Keine Mängelliste bei Übergabe mit Nachfrist

  • Hallo zusammen,

    Sachverhalt nach Übergabeversuch der Wohung:

    Im Mietvertrag steht, dass Wohnung renoviert übergeben wurde und farbige Wände mit Dispersionsfarbe zu streichen sind (nach Auszug).

    Lt. Übergabeprotokoll: Mängel, die Schadenersatzpflicht ausschließen: Wohnung ungemalert, Bohrlöcher verschlossene in Küche und Bad (ohne genaue Anzahl)

    1. Termin am 06.08.12 (weil VM voher nicht konnte), Wohnung wurde nicht abgenommen, eine Mängelliste jedoch nicht erstellt und bis auf 2 Ausnahmen (kaputte Tür und Zierleisten die mit Farbe verschmiert sind)keine weiteren genannt. VM stellt Frist bis 27.08.12 (auch hier kann er nicht eher)

    Die farbigen Wände in Flur und Wohnzimmer wurden durch uns mit weißer Dispersionsfarbe gemalert.

    Frage: Muss eine Mängelliste erstellt werden, damit wir überhaupt wissen was wir ausbessern sollen?
    Und inwieweit kann er eine Nutzungsentschädigung bis zum 27.08.12 verlangen?

    Danke für eure Antworten. =)

  • Hallo Newbs,

    "Im Mietvertrag steht, dass Wohnung renoviert übergeben wurde und farbige Wände mit Dispersionsfarbe zu streichen sind (nach Auszug)."
    Soweit klar.

    "Lt. Übergabeprotokoll: Mängel, die Schadenersatzpflicht ausschließen:"
    Ausschliessen verstehe ich jetzt nicht.

    "Wohnung ungemalert, Bohrlöcher verschlossene in Küche und Bad (ohne genaue Anzahl)
    1. Termin am 06.08.12 (weil VM voher nicht konnte), Wohnung wurde nicht abgenommen, eine Mängelliste jedoch nicht erstellt und bis auf 2 Ausnahmen (kaputte Tür und Zierleisten die mit Farbe verschmiert sind)keine weiteren genannt. VM stellt Frist bis 27.08.12 (auch hier kann er nicht eher)
    Die farbigen Wände in Flur und Wohnzimmer wurden durch uns mit weißer Dispersionsfarbe gemalert.
    Frage: Muss eine Mängelliste erstellt werden, damit wir überhaupt wissen was wir ausbessern sollen?"
    Ich würde sagen ja, kenne jedoch keine Rechtsvorschrift diesbzgl.

    "Und inwieweit kann er eine Nutzungsentschädigung bis zum 27.08.12 verlangen?"
    Bie 27.8. nicht, meine ich.

  • Danke für deine schnelle Antwort =)

    In der Übergabeliste bei Einzug gibt es den Passus: Mängel an der Mietsache, die eine Schadenersatzpflicht ausschliessen und einen Passus Mängel an der Mietsache unter der u.a. Müll im Keller und defekter Riegel Kellerschloß erwähnt wurden, die vom VM vor Einzug auch beseitigt wurden.

    Also von meinem Verständnis her, dass Mängel an der Mietsache durch VM noch vor Einzug zu beseitigen sind und die ausgeschlossenen eben auch nicht durch uns ausgebessert werden müssen.

    Ich gehe davon aus, dass das Ganze mit dem Anwalt geregelt werden muss ich aber zumindest vorab dem VM ein wenig die Stirn bieten kann. =)

  • Ich gehe davon aus, dass das Ganze mit dem Anwalt geregelt werden muss ich aber zumindest vorab dem VM ein wenig die Stirn bieten kann. =)


    Yoo, da solltest Du, wenn Ihr nicht miteinander klar kommt (und es sich für Dich lohnen könnte) einen auf Mietrecht spezialisiertenr RA nehmen. Der kann sich sicherlich deutlicher und präziser ausdrücken und evtl. Forderungen stellen als unsereins.

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