Ich soll Teppich verlegen weil mein Sohn zu laut krabbelt!!!???

  • Hallo, ich habe folgendes Problem:
    seit April 2012 bewohne ich mit meinem Sohn (1Jahr) eine 60 qm Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (BJ 1964, zwischenzeitlich saniert). Der Fußbodenbelag ist PVC. Mein Sohn krabbelt alterstypisch durch die Wohnung und vom Nachbarn unter uns kommen in regelmäßigen Abständen Beschwerden wir sollen doch leiser sein. Ich habe mich bereits an den Hausverwalter gewandt der erst meinte, es sind ältere Leute, ich solle es nicht so ernst nehmen, sie seien sehr empfindlich. Mittlerweile kam aber der Hausverwalter und meinte er habe sich in der entsprechenden Wohnung gewesen und der Lärm den das Krabbeln verursacht sei tatsächlich sehr ausgeprägt. Nun wurde ich angehalten meine Wohnung mit dickem Teppichboden auszulegen der den Trittschall dämmen soll, aus Rücksichtnahme auf die Nachbarn. Das kann ich mir finanziell momentan einfach nicht leisten. Ich denke allerdings auch dass ein Haus bzw Fußböden so gedämmt sein müssten dass Krabbeln, was bei Kindern ja nicht zu vermeiden ist (sie laufen ja dann auch nicht minder polternd), in dem Umfang gedämpft wird, dass den unter mir wohnenden Mietern nicht die Decke auf den Kopf fällt.
    Was kann ich dem entgegenbringen? Ist evtl sogar der Vermieter dafür zuständig notwendige Maßnahmen einzuleiten um den Fußboden zu dämmen?

    Hilfe,ich bin langsam echt ratlos! :(:confused:

  • Man kann es ja mal versuchen ;)

    Bitte jetzt nicht falsch verstehen, aber ich nehme kaum an, dass Sie ein 'Elefantenbaby' in der Wohnung großziehen. Und wenn die vorhandene Schalldämmung nicht ausreicht um eine normale Nutzung der Wohnung zu gewährleisten, so ist es es aus meiner Sicht Aufgabe des Vermieters dies zu ändern.


  • Ist evtl sogar der Vermieter dafür zuständig notwendige Maßnahmen einzuleiten um den Fußboden zu dämmen?

    Nein, der Vermieter muß nicht dafür sorgen, daß Ihre Kinder sich so verhalten, das andere Mitbewohner möglichst wenig gestört werden. Betonung auf möglichst. Sie sind die Erziehungsberechtigte! Andernfalls müssen Sie für eine entsprechende Schalldämmung sorgen.

  • Hallo Helmchen,

    in einem Haus mit mehreren Wohnungen müssen die Bewohner gewisse Beeinträchtigungen hinnehmen.
    Wenn Dein Spross nun besonders lebhaft ist UND gerade an dieser Stelle das Haus besonders schwach, so liegt es an Dir, für schalldämpfende Massnahmen zu sorgen. Deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bzw. -bereitschaft ist hierbei kein Kriterium. Einen dicken Teppich bzw. Bodenbelag wirst Du mit etwas Eigenitiative schon bekommen können, bspw. bei Obdachlosen-Lager [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_nf=1…iw=1170&bih=581]Google[/url]
    Du wirst Dich wundern, was es dort sonst noch alles so gibt für kleines Geld.

