WG: 200€ Gebühr für Mieterwechsel

  • Hallo,

    Ich wohne seit mehr als 2 Jahren in einer Wohngemeinschaft mit 2 weiteren Personen. Wir sind alle 3 als Hauptmieter im Mietvertrag aufgeführt. Ich ziehe zum 1. September aus und habe auch einen passenden Nachmieter gefunden. Heute war mein Mitbewohner bei unserem Vermieter Berlinhaus Verwaltung GmbH und hat sich nach den nötigen Formularen erkundigt. Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass einfach nur eine Ergänzung zum Mietvertrag unterschrieben werden muss, wenn der Nachmieter den Anforderungen des Vermieters gerecht wird. Im jetzigen Fall ist es auch so, nur dass Berlinhaus dafür "bis zu 200€" verlangt. Das hat mich doch sehr geschockt.

    Darf mein Vermieter einfach eine Gebühr von 200€ erheben? In meinem Bekanntenkreis musste noch nie jemand auch nur einen Euro für diesen Verwaltungsakt bezahlen.

    Wie kann ich dagegen vorgehen?

    Im Wohnungsmietvertrag steht nichts von einer solchen Gebühr.

    Ich danke schon mal für jede Hilfe.


    Liebe Grüße

  • Zu den Fakten:

    Der Mietvertrag kann nur von allen Hauptmietern gemeinsam gekündigt werden.

    Einen Nachmieter kann der Vermieter akzeptieren- Betonung auf KANN.

    In Ihrem Fall wird ein Nachmieter akzeptiert und läßt sich das bezahlen.
    Sie können natürlich die Bezahlung verweigern; es zwingt Sie niemand dazu. Gleichwohl zwingt auch niemand den Vermieter dazu einen Nachmieter zu akzeptieren.

    Wägen Sie also ab.

  • Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Habe ich denn als Mieter keine Rechte?

    Ich ziehe ins Ausland und bin ab September definitiv erstmal weg. Es geht mir also nicht darum in eine günstigere Wohnung zu ziehen.

    Ich finde den Betrag von 200€ einfach unverhältnismäßig. Mir stellt sich die Frage, wofür ich bezahlen soll. Ein Vermieter kann doch nicht einfach Gebühren erfinden, die vorher mit keinem Wort erwähnt wurden, geschweige denn vertraglich festgehalten wurden.


  • Habe ich denn als Mieter keine Rechte?

    Doch, aber leider nicht alle.

    Zitat

    Ich ziehe ins Ausland und bin ab September definitiv erstmal weg. Es geht mir also nicht darum in eine günstigere Wohnung zu ziehen.

    Das ist dem Vermieter völlig egal.

    Zitat

    Ich finde den Betrag von 200€ einfach unverhältnismäßig.

    Ich auch !


    Zitat

    Mir stellt sich die Frage, wofür ich bezahlen soll.

    Hatte ich Ihnen schon mal erklärt.

    Zitat

    Ein Vermieter kann doch nicht einfach Gebühren erfinden, die vorher mit keinem Wort erwähnt wurden, geschweige denn vertraglich festgehalten wurden.

    Das brauchte er auch nicht. Er konnte davon ausgehen, das, sowie es die Rechtslage vorschreibt, auch wieder gemeinsam gekündigt wird.

  • Hallo Müller,

    für den VM ist das "ganz einfach": Er entlässt Dich nur dann aus dem MV, wenn Du ihm 200 Ocken zahlst.
    Wenn Du verweigerst, dann entlässt er Dich eben nicht.
    Wenn Du trotzdem ausziehst, müssen die beiden verbleibenden Mieter für Dich "mitbürgen", denn Du verbleibst Mieter mit allen Rechten und Pflichten.

  • Wie Berny schon schreibt, zahlen oder bis zum Sanktnimmerleinstag in der Haftung bleiben. Das gilt auch wenn die anderen Mitmieter nicht zahlen.


    Richtig, haften, nicht bürgen. Kam nur nicht drauf...:o
    Wie heisst es - wenn auch abgedroschen - so schön treffend: "Mitgegangen, mitgehangen"...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (7. August 2012 um 12:25)

  • Hallo Müller,
    die geforderte Gebuehr ist schon fragwuerdig. Sollten Sie einen Mietvertrag ueber eine Wohngemeinschaft WG haben umso schwerer ist die Forderung zu verstehen, desweiteren besteht auch keine Klausel im Mietvertrag darueber.
    Tipp. Es ist genau zu ueberpruefen wie die Kuendigungsklausel oder Mieterwechsel im Mietvertrag geregelt ist.
    Hier gegebenfalls Rechtsberatung in Bezug auf WG Mietvertrag einholen.
    Sollte es ein "normaler" Wohnmietvertrag sein, dann ist dieser mit einen dreimonatige Kuendigungfrist zu beenden. Einen Aufhebungsvertrag oder einen sog. fliegenden Mieterwechsel kann aber muss der Vermieter nicht zustimmen. Auch hier gilt was im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Fazit: WG Mietvertrag ist nicht immer gleich zusetzen mit einen "normalen" Mietvertrag. Da man von einen Wechsel der Mieter ausgehen kann. Mietvertrag genau ueberpruefen in Bezug auf Mieterkuendigung.
    Besonderheit besteht noch bei Studentenwohnungen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • z.B., dass Vermiter/innen, wenn sie die Schnauze voll von ihren Mieter/innen haben, sich Maßnahmen wie diese ausdenken, um es ihnen unbequem zu machen und sie so indirekt aus den Wohnungen zu verteiben.

  • z.B., dass Vermiter/innen, wenn sie die Schnauze voll von ihren Mieter/innen haben, sich Maßnahmen wie diese ausdenken, um es ihnen unbequem zu machen und sie so indirekt aus den Wohnungen zu verteiben.


    oder das ewige Studenten-WG-rein-raus und den damit verbundenen Hick-Hack (etwas) zu erschweren. Einerseits auch verständlich.

  • Billig und gut ist halt nicht immer beieinand.


    Bereit mit 16 Jahren stellte ich fest, dass gerade Leute aus bestimmten Schubladen die tollsten Ansprüche haben...:(

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