Ich brauche Rat

  • Hallo hier im Forum, bin neu hier im Forum und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...
    Da der harte Winter mein Tüschloß geärgert hat und dieses dann immer wieder mal nicht so wollte wie ich, habe ich es vor ein paar Tagen ausgewechselt. Mein Vermieter wusste davon und sagte mir ich solle hin und wieder mal Öl rein sprühen.... und tat sich dann damit ab. Vor ein paar Tagen stand ich eine geschlagene halbe Stunde vor der Tür, um rein zu kommen. Das wurde mir dann ehrlich zu blöd, immer zu hoffen, dass es sich öffnet. Kurzerhand habe ich dann einfach ausgewechselt. Meine Frage muss nun: bin ich nun dazu verpflichtet meinem Vermieter davon in Kenntniss zu setzten? Und ihm gegebenenfalls noch einen Schlüssel nachmachen????

    Danke für Eure Antworten
    Kontantes

  • Niemand außer Ihnen und Ihren Mitbewohnern hat das Recht, einen Schlüssel zu Ihrer Wohnung zu besitzen. Erst recht nicht der Vermieter.

    Darum müssen Sie ihn auch nicht über das Auswechseln des Schließzylinders informieren. Es reicht völlig, wenn Sie bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen.

    Aber, Schließzylinder werden nicht mit Öl, sondern mit Graphitspray gängig gemacht. Öl verharzt und verklebt die Mechanik eines solchen Schlosses.

    Lesen Sie bitte hier: Sicherheitsmarkt

  • *Klugscheißermodus an*

    Off-Topic:

    Hallöle Mainschwimmer,

    ich bin Ihrem Link gefolgt und dabei aber auf ein anderes Ergebnis für die Zylinderpflege gestoßen.

    - kein Öl
    - kein Graphit
    - kein Graphitspray

    *Klugscheißermodus aus* :):p

  • Danke für die Antworten... nun soll ich nach knapp vier Jahren, seitdem ich hier wohne, Nebenkosten nachzahlen... und das, wo es keinerlei Zähler in meiner Wohnung gibt. Weder Wasser noch Stromzähler... Geht das so einfach?

    Lg Kontantes

  • Fordern kann Ihr Vermieter viel, wenn der Tag lang ist. Aber bezahlen müssen Sie nur das, was im Mietvertrag vereinbart ist.

    Je nach Bundesland müssen Mietwohnungen nicht mit eigenen Kaltwasserzählern ausgestattet werden. Bei Heizung und Warmwasser verlangt die Heizkostenverordnung eine Abrechnung nach Verbrauch. Wohnen Sie aber mit Ihrem Vermieter alleine unter einem Dach, dann darf er die Heiz- und Wasserkosten auch nach der Wohnfläche abrechnen.

    Also, bevor ich noch weiter aushole, was ist im Mietvertrag vereinbart, bezahlen Sie eine Netto(Kalt)miete plus Nebenkostenvorauszahlung , wieviele Mietparteien wohnen im Haus?

    Darum ergänzen Sie bitte Ihre Anfrage, wenn Sie korrekte Antworten erwarten.

  • Achten Sie auch bitte darauf, dass die einzelnen Abrechnungsperioden nicht über 12 Monate betragen. Ich hoffe, dass der Vermieter nicht auf die Idee gekommen ist und Ihnen eine einzige Nebenkostenabrechnung über 4 Jahre vorgelegt hat.

  • Also es sind genau vier Mietparteien, wobei die Vermieterin mit dabei ist. Im Mietvertrag ist eine Nebenkostenvorrauszahlung enthalten, es gibt weder Strom-noch Wasserzähler. Die Kaltmiete beträgt: 433€, die NKVZ : 77€. Die angegebene Quadrahtmeterzahl von 70 stimmt auch nicht, was heute nach gemessen wurde. Sie beträgt nur kanpp 60!
    Gegen eine Nebenkostenabrechnung ist ja insofern nichts einzuwenden, wenn sie genau und fristgerecht vollzogen wird. Sie hat den Verbrauch durch die jeweils im Hause wohnenden Personenzahl geteilt, ohne den Verbrauch irgendwo abgelesen zu haben. Im Übrigen: DANKE für die Kommentare hier, sie helfen schon sehr...Liebe Grüße und noch einen schönen Abend

  • Die Betriebskostenabrechnung war schon immer ein Streitpunkt zwischen den Parteien. Und es ist sehr viel geschrieben und geurteilt worden. Nach Ihrer Schilderung sind so viele Fehler gemacht worden, dass es den Rahmen sprengen würde um alles anzusprechen.:(

    Ich beschränke mich daher mal auf folgendes:

    Grundsätzlich gilt, dass jede Abrechnung klar, übersichtlich und aus sich heraus verständlich sein muss. Sie soll also gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein, sodass sie dem durchschnittlichen Verständnisvermögen von juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter entspricht.

    Einzelne Fragen beantworten, als Gesetzeswerke, die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung. Gegen diese wurden offensichtlich ganz erheblich verstoßen.
    Sie sollten sich mit einem Mieterverein kurzschließen oder einen Fachanwalt zu Rate ziehen.
    Die erste wichtige Vorarbeit die Sie leisten können, ist die Beantragung der Belegeinsicht zu Prüfungszwecken beim Vermieter.
    Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet und der Mieter hat für diesen Zweck bis zu 4 Wochen Zeit.

  • Was ich gestern Abend vergass zu erwähnen: sie hat Kopien der jeweiligen Rechnungen mit beigelegt, jedoch fehlte die der Heizölrechnungen. Also alles im Allen ein wenig undurchsichtig hier und kompliziert ;)

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