Danke für deine schnelle Antwort =)
In der Übergabeliste bei Einzug gibt es den Passus: Mängel an der Mietsache, die eine Schadenersatzpflicht ausschliessen und einen Passus Mängel an der Mietsache unter der u.a. Müll im Keller und defekter Riegel Kellerschloß erwähnt wurden, die vom VM vor Einzug auch beseitigt wurden.
Also von meinem Verständnis her, dass Mängel an der Mietsache durch VM noch vor Einzug zu beseitigen sind und die ausgeschlossenen eben auch nicht durch uns ausgebessert werden müssen.
Ich gehe davon aus, dass das Ganze mit dem Anwalt geregelt werden muss ich aber zumindest vorab dem VM ein wenig die Stirn bieten kann. =)