Ankündigung Trockenbauarbeiten dem Vermieter?

  • Hallo,

    vielleicht kann mir jemand helfen.

    Wir würden gerne eine Trockenbauwand in einer Gewerbeeinheit (Ladenlokal) einziehen lassen und wissen nicht genau, ob diese Arbeiten dem Vermieter angekündigt werden müssen.


    Da das Stellen einer Trockenbauwand kein großen Eingriffe in die Bausubstanz darstellt, würde ich die Ankündigung nicht als verpflichtend sehen.

    Unser Vermieter ist sehr schwierig und legt uns ständig irgendwelche Steine in den Weg.

    Ein Tipp bzw. ein Urteil würde mir sehr weiterhelfen.

    Vielen Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von VHerr (8. August 2012 um 09:35)

  • Ich denke, dass wenn kein Eingriff in die Bausubstanz erfolgt, sie dazu den Vermieter nicht informieren müssen. Beachten Sie aber, das bei Beendigung des Mietverhältnisses diese Einbauten komplett entfernt werden müssen.

    Urteile suche Sie gefälligst selbst ! Glauben Sie etwa mein Kopf ist eine Datenbank mit Millionen Einträgen.

  • Danke für die Antwort,

    soetwas habe ich mir fast gedacht. Natürlich bin ich mir im Kalren darüber, dass nach einem Auszug die Trockenbauwand wieder zu entfernen ist und die Löcher in Wand und Boden fachmännsich zu verschließen sind.

    VG

  • ich würde es für anzeigepflichtig halten, die frage sollte eher sein - darf der vermieter das untersagen. nd dies würde ich mit nein beantworten.

    übrigens merken tut der das früher oder später eh und berechtigt oder nicht dann macht der richtig terz, aber muss ja jeder für sich entscheiden... ;)

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Hallo,

    danke für deine Mail.

    Bin ebenfalls der Meinung, dass er uns den Einbau nicht verweigern darf. Die Absicht des Einbaus habe ich ihm per Mail (inklusive Zeichnungen) mitgeteilt.

    Das Problem ist jedoch, dass er ständig nicht auf meine Mails/Ankündigungen meldet und wenn er sich meldet, dann mit 2 Wochen Verzögerung. Wir hatten schon mal eine Trockenbauwand im Laden eingezogen und kurz darauf kam der Vermieter mit seiner Anwältin an und hat sich mächtig aufgespielt.

    Das Ende vom Lied war, dass wir um den Frieden zu waren die Kaution aufgestockt haben. Aber ich bin es leid, jedesmal die gleiche Geschichte durchzumachen.

  • wenn beide kaufleute sind, dankbar an §362 HGB denken und gut ist.

    aufstocken der kaution, ist aber durchaus legitim. schließlich muss er den rückbau übernehmen im fall einer pleite o.ä. (über die höhe lässt sich natürlich prima streiten)

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