Beiträge von bs1985

    Hallo liebe Community!

    Folgende Situation: 2024 fand in meinem Wohnhaus, in dem ich eine 1-Zimmer-Wohnung gemietet habe, eine Strangsanierung statt. Dadurch konnte ich die Wohung 2 Monate nicht nutzen und in dem Zeitraum musste ich keine Warmmiete zahlen. Der Nebenkostenabschlag pro Monat beträgt 85 Euro. Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024 erhalten, in der die Wohnungsverwaltung mir die fehlende 170 € Nebenkostenvorauszahlung quasi gutgeschrieben hat (wodurch ich auf 1020 € Vorauszahlung für 12 Monate komme) und dafür das gesamte Kalenderjahr mit 366 Tagen veranschlagt hat.

    366 Tage - 1020 Euro Abschlag vs. 305 Tage - 850 Euro Abschlag

    Wäre es nicht richtig, meine tatsächlich getätigte Abschlagszahlung als Grundlage zu nehmen und nur 305 Tage zu berechnen? Ich habe in den 2 Monaten schließlich nicht zum Verbrauch von Wasser & Müll & Co beigetragen. Der Verbrauch in unserem Haus ist leider sehr hoch, weshalb ich durch die 305-Tage-Rechnung 80 Euro weniger nachzahlen müsste - von daher ist es für mich schon relevant...

    Ich bedanke mich im Voraus für eure Meinungen und wünsche euch einen schönen Sonntag!

    Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

    Die Flecken habe ich Sonntag bemerkt und dann gleich Montag gemeldet. Damit habe ich meine Pflicht also schon erfüllt?

    Liegt die Beseitigung der Flecken in meiner Hand? Und muss ich mich schriftlich irgendwie absichern?
    Ich habe irgendwie die Horrorvorstellung, dass ich bei Kündigung dafür belangt werden könnte, falls da was vermodert...:(

    Beste Grüße!
    Kim

    Hallo zusammen!

    Ich wohne zum ersten Mal in einer WG und habe mich zuvor noch nie damit beschäftigen müssen, welche Rechte und Ansprüche man als Mieter gegenüber dem Vermieter hat. Vielleicht könnt ihr was zu folgender Situation sagen:
    In meinem Zimmer (Altbau) haben sich am Wochenende Wasserflecken auf dem Holzdielenfußboden gebildet (streifenartig; der größte ca. 30cm lang und 4cm an der dicksten Stelle); direkt an der Wand, hinter welcher das Badezimmer (genauer: die Dusche) ist. Ich habe dem Vermieter Bescheid gesagt und er hat sich die Sache mal angeschaut. Er schickt jetzt jemanden vorbei, der die Dusche mit Silikon neu verfugt und hat mir empfohlen, die Wasserflecken trockenzuföhnen. Ich bin der Meinung, dass das nicht ausreicht, da mit Sicherheit noch mehr Feuchtigkeit hinter der Leiste und so ist. Außerdem bin ich nicht 100% sicher, dass die mangelhafte Verfugung in meiner Dusche der Grund ist...
    Muss ich das jetzt so hinnehmen (ist schließlich sein Haus) oder habe ich ein Recht darauf, dass dem Schaden auf den Grund gegangen wird?

    Es sei vielleicht noch anzumerken, dass mein Vermieter nicht der umgänglichste ist und ich es mir mit ihm aber nicht verscherzen möchte...

    Ich freu mich über ein paar Gedankenanstöße,
    Kim


    PS: Fönen hat bisher noch nix gebracht...:D

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