  • Hallo Helmchen,

    es besteht in einen Wohnhaus in der Regel immer eine sogenannte Hausordnung. Und darin kann unter der Rubrik "Schutz vor Laerm" der Hinweis vorhanden sein, dass in der Zeit von 13 Uhr bis 15 Uhr und in der Zeit von 22 Uhr bis 07 Uhr dieser auf Zimmerlautstaerke zu reduzieren ist.
    Ein Baby in meines Erachten innerhalb dieser Zeitspanne am Schlafen. Es ist in der Regel auch nicht mehr soweit entfernt bis das Baby anfaengt zu laufen.
    Dann kommt der Punkt in dem es fuer den Vermieter bzw. Nachbar schwierig werden kann. Denn wenn die Schritte des Baby stoeren was ist dann mit Ihren Schritten und was ist mit den Schritten des Vormieters. Hier ist in der Regel das Problem schon bei Ihren Nachbarn und eventuell beim Vermieter bekannt. Ab hier ist meines Wissen die Anbrigung eines Schallschutz durch den Mieter nicht mehr so ohne weiteres gegeben. Wie beschrieben, wenn das Baby die ersten Schritte macht.
    Tipp: Es kann keiner verlangen, dass Sie und Ihr Baby sich ausserhalb der oben genannten Zeiten nicht in Ihre Wohnung bewegen duerfen.
    Wenn Sie keine Hausordnung haben umso besser fuer Sie.
    Was oftmals hilft ist eine Kontaktaufnahme mir den Nachbarn, den Baby koennen auf "aeltere" Menschen ein positives Stimmungsbild erzeugen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (20. August 2012 um 19:40)

  • Wenn ich mich nicht irre ist doch vor ein par Monaten erst ein Urteil gefallen welches die Spiel Rechte von Kindern stärkt. Greift es hier denn nicht. Wir haben hier einen Nachbarn desen Kind behindert ist. Es macht wirklich Lärm auch noch nach 22 Uhr. Mich zu Beschweren ist mir aber noch nicht eingefallen.

  • Wenn ich mich nicht irre ist doch vor ein par Monaten erst ein Urteil gefallen welches die Spiel Rechte von Kindern stärkt. Greift es hier denn nicht. Wir haben hier einen Nachbarn desen Kind behindert ist. Es macht wirklich Lärm auch noch nach 22 Uhr. Mich zu Beschweren ist mir aber noch nicht eingefallen.


    ... würde auch nichts "bringen".

  • Nein, der Vermieter muß nicht dafür sorgen, daß Ihre Kinder sich so verhalten, das andere Mitbewohner möglichst wenig gestört werden. Betonung auf möglichst. Sie sind die Erziehungsberechtigte! Andernfalls müssen Sie für eine entsprechende Schalldämmung sorgen.

    Also ich sage jetzt meinem 14 Monate alten Sohn er soll nicht so laut poltern beim Krabbeln, gut hab ich getan. Ich glaube bis er das versteht vergehen noch einige Monate.

  • Hallo Helmchen,

    es besteht in einen Wohnhaus in der Regel immer eine sogenannte Hausordnung. Und darin kann unter der Rubrik "Schutz vor Laerm" der Hinweis vorhanden sein, dass in der Zeit von 13 Uhr bis 15 Uhr und in der Zeit von 22 Uhr bis 07 Uhr dieser auf Zimmerlautstaerke zu reduzieren ist.
    Ein Baby in meines Erachten innerhalb dieser Zeitspanne am Schlafen. Es ist in der Regel auch nicht mehr soweit entfernt bis das Baby anfaengt zu laufen.
    Dann kommt der Punkt in dem es fuer den Vermieter bzw. Nachbar schwierig werden kann. Denn wenn die Schritte des Baby stoeren was ist dann mit Ihren Schritten und was ist mit den Schritten des Vormieters. Hier ist in der Regel das Problem schon bei Ihren Nachbarn und eventuell beim Vermieter bekannt. Ab hier ist meines Wissen die Anbrigung eines Schallschutz durch den Mieter nicht mehr so ohne weiteres gegeben. Wie beschrieben, wenn das Baby die ersten Schritte macht.
    Tipp: Es kann keiner verlangen, dass Sie und Ihr Baby sich ausserhalb der oben genannten Zeiten nicht in Ihre Wohnung bewegen duerfen.
    Wenn Sie keine Hausordnung haben umso besser fuer Sie.
    Was oftmals hilft ist eine Kontaktaufnahme mir den Nachbarn, den Baby koennen auf "aeltere" Menschen ein positives Stimmungsbild erzeugen.

    In den Ruhezeiten schläft mein Sohn (von 19.00 Uhr- 7.30 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.30 Uhr). Da kann also keine Beeinträchtigung der anderen Mieter stattfinden.

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