Mindesthöhe von Mieträumen, gibt es soetwas???

  • Hallo,

    ich suche ein Urteil zur Mindesthöhe von Räumen die bewohnt werden sollen.

    Beispiel:

    ein Bekannter hatte im elterlichen Eigenheim eine Kellerwohnung. Diese musste bereits in den 70er Jahren eine bestimmte Höhe haben um als bewohnbar zu gelten.

    Ohne diese geforderte Höhe hat der Keller nicht als Wohnraum gegolten. Ich meine es war so um die 2,20 mtr. Mindesthöhe um einen "bewohnbaren" Raum zu erhalten.

    Was ich suche ist ein entsprechendes Gesetz welches dies regelt.

    Ach ja, eine Suche beim BGH hat nichts ergeben. Kann aber auch sein das ich die falschen Suchbegriffe eingegeben habe.

    Würde mich über Antworten freuen und bedanke mich bereits im Vorfeld.

  • Auskunft gibt dir das örtliche Bauamt. Und BGH ist der Bundesgerichtshof.

    Dieser ist doch auch zuständig meiner Meinung nach. Denn in meiner Frage geht es rein um Mietraum.

    Um deutlich zu werden. Ich habe eine Unklarheit mit meinem Vermieter der einen Kellerraum mit 205 cm Deckenhöhe (Gewölbedecke an der niederigen Stelle) als Wohnraum deklariert hat. Wie es aussieht weicht der tatsächliche Mietraum ca.15m % von der Zahl im Mietvertrag nach unten ab.

    4 Mal editiert, zuletzt von gefrorene_wand (27. August 2012 um 18:01)

  • Zitat

    Dieser ist doch auch zuständig meiner Meinung nach.

    Mal ganz ehrlich, was kümmert mich deine Meinung, nicht die Bohne, nachdem ich deine Beiträge noch einmal gelesen habe.

    Wenn du Antworten willst dann gehe zum Mieterverein, den hast du doch einem anderen Fragesteller wärmstens empfohlen.

  • Mal ganz ehrlich, was kümmert mich deine Meinung, nicht die Bohne, nachdem ich deine Beiträge noch einmal gelesen habe.

    Wenn du Antworten willst dann gehe zum Mieterverein, den hast du doch einem anderen Fragesteller wärmstens empfohlen.

    Ich habe in meiner Antwort Dir gegenüber wenigstens noch einen anständigen Ton bewahrt. Du kannst wohl nur rotzige Antworten geben, oder wie.

    Das passende zu deiner Person hast du ja letztes mal gelesen bei deinen dämlichen Antworten.
    Einfach unbelehrbar, was !!!

    Ach ja jetzt was für echte Gehirn Akrobaten wie dich, ich bin im Mieterbund. Und zwar mit rundum sorglos Paket.

    Sonst noch Kommentare auf Lager ???

    Vielleicht solltest du den Verein wechseln da ich immer mehr den Anschein habe das du selber Vermieter bist.

  • und tschüß ...

    Mainschwimmer hat dir 100 % die korrekte Antwort gegeben.
    Wende Dich an das örtliche Bauamt. Denn Bestimmungen werden örtlich variieren.
    Der BGH hat damit nichts zu tun, da bist Du auf dem falschen Pfad.

    Statt die Antwort zu akzeptieren und Dich ans Bauamt zu wenden, fängst Du an Unsinn zu labern.

    Das kommt in letzter Zeit immer häufiger vor, daher kann ich Mainschwimmers Reaktion durchaus verstehen und ehrlich gesagt ist die noch im Rahmen wenn ich schaue wieviel Quatsch Du hier schon abgeseilt hast.

  • Zitat

    Sonst noch Kommentare auf Lager ???

    Ja, wenn ich mir deine früheren Beiträge ansehe, kann ich davon ausgehen, dass du dümmer bist, als die Polizei erlaubt.

    Zitat

    Ach ja jetzt was für echte Gehirn Akrobaten wie dich, ich bin im Mieterbund.

    Das glaub ich einfach nicht. Typen wie dich setzten die in der Regel vor die Tür!

  • Berny

    Lass doch sein. Wer solchen Kauderwelsch schreibt, ist doch nicht von dieser Welt und darum bei seinem Mieterverein mit dem Rundum Sorglos-Paket bestens bedient.

    Wobei ich mir auch Gedanken gemacht habe, was 15m% für eine Rechenart ist. Eine Grundrechenarten scheint es nicht zu sein. Und alles was darüber ist, ist für mich zu hoch (ich schäme mich auch).

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