Beiträge von VHerr

    Hallo,

    danke für deine Mail.

    Bin ebenfalls der Meinung, dass er uns den Einbau nicht verweigern darf. Die Absicht des Einbaus habe ich ihm per Mail (inklusive Zeichnungen) mitgeteilt.

    Das Problem ist jedoch, dass er ständig nicht auf meine Mails/Ankündigungen meldet und wenn er sich meldet, dann mit 2 Wochen Verzögerung. Wir hatten schon mal eine Trockenbauwand im Laden eingezogen und kurz darauf kam der Vermieter mit seiner Anwältin an und hat sich mächtig aufgespielt.

    Das Ende vom Lied war, dass wir um den Frieden zu waren die Kaution aufgestockt haben. Aber ich bin es leid, jedesmal die gleiche Geschichte durchzumachen.

    Hallo,

    vielleicht kann mir jemand helfen.

    Wir würden gerne eine Trockenbauwand in einer Gewerbeeinheit (Ladenlokal) einziehen lassen und wissen nicht genau, ob diese Arbeiten dem Vermieter angekündigt werden müssen.


    Da das Stellen einer Trockenbauwand kein großen Eingriffe in die Bausubstanz darstellt, würde ich die Ankündigung nicht als verpflichtend sehen.

    Unser Vermieter ist sehr schwierig und legt uns ständig irgendwelche Steine in den Weg.

    Ein Tipp bzw. ein Urteil würde mir sehr weiterhelfen.

    Vielen Dank!

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