Beiträge von Müller

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Habe ich denn als Mieter keine Rechte?

    Ich ziehe ins Ausland und bin ab September definitiv erstmal weg. Es geht mir also nicht darum in eine günstigere Wohnung zu ziehen.

    Ich finde den Betrag von 200€ einfach unverhältnismäßig. Mir stellt sich die Frage, wofür ich bezahlen soll. Ein Vermieter kann doch nicht einfach Gebühren erfinden, die vorher mit keinem Wort erwähnt wurden, geschweige denn vertraglich festgehalten wurden.

    Hallo,

    Ich wohne seit mehr als 2 Jahren in einer Wohngemeinschaft mit 2 weiteren Personen. Wir sind alle 3 als Hauptmieter im Mietvertrag aufgeführt. Ich ziehe zum 1. September aus und habe auch einen passenden Nachmieter gefunden. Heute war mein Mitbewohner bei unserem Vermieter Berlinhaus Verwaltung GmbH und hat sich nach den nötigen Formularen erkundigt. Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass einfach nur eine Ergänzung zum Mietvertrag unterschrieben werden muss, wenn der Nachmieter den Anforderungen des Vermieters gerecht wird. Im jetzigen Fall ist es auch so, nur dass Berlinhaus dafür "bis zu 200€" verlangt. Das hat mich doch sehr geschockt.

    Darf mein Vermieter einfach eine Gebühr von 200€ erheben? In meinem Bekanntenkreis musste noch nie jemand auch nur einen Euro für diesen Verwaltungsakt bezahlen.

    Wie kann ich dagegen vorgehen?

    Im Wohnungsmietvertrag steht nichts von einer solchen Gebühr.

    Ich danke schon mal für jede Hilfe.


    Liebe Grüße

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