Hallo Helmchen,
es besteht in einen Wohnhaus in der Regel immer eine sogenannte Hausordnung. Und darin kann unter der Rubrik "Schutz vor Laerm" der Hinweis vorhanden sein, dass in der Zeit von 13 Uhr bis 15 Uhr und in der Zeit von 22 Uhr bis 07 Uhr dieser auf Zimmerlautstaerke zu reduzieren ist.
Ein Baby in meines Erachten innerhalb dieser Zeitspanne am Schlafen. Es ist in der Regel auch nicht mehr soweit entfernt bis das Baby anfaengt zu laufen.
Dann kommt der Punkt in dem es fuer den Vermieter bzw. Nachbar schwierig werden kann. Denn wenn die Schritte des Baby stoeren was ist dann mit Ihren Schritten und was ist mit den Schritten des Vormieters. Hier ist in der Regel das Problem schon bei Ihren Nachbarn und eventuell beim Vermieter bekannt. Ab hier ist meines Wissen die Anbrigung eines Schallschutz durch den Mieter nicht mehr so ohne weiteres gegeben. Wie beschrieben, wenn das Baby die ersten Schritte macht.
Tipp: Es kann keiner verlangen, dass Sie und Ihr Baby sich ausserhalb der oben genannten Zeiten nicht in Ihre Wohnung bewegen duerfen.
Wenn Sie keine Hausordnung haben umso besser fuer Sie.
Was oftmals hilft ist eine Kontaktaufnahme mir den Nachbarn, den Baby koennen auf "aeltere" Menschen ein positives Stimmungsbild erzeugen.
In den Ruhezeiten schläft mein Sohn (von 19.00 Uhr- 7.30 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.30 Uhr). Da kann also keine Beeinträchtigung der anderen Mieter stattfinden.