Hallo zusammen,
ich habe eine Frage in Bezug auf eine laufende Küchen- und Badmodernisierung.
In der schriftlichen Ankündigung hieß es, dass die Modernisierungsmaßnahmen bis maximal zum 31. Juli laufen würden.
Nun haben die Modernisiserungsmaßnahmen in der Küche bereits vom 23. Juli bis 11. August gedauert. Hinzu kommt, dass meine Küche sich etwas verkleinert hat, so dass meine (ca. 1/2 Jahr alten) Küchenmöbel nicht mehr reinpassten.
Die Hausverwaltung hat neue, von der Größe passende Küchenmöbel kaufen und einbauen lassen.
Nun wurde mündlich erklärt, dass die Maßnahmen im Bad am 27. August beginnen werden und ca. 2 Wochen in Anspruch nehmen werden. Bei dem Zeitmanagement gehe ich aber eher von 3 Wochen aus, da seit einigen Tagen klar wurde, dass das Bad nicht nur modernisisert, sondern auch saniert wird und das ganz.
Meine Frage zielt nun auf meine Rechte, wenn es um die darauf folgende Mieterhöhung geht.
1. Könnte ich die Mieterhöhung leicht drücken, mit Verweis auf die schlechte Kommunikation bei den Baumaßnahmen? (Ich gehe mal nicht davon aus, aber ich dachte, ich frage hier mal, man weiß ja nie).
2. Auch wenn das sicherlich von Mietwohnung zu Mietwohnung sehr unterschiedlich ist, wie hoch kann eine Mieterhöhung nach einer Badsanierung (die Erhöhung für die Modernisierung ist bereits bekannt) ungefähr ausfallen?
Mein Badezimmer hat ca. 3qm. Anstatt einer Badewanne werde ich eine Dusche und ein Waschbecken (war vorher nicht da) bekommen.
Es wird neu gefliest und ich bekomme einen Handtuchwärmer als Heizung.
Alles in allem haben die Maßnahmen ca. 3-4 Wochen länger gedauert, als und gesagt wurde.
Bin für jede Stellungnahme dankbar!
Gruß!