Beiträge von schuhtt

    Danke für dir schnelle Antwort. Also Ende des Mietvertrages war der 31.03, Übergabe der Wohnung war bereits am 08.03 da ich schon früher in meine neue Wohnung konnte. Zählt bei dieser Frist der Übergabe Tag des Schlüssels oder Ende des Vertrages. Mir geht es jetzt nicht darum dass ich wegen ein paar Tagen fristen jetzt rumreiten will und bin auch gewillt einen Teil zu zahlen jedoch nicht den Betrag da die Mängel wirklich minimal waren. Deswegen möchte ich wissen wie ich rechtlich dastehe, hat der Vermieter überhaupt noch dass recht oder ist es verjährt und ich kann ihm guten Gewissens daraufhin weisen und anbieten die Hälfte von dem von ihm verlangten Betrag zu zahlen ohne mit weiteren scherereien rechnen zu müssen.

    okay dann habe ich in diesem Punkt wohl falsch gedacht. dachte des sei Mieterseits auch möglich. Da ich den Vermieter davor schon mal bezüglich der Kaution aufgefordert hatte, kam keine Reaktion und eben irgendwann die NK-Abrechnung.

    Naja es wurde von Vermieterseits nur beim Übergabe-Protokoll dass auch für den Nachmieter gültig war festgehalten dass eben kleinere Schönheitssachen sind. Es kam ja nichts mehr dass ich dies oder jenes noch erledigen sollte. Nach fast nen dreiviertel Jahr kommt dann diese Forderung.

    vielen dank für die Antworten. Die Verrechnung der Kaution mit der Nebenkostennachzahlung meinerseits ist unzulässig? ich dachte, wenn ich ihm dies auch schriftlich mitteile sei dies zulässig da ja ne Kaution da is um Ansprüche des Vermieters abzudecken?

    Die Nebenkostenvorauszahlungen habe ich jetzt auch überwiesen um nicht in Verzug zu geraten. Jedoch kam dann nochmals ein Brief vom Vermieter wo er nochmals 250 Euro verlangt, für diverse kleiner Mängel bei Übergabe. Bei meinen Auszug wurde im Übergabeprotokoll festgehalten, dass Bohrlöcher in der Wand sind und ein Fleck im Teppichboden. Daraufhin hörte ich aber nichts mehr vom Vermieter bis eben jetzt. Dies ist jedoch schon 8 Monate seit meinen Auszug her. Meine Frage ist nun ob dies nicht bereits unter die Verjährung von 6 Monaten fällt? oder reichte dass Übergabe-Protokoll aus um die Verjährung zu stoppen?

    breits vielen dank für die Antworten.

    Hallo,

    mein Fall ist ein wenig kompliziert, ich bin zum 01.04.2012 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Dann kam die Nebenkostenabrechnung für dass alte Jahr, also 2011, diese Betrug satte 900€ meine zustehende Kaution betrug 700 €. Daraufhin habe ich den Vermieter mitgeteilt dass ich bitte die Nebenkosten mit der Kaution zu verrechnen und habe ihm die noch ausstehenden 200 € überwiesen. Daraufhin kam von diesen zurück, dass dies eigentlich nicht rechtens gewesen sei und er für die Nebenkosten von Januar - März also 3 Monate 240 € als Sicherheit von der Kaution einbehält (Die Kaution existiert ja in dem Sinne nicht mehr, da ich sie ja bereits verrechnet habe) und fordert von mir somit dass ich ihm die 240 € überweise.
    Bin ich dazu rechtlich verpflichtet oder muss er mir erst eine Nebenkostenabrechnung für dass die Monate Januar bis März vorlegen?
    bereits vielen dank für die Antworten.

    ich hätte mal eine Frage, wie der rechtliche Aspekt in diesem Fall ist:

    2 Leute unterschreiben zusammen einen Mietvertrag. Bis zum Einzug der Wohnung verkrachen sich die beiden Personen und sind sich Einig dass einer einzieht und einer nicht. Derjeniger der in die Wohnung einzieht findet einen FReund der ebenfalls mit einziehen würde. Kann sich der Vermieter in diesem Fall querstellen und der Änderung nicht zustimmen.
    Bzw. ein weiterer Aspekt ist wenn der Mietvertrag über einen Makler geschlossen wurde, diese die Maklercourtage erhalten hat, kann dieser nochmals die Courtage verlangen, da ja ein neuer Mietvertrag geschlossen werden müsste?

    besten dank für die Antworten

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