren. Deswegen möchte ich wissen wie ich rechtlich dastehe, hat der Vermieter überhaupt noch dass recht oder ist es verjährt und ich kann ihm guten Gewissens daraufhin weisen und anbieten die Hälfte von dem von ihm verlangten Betrag zu zahlen ohne mit weiteren scherereien rechnen zu müssen.

  • Danke für dir schnelle Antwort. Also Ende des Mietvertrages war der 31.03, Übergabe der Wohnung war bereits am 08.03 da ich schon früher in meine neue Wohnung konnte. Zählt bei dieser Frist der Übergabe Tag des Schlüssels oder Ende des Vertrages.


    Warum nicht von Anfang an die korrekten Fakten?
    Es zählt der (nachweisliche) Termin der Rückgabe der Mietsache.

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