Wasserflecken

  • Hallo zusammen!

    Ich wohne zum ersten Mal in einer WG und habe mich zuvor noch nie damit beschäftigen müssen, welche Rechte und Ansprüche man als Mieter gegenüber dem Vermieter hat. Vielleicht könnt ihr was zu folgender Situation sagen:
    In meinem Zimmer (Altbau) haben sich am Wochenende Wasserflecken auf dem Holzdielenfußboden gebildet (streifenartig; der größte ca. 30cm lang und 4cm an der dicksten Stelle); direkt an der Wand, hinter welcher das Badezimmer (genauer: die Dusche) ist. Ich habe dem Vermieter Bescheid gesagt und er hat sich die Sache mal angeschaut. Er schickt jetzt jemanden vorbei, der die Dusche mit Silikon neu verfugt und hat mir empfohlen, die Wasserflecken trockenzuföhnen. Ich bin der Meinung, dass das nicht ausreicht, da mit Sicherheit noch mehr Feuchtigkeit hinter der Leiste und so ist. Außerdem bin ich nicht 100% sicher, dass die mangelhafte Verfugung in meiner Dusche der Grund ist...
    Muss ich das jetzt so hinnehmen (ist schließlich sein Haus) oder habe ich ein Recht darauf, dass dem Schaden auf den Grund gegangen wird?

    Es sei vielleicht noch anzumerken, dass mein Vermieter nicht der umgänglichste ist und ich es mir mit ihm aber nicht verscherzen möchte...

    Ich freu mich über ein paar Gedankenanstöße,
    Kim


    PS: Fönen hat bisher noch nix gebracht...:D

  • Von außen mit etwas föhnen bringt nichts. Kommt aber darauf an ob der Zustand schon länger ist.

    Sie haben richtig gehandelt den Vermieter sofort zu informieren, welche Maßnahmen der Vermieter ergreift kann Ihnen schnuppe sein.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

    Die Flecken habe ich Sonntag bemerkt und dann gleich Montag gemeldet. Damit habe ich meine Pflicht also schon erfüllt?

    Liegt die Beseitigung der Flecken in meiner Hand? Und muss ich mich schriftlich irgendwie absichern?
    Ich habe irgendwie die Horrorvorstellung, dass ich bei Kündigung dafür belangt werden könnte, falls da was vermodert...:(

    Beste Grüße!
    Kim

  • Hallo Kim,
    die Erfahrung lehrt, dass man oft garnicht vorsichtig genug sein kann.
    Ich würde Beweise sichern, bspw. Fotos mit Datumseinblendung, Tageszeitung dabei, Zeugenaussagen fixieren und Einwurfeinschreiben an den VM, dass ich "der guten Ordnung halber" :o ihm den Sachverhalt noch einmal hierdurch mitteile, da ja auch mir daran gelegen ist, die gute Substanz der Mietsache zu bewahren.

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