Hallo zusammen,
Sachverhalt nach Übergabeversuch der Wohung:
Im Mietvertrag steht, dass Wohnung renoviert übergeben wurde und farbige Wände mit Dispersionsfarbe zu streichen sind (nach Auszug).
Lt. Übergabeprotokoll: Mängel, die Schadenersatzpflicht ausschließen: Wohnung ungemalert, Bohrlöcher verschlossene in Küche und Bad (ohne genaue Anzahl)
1. Termin am 06.08.12 (weil VM voher nicht konnte), Wohnung wurde nicht abgenommen, eine Mängelliste jedoch nicht erstellt und bis auf 2 Ausnahmen (kaputte Tür und Zierleisten die mit Farbe verschmiert sind)keine weiteren genannt. VM stellt Frist bis 27.08.12 (auch hier kann er nicht eher)
Die farbigen Wände in Flur und Wohnzimmer wurden durch uns mit weißer Dispersionsfarbe gemalert.
Frage: Muss eine Mängelliste erstellt werden, damit wir überhaupt wissen was wir ausbessern sollen?
Und inwieweit kann er eine Nutzungsentschädigung bis zum 27.08.12 verlangen?
Danke für eure Antworten. =)