Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Wir würden gerne eine Trockenbauwand in einer Gewerbeeinheit (Ladenlokal) einziehen lassen und wissen nicht genau, ob diese Arbeiten dem Vermieter angekündigt werden müssen.
Da das Stellen einer Trockenbauwand kein großen Eingriffe in die Bausubstanz darstellt, würde ich die Ankündigung nicht als verpflichtend sehen.
Unser Vermieter ist sehr schwierig und legt uns ständig irgendwelche Steine in den Weg.
Ein Tipp bzw. ein Urteil würde mir sehr weiterhelfen.
Vielen Dank